Lukas Digitale Pflegeberatung · Finanzen, Sozialhilfe und Steuern · Stand 31. Juli 2026
Pflegekosten in der Steuererklärung
Außergewöhnliche Belastungen richtig ansetzen.
Darum geht es
Außergewöhnliche Belastungen richtig ansetzen. Dieses Thema gehört zur Kategorie „Finanzen, Sozialhilfe und Steuern“. Wenn Leistungen nicht reichen: Sozialhilfe, Unterhalt, Zuzahlungsbefreiung und Steuervorteile im Zusammenspiel.
Häufige Fragen
- Was tun, wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen?
- Dann kommt Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage. Geprüft werden Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro pro Person.
- Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
- Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro des einzelnen Kindes. Darunter fragt das Sozialamt die Kinder nicht heran.
- Was lässt sich steuerlich absetzen?
- Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung, der Pflege-Pauschbetrag für unentgeltliche Pflege sowie haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Lohnkosten.
Passende Themen
- Pflege-Pauschbetrag für Angehörige – 600 bis 1.800 Euro ohne Einzelnachweis.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuer.
Passende Vorlagen und Checklisten
- Rechenblatt Eigenanteil (Vorlage) – Heimkosten, Zuschüsse und Ihre tatsächliche monatliche Belastung.
- Steuer-Checkliste Pflege (Checkliste) – Welche Belege Sie sammeln und wo sie in die Steuererklärung gehören.
Ihre nächsten Schritte
- Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
- Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.