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Lukas Digitale Pflegeberatung · SGB V: Leistungen der Krankenversicherung · Stand 31. Juli 2026

Widerspruch gegen die Krankenkasse

Fristen, Begründung und Genehmigungsfiktion nach §13 Abs. 3a.

Darum geht es

Fristen, Begründung und Genehmigungsfiktion nach §13 Abs. 3a. Dieses Thema gehört zur Kategorie „SGB V: Leistungen der Krankenversicherung“. Häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha und Fahrkosten: Was die Krankenkasse zahlt – abgegrenzt von der Pflegekasse.

Häufige Fragen

Was regelt das SGB V für Pflegebedürftige?
Alle medizinischen Leistungen: häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha, Fahrkosten und Entlassmanagement nach dem Krankenhaus.
Wie grenzt sich SGB V von SGB XI ab?
SGB V zahlt, was aus medizinischer Behandlung folgt – Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe. SGB XI zahlt, was aus Pflegebedürftigkeit folgt – Körperpflege, Betreuung, Hauswirtschaft.
Was ist die Genehmigungsfiktion?
Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag – oder fünf Wochen mit Gutachten – gilt er nach §13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.

Passende Themen

  • Widerspruch fachlich begründenModul für Modul argumentieren statt allgemein klagen.
  • Fristen der Pflegekasse und was bei Verzug gilt25 Arbeitstage — und 70 Euro pro Woche Verzögerung.

Passende Vorlagen und Checklisten

  • Wer zahlt was? Übersicht (PDF) – Kranken-, Pflegekasse und Sozialamt sauber abgegrenzt.

Ihre nächsten Schritte

  • Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  • Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  • Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
  • Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.

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