Beratungseinsatz in Oberhausen: Ablauf, Frist und Nachweis
Wer in Oberhausen Pflegegeld bezieht und zu Hause versorgt wird, muss den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig nachweisen. Betroffen sind alle Pflegegrade 2 bis 5, unabhängig davon, ob ein Pflegedienst beteiligt ist oder Angehörige die Pflege allein übernehmen.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Ein Beispiel: Lag der letzte Termin im März, ist der nächste bei halbjährlichem Turnus im September fällig. Bleibt der Nachweis aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen — deshalb erinnern wir Sie rechtzeitig.
Der Videotermin lässt sich meist kurzfristig legen: Sie erhalten einen Link, brauchen kein Konto und keine App. Ist ein persönlicher Eindruck der Wohnung nötig, kommen wir nach Oberhausen — von Sterkrade über Osterfeld bis Alt-Oberhausen.
Halten Sie den Bescheid der Pflegekasse, eine aktuelle Medikamentenliste und Ihre Fragen zu Entlastungsbetrag oder Hilfsmitteln bereit. Damit ist der Termin in der Regel in 45 bis 60 Minuten erledigt.