Lukas Digitale Pflegeberatung · Hilfsmittel und Wohnen · Stand 31. Juli 2026
KfW-Förderung für altersgerechten Umbau
Zuschuss und Kredit neben der Pflegekasse.
Darum geht es
Zuschuss und Kredit neben der Pflegekasse. Dieses Thema gehört zur Kategorie „Hilfsmittel und Wohnen“. Welche Hilfsmittel es gibt, wer sie bezahlt und wie Sie die Wohnung so umbauen, dass Pflege zu Hause länger möglich bleibt.
Häufige Fragen
- Was zahlt die Pflegekasse pauschal?
- Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.
- Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?
- Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.
- Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?
- Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.
Passende Themen
- Barrierefreies Wohnen: Standards und Förderung – DIN 18040, KfW-Zuschuss und Pflegekasse kombinieren.
- Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung – Bis 4.180 Euro je Maßnahme für Umbauten.
Passende Vorlagen und Checklisten
- Antragshilfe Hilfsmittel (Formular) – Begründung, ärztliche Verordnung und Fristen für §33 SGB V und §40 SGB XI.
- Wohnraum-Check Barrierefreiheit (Checkliste) – Raum für Raum: Stolperfallen finden, bevor etwas passiert.
Ihre nächsten Schritte
- Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
- Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.