Lukas Digitale Pflegeberatung · Angehörige und Entlastung · Stand 31. Juli 2026
Pflegezeit: bis zu sechs Monate Freistellung
Voraussetzungen, Antrag und Kündigungsschutz.
Darum geht es
Voraussetzungen, Antrag und Kündigungsschutz. Dieses Thema gehört zur Kategorie „Angehörige und Entlastung“. Pflege ist Arbeit. Diese Seiten zeigen, wie Sie Beruf, Familie und Pflege verbinden — und wie Sie selbst gesund bleiben.
Häufige Fragen
- Bin ich als pflegende Angehörige abgesichert?
- Ja. Bei mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, dazu besteht Unfallversicherungsschutz.
- Kann ich mir eine Auszeit nehmen?
- Ja, über Verhinderungspflege für stundenweise oder mehrtägige Vertretung und über Kurzzeitpflege für vollstationäre Betreuung auf Zeit.
- Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
- Die Pflegezeit erlaubt bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung, die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden.
Passende Themen
- Familienpflegezeit und Teilzeitmodelle – 24 Monate reduziert arbeiten mit zinslosem Darlehen.
- Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige – Lohnersatz für bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr.
Passende Vorlagen und Checklisten
- Selbsttest Belastung (Checkliste) – Zwölf Fragen, die zeigen, ob Sie sich gerade übernehmen.
- Familien-Pflegevereinbarung (Vorlage) – Wer übernimmt was – schriftlich, damit es nicht zum Streit kommt.
Ihre nächsten Schritte
- Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
- Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.