Reihenfolge, die sich bewährt hat
Erst den Pflegegrad klären, dann die laufenden Leistungen aktivieren, danach den Beratungseinsatz als festen Rhythmus etablieren. Läuft es umgekehrt, entstehen Lücken – etwa wenn Verhinderungspflege beantragt wird, bevor der Pflegegrad überhaupt anerkannt ist.

