Lukas Digitale Pflegeberatung · Pflegegeld: Höhe, Antrag und Auszahlung · Stand 31. Juli 2026
Pflegegeld oder Sachleistung?
Die Entscheidung mit Rechenbeispiel für beide Wege.
Darum geht es
Die Entscheidung mit Rechenbeispiel für beide Wege. Dieses Thema gehört zur Kategorie „Pflegegeld: Höhe, Antrag und Auszahlung“. Wie viel Pflegegeld Ihnen ab welchem Pflegegrad zusteht, wann es gekürzt oder zurückgefordert wird und wie Sie es mit Sachleistungen kombinieren.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?
- Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
- Muss ich Pflegegeld versteuern?
- Nein, solange es an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn eine Pflegeperson daraus erwerbsmäßig Einkünfte erzielt.
- Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?
- Es wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.
Passende Themen
- Pflegesachleistung: Budget für den Pflegedienst – Wie das Monatsbudget abgerechnet wird.
- Kombinationsleistung richtig ausnutzen – Pflegegeld und Pflegedienst anteilig kombinieren.
Passende Vorlagen und Checklisten
- Rechenblatt Kombinationsleistung (Vorlage) – Anteiliges Pflegegeld selbst ausrechnen, bevor Sie sich festlegen.
Ihre nächsten Schritte
- Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
- Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.