Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Die Pflegebegutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche, die als Module bezeichnet werden. Geprüft wird, wie selbstständig eine Person alltägliche Aufgaben bewältigt und welche personelle Hilfe regelmäßig notwendig ist. Die sechs Module werden unterschiedlich gewichtet und ergeben zusammen die für den Pflegegrad maßgebliche Gesamtpunktzahl.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Begutachtung erfasst körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen.
- Selbstversorgung hat mit 40 Prozent das höchste Gewicht.
- Mobilität macht 10 Prozent aus.
- Von Kognition und Verhalten zählt nur der höhere gewichtete Modulwert.
- Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten werden zusätzlich betrachtet, zählen aber nicht direkt zur Gesamtpunktzahl.
Modul 1: Mobilität
In diesem Modul geht es ausschließlich um körperliche Bewegungsfähigkeit. Bewertet wird, ob die Person ohne Hilfe:
- ihre Position im Bett verändern
- stabil sitzen
- sich von einer Sitzfläche auf eine andere umsetzen
- sich innerhalb des Wohnbereichs fortbewegen
- Treppen steigen kann
Ein Rollator, Rollstuhl oder Haltegriff führt nicht automatisch zu einer schlechteren Bewertung. Entscheidend ist, ob zusätzlich personelle Hilfe erforderlich ist. Das Modul fließt mit 10 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hier wird betrachtet, in welchem Umfang die Person Informationen erkennen, verstehen, verarbeiten und mitteilen kann. Dazu gehören beispielsweise:
- vertraute Personen erkennen
- örtlich und zeitlich orientiert sein
- sich an wichtige Ereignisse erinnern
- mehrschrittige Alltagshandlungen steuern
- Entscheidungen im Alltag treffen
- Risiken und Gefahren erkennen
- Bedürfnisse mitteilen
- Aufforderungen verstehen
- sich an Gesprächen beteiligen
Dieses Modul ist besonders wichtig bei Demenz, geistiger Behinderung, neurologischen Erkrankungen oder anderen kognitiven Einschränkungen.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 3 erfasst Verhaltensweisen, bei denen regelmäßig personelle Unterstützung notwendig ist. Nicht die Diagnose entscheidet, sondern wie häufig ein Verhalten auftritt und ob eine andere Person eingreifen muss.
Mögliche Kriterien sind:
- motorisch geprägte Unruhe
- nächtliche Unruhe
- selbstschädigendes Verhalten
- Beschädigen von Gegenständen
- körperlich oder verbal aggressives Verhalten
- Abwehr von Unterstützung
- Wahnvorstellungen oder Ängste
- Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmung
- sozial unangemessenes Verhalten
Von Modul 2 und Modul 3 wird nur der jeweils höhere gewichtete Wert berücksichtigt. Zusammen können sie deshalb höchstens 15 Prozent zur Gesamtpunktzahl beitragen.
Modul 4: Selbstversorgung
Die Selbstversorgung ist mit 40 Prozent das am stärksten gewichtete Modul. Geprüft wird, wie selbstständig die Person grundlegende körperbezogene Tätigkeiten ausführen kann:
- vorderen Oberkörper und Kopf waschen
- Körperpflege im Bereich des Kopfes
- Intimbereich waschen
- duschen oder baden
- Ober- und Unterkörper an- und auskleiden
- Nahrung mundgerecht zubereiten
- essen und trinken
- Toilette oder Toilettenstuhl benutzen
- mit Harn- oder Stuhlinkontinenz umgehen
Beim Essen zählt nicht nur, ob Nahrung vorhanden ist. Auch das mundgerechte Zubereiten, das sichere Aufnehmen und ein notwendiges Erinnern oder Anleiten können wichtig sein.
Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
Dieses Modul wird mit 20 Prozent gewichtet. Es erfasst, wie selbstständig die Person medizinisch oder therapeutisch notwendige Aufgaben bewältigt. Dazu können gehören:
- Medikamente richtig einnehmen
- Injektionen durchführen
- Messwerte erheben und deuten
- körpernahe Hilfsmittel verwenden
- Verbände oder Wunden versorgen
- Arzt- und Therapietermine organisieren und wahrnehmen
- ärztlich angeordnete Diäten einhalten
- mit belastenden Therapieanforderungen umgehen
Entscheidend ist, ob eine andere Person regelmäßig erinnern, anleiten, kontrollieren oder die Tätigkeit übernehmen muss. Maßnahmen müssen medizinisch notwendig und voraussichtlich auf Dauer erforderlich sein.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Dieses Modul trägt 15 Prozent zur Gesamtbewertung bei. Es betrachtet, ob eine Person ihren Tagesablauf selbst strukturieren und soziale Beziehungen gestalten kann.
Geprüft werden unter anderem:
- Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen
- ruhen und schlafen
- sich selbst beschäftigen
- zukunftsgerichtete Planungen vornehmen
- mit anderen Personen in direktem Kontakt interagieren
- Kontakte außerhalb des direkten Umfelds pflegen
Ein Mensch kann körperlich beweglich sein und trotzdem erhebliche Unterstützung benötigen, um den Tag zu strukturieren oder soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.
Zusätzliche Bereiche
Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden ebenfalls erhoben. Dazu gehören beispielsweise Wege außerhalb der Wohnung, Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten und Erledigen finanzieller Angelegenheiten. Diese Angaben helfen bei der Pflege- und Versorgungsplanung, fließen aber nicht unmittelbar in die Pflegegradberechnung ein.
So beschreiben Sie den Hilfebedarf richtig
Vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie „Das geht nicht mehr gut“. Besser sind konkrete Beispiele:
- „Sie findet das Badezimmer nachts nicht und muss begleitet werden.“
- „Er nimmt die Medikamente nur nach Erinnerung und Kontrolle.“
- „Beim Duschen werden Einsteigen, Waschen des Unterkörpers und Abtrocknen übernommen.“
- „Ohne Anleitung beginnt sie keine Mahlzeit.“
Beschreiben Sie außerdem, wie häufig die Hilfe notwendig ist und welche Folgen ohne Unterstützung drohen.
Häufige Fehler
- Nur körperliche Einschränkungen nennen.
- Unterstützung durch Angehörige als selbstverständlich übergehen.
- Gute Einzelleistungen mit dauerhafter Selbstständigkeit verwechseln.
- Hilfebedarf bei Medikamenten oder Therapien vergessen.
- Nächtliche Probleme nicht erwähnen.
- Psychische oder kognitive Einschränkungen aus Scham verharmlosen.
Häufige Fragen
Welches Modul ist am wichtigsten?
Die Selbstversorgung hat mit 40 Prozent das höchste Gewicht. Dennoch kann der Pflegegrad nur anhand der gesamten Situation beurteilt werden.
Werden Modul 2 und 3 addiert?
Nein. Es zählt nur der höhere gewichtete Wert aus den beiden Modulen.
Zählt Haushaltsführung zum Pflegegrad?
Sie wird erfasst, fließt aber nicht direkt in die gewichtete Gesamtpunktzahl ein.
Kann auch reine Beaufsichtigung zählen?
Ja, wenn sie wegen fehlender Selbstständigkeit oder Fähigkeiten regelmäßig erforderlich ist und zu einem bewerteten Kriterium gehört.
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Quellen
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Häufige Fragen
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten verkürzte Fristen von einer Woche. Hält die Kasse die Frist nicht ein, stehen Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung zu.
Kann ein Pflegegrad wieder herabgestuft werden?
Ja. Bei einer Wiederholungsbegutachtung prüft der Medizinische Dienst erneut. Eine Herabstufung ist nur zulässig, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat. Dokumentieren Sie Verschlechterungen deshalb laufend.
Zählt Demenz genauso wie körperliche Einschränkung?
Ja. Seit 2017 bewerten die Module 2 und 3 kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen gleichwertig. Menschen mit Demenz erreichen häufig einen Pflegegrad, obwohl sie körperlich mobil sind.