Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
KfW-Förderung 2026: Zuschuss oder Kredit für weniger Barrieren
Die KfW unterstützt Maßnahmen zur Barrierereduzierung unabhängig vom Alter. Ein Pflegegrad ist für die KfW-Förderung nicht erforderlich. Im Jahr 2026 stehen der Investitionszuschuss 455-B und der Förderkredit 159 zur Verfügung.
Fördermittel können ausgeschöpft oder Konditionen geändert werden. Prüfen Sie den Status unmittelbar vor Antragstellung auf der KfW-Seite.
Zuschuss 455-B
Für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst:
- höchstens 25.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit
- damit maximal 2.500 Euro Zuschuss
Erreicht das Vorhaben den Standard „Altersgerechtes Haus“, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent:
- höchstens 50.000 Euro förderfähige Kosten
- damit maximal 6.250 Euro Zuschuss
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Kredit 159
Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ kann bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit finanzieren. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, etwa die Hausbank. Zinssätze ändern sich; maßgeblich sind die Konditionen bei Zusage.
Was kann gefördert werden?
Je nach Programm und technischen Mindestanforderungen beispielsweise:
- Wege und Hauseingang
- Türen und Bewegungsflächen
- Aufzüge und Lifte
- Badumbau
- Anpassung von Wohn- und Schlafräumen
- Assistenz- und Sicherheitssysteme
- Gemeinschaftsräume in bestimmten Gebäuden
Die Ausführung durch ein Fachunternehmen und die Einhaltung technischer Anforderungen sind wesentlich.
Antrag vor Vorhabenbeginn
Der richtige Ablauf:
- Maßnahmen und Kosten planen.
- technische Förderbedingungen prüfen.
- Angebote einholen.
- Zuschuss direkt oder Kredit über Finanzierungspartner beantragen.
- Zusage abwarten.
- erst dann verbindlich beauftragen und beginnen.
- Rechnungen und Nachweise aufbewahren.
Bereits geschlossene Verträge können als Vorhabenbeginn gelten. Nur ausdrücklich zugelassene aufschiebende Bedingungen schützen in bestimmten Fällen.
Mit Pflegekassenzuschuss kombinieren
Bei Pflegegrad kann zusätzlich der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 Euro infrage kommen. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt finanziert werden. Geben Sie weitere Förderungen vollständig an und lassen Sie die Kosten sauber zuordnen.
Häufige Fragen
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Quellen
Passende Themen zu KfW altersgerecht umbauen
- Barrierefreies Wohnen: Standards und FörderungDIN 18040, KfW-Zuschuss und Pflegekasse kombinieren.
- Zuschuss zur WohnumfeldverbesserungBis 4.180 Euro je Maßnahme für Umbauten.
Häufige Fragen
Was zahlt die Pflegekasse pauschal?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.
Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.
Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?
Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „KfW altersgerecht umbauen“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.