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KfW-Förderung für altersgerechten Umbau

Zuschuss und Kredit neben der Pflegekasse.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

KfW-Förderung 2026: Zuschuss oder Kredit für weniger Barrieren

Die KfW unterstützt Maßnahmen zur Barrierereduzierung unabhängig vom Alter. Ein Pflegegrad ist für die KfW-Förderung nicht erforderlich. Im Jahr 2026 stehen der Investitionszuschuss 455-B und der Förderkredit 159 zur Verfügung.

Fördermittel können ausgeschöpft oder Konditionen geändert werden. Prüfen Sie den Status unmittelbar vor Antragstellung auf der KfW-Seite.

Welche Kombination der Leistungen in Ihrem Fall am meisten bringt, rechnen wir in einer kostenlosen Pflegeberatung gemeinsam durch.

Zuschuss 455-B

Für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst:

  • höchstens 25.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit
  • damit maximal 2.500 Euro Zuschuss

Erreicht das Vorhaben den Standard „Altersgerechtes Haus“, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent:

  • höchstens 50.000 Euro förderfähige Kosten
  • damit maximal 6.250 Euro Zuschuss
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Kredit 159

Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ kann bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit finanzieren. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, etwa die Hausbank. Zinssätze ändern sich; maßgeblich sind die Konditionen bei Zusage.

Was kann gefördert werden?

Je nach Programm und technischen Mindestanforderungen beispielsweise:

  • Wege und Hauseingang
  • Türen und Bewegungsflächen
  • Aufzüge und Lifte
  • Badumbau
  • Anpassung von Wohn- und Schlafräumen
  • Assistenz- und Sicherheitssysteme
  • Gemeinschaftsräume in bestimmten Gebäuden

Die Ausführung durch ein Fachunternehmen und die Einhaltung technischer Anforderungen sind wesentlich.

Antrag vor Vorhabenbeginn

Der richtige Ablauf:

  1. Maßnahmen und Kosten planen.
  2. technische Förderbedingungen prüfen.
  3. Angebote einholen.
  4. Zuschuss direkt oder Kredit über Finanzierungspartner beantragen.
  5. Zusage abwarten.
  6. erst dann verbindlich beauftragen und beginnen.
  7. Rechnungen und Nachweise aufbewahren.

Bereits geschlossene Verträge können als Vorhabenbeginn gelten. Nur ausdrücklich zugelassene aufschiebende Bedingungen schützen in bestimmten Fällen.

Mit Pflegekassenzuschuss kombinieren

Bei Pflegegrad kann zusätzlich der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 Euro infrage kommen. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt finanziert werden. Geben Sie weitere Förderungen vollständig an und lassen Sie die Kosten sauber zuordnen.

Häufige Fragen

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Quellen

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Häufige Fragen

Ist der KfW-Zuschuss dauerhaft verfügbar?

Nein. Er hängt von Bundesmitteln ab und kann für neue Anträge geschlossen werden.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Nein. KfW-Förderung zur Barrierereduzierung ist grundsätzlich alters- und pflegegradunabhängig.

Können Mieter den Zuschuss beantragen?

Ja, grundsätzlich können auch Mieter antragsberechtigt sein. Bauliche Änderungen müssen mit dem Vermieter vereinbart werden.

Kann ich Eigenleistung abrechnen?

Förderfähig sind nach den Programmbedingungen insbesondere fachgerecht ausgeführte Maßnahmen. Eigene Arbeitsleistung wird nicht wie eine Handwerkerrechnung behandelt; aktuelle Details sind bei der KfW zu prüfen.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „KfW altersgerecht umbauen“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

Fragen zu „KfW-Förderung für altersgerechten Umbau“? Wir beraten Sie persönlich.

In einem kostenfreien Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welcher Schritt jetzt wirklich hilft. Ihr Thema nehmen wir direkt mit in die Vorbereitung.

Kostenfrei und unverbindlich. Wir übergeben nur den Titel dieses Beitrags als Gesprächsanlass – keine Gesundheitsangaben.

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