Lukas Digitale Pflegeberatung · Angehörige und Entlastung · Stand 31. Juli 2026
Alltagsbegleitung und Betreuungsdienste
Stundenweise Entlastung über den Entlastungsbetrag.
Darum geht es
Stundenweise Entlastung über den Entlastungsbetrag. Dieses Thema gehört zur Kategorie „Angehörige und Entlastung“. Pflege ist Arbeit. Diese Seiten zeigen, wie Sie Beruf, Familie und Pflege verbinden — und wie Sie selbst gesund bleiben.
Häufige Fragen
- Bin ich als pflegende Angehörige abgesichert?
- Ja. Bei mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, dazu besteht Unfallversicherungsschutz.
- Kann ich mir eine Auszeit nehmen?
- Ja, über Verhinderungspflege für stundenweise oder mehrtägige Vertretung und über Kurzzeitpflege für vollstationäre Betreuung auf Zeit.
- Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
- Die Pflegezeit erlaubt bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung, die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden.
Passende Themen
- Entlastungsbetrag: 131 Euro sinnvoll einsetzen – Wofür das Geld verwendet werden darf — und wofür nicht.
- Haushaltshilfe: Anspruch und Finanzierung – Über Pflege- oder Krankenkasse abrechnen.
Passende Vorlagen und Checklisten
- Selbsttest Belastung (Checkliste) – Zwölf Fragen, die zeigen, ob Sie sich gerade übernehmen.
- Familien-Pflegevereinbarung (Vorlage) – Wer übernimmt was – schriftlich, damit es nicht zum Streit kommt.
Ihre nächsten Schritte
- Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
- Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.