Pflegegeld nicht verlieren: Ihre kostenlose § 37.3-Beratung in NRW.
Wer die Frist verpasst, riskiert die Kürzung des Pflegegeldes. Wir unterstützen Sie beim rechtzeitigen Beratungseinsatz und beim Nachweis für Ihre Pflegekasse.
- Unterstützung beim Nachweis für Ihre Pflegekasse
- Jede zweite Beratung auf Wunsch per Video
- Wir versenden den Nachweis an die Pflegekasse

Kostenfreie Abrechnung durch die Pflegekasse
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger eine Leistung der Pflegekasse. Wir rechnen als zugelassener Dienst direkt mit der Kasse ab – Sie legen nichts aus und erhalten keine Rechnung.
- Direktabrechnung mit der Pflegekasse – keine Vorkasse
- Wir versenden den Nachweis an die Pflegekasse
- Keine versteckten Kosten – Leistung der Pflegeversicherung
Kosten & Abrechnung
Häufige Fragen zur Abrechnung durch die Pflegekasse
Sie zahlen nichts — die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Hier erfahren Sie, wie das im Detail funktioniert.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Sie müssen nicht alles allein herausfinden. Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrer Situation passt — Sie entscheiden, welcher Kontaktweg zu Ihnen passt.
Pflichtberatung erledigen
Sie beziehen Pflegegeld und benötigen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Videotermin buchenPflegegrad beantragen
Es besteht noch kein Pflegegrad oder eine Höherstufung ist geplant. Wir helfen Ihnen, den Antrag vorzubereiten — abgeschickt wird er von Ihnen selbst.
Antrag vorbereitenPersönliche Hilfe
Sie sind unsicher, welcher Weg richtig ist? Sprechen Sie mit uns oder bitten Sie um einen Rückruf.
Sie möchten lieber direkt mit einem Menschen sprechen?
Kein Problem. Unser Beratungsteam unterstützt Sie persönlich bei Fragen und bei der Terminbuchung. Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer – wir rufen Sie zurück.


Persönlicher Rückruf
Lieber zurückgerufen werden?
Hinterlassen Sie einfach Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Unser Beratungsteam meldet sich persönlich bei Ihnen.
Bitte geben Sie im Rückrufformular keine Gesundheits- oder Pflegedaten an.
Für allgemeine Fragen und Terminabsprachen
- Datenschutz nach DSGVOVerschlüsselte Übertragung, datensparsame Verarbeitung.
- Qualifizierte BeratungBeratungseinsätze nur durch Pflegefachkräfte.
- Kostenfrei für SieAbrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.
- UnabhängigKeine Provisionen, keine Produktverkäufe.
Pflegegeld sichern
Wir helfen Ihnen, die Frist einzuhalten und den erforderlichen Nachweis rechtzeitig bereitzustellen – kostenfrei über Ihre Pflegekasse. Die erste Beratung findet in Ihrer Häuslichkeit statt; danach kann bis 31.03.2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Video erfolgen.
- Der Beratungseinsatz ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Pflegegeld bezogen wird.
- Wird er nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
- Nach dem durchgeführten Beratungseinsatz übermitteln wir den Nachweis an Ihre Pflegekasse.
Videoberatung: Termin direkt online wählen. Hausbesuch: Anfrage senden – wir melden uns telefonisch und stimmen den Termin persönlich ab. Wir versenden den Nachweis an Ihre Pflegekasse.

Der Beratungseinsatz
Was § 37 Abs. 3 SGB XI für Sie bedeutet
Kurz, verständlich und ohne Paragrafendschungel: die vier Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Was ist der Beratungseinsatz?
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Eine Pflegefachkraft bespricht die häusliche Pflegesituation, gibt praktische Hinweise und dokumentiert das Gespräch für die Pflegekasse.
Wer ist verpflichtet?
Die Pflicht besteht für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld mit Pflegegrad 2 bis 5. Wer ausschließlich Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezieht, muss keinen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Wird Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld im Rahmen einer Kombinationsleistung bezogen, kann eine Beratungspflicht bestehen. Maßgeblich sind die tatsächliche Leistungsart sowie die Mitteilung der zuständigen Pflegekasse.
Wie oft ist er fällig?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich — also zweimal im Jahr. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann aber freiwillig halbjährlich abgerufen werden.
Geht das per Video?
Die erste Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Bis zum 31.03.2027 kann danach jede zweite Beratung per Video erfolgen. Maßgeblich bleiben die Vorgaben Ihrer Pflegekasse.
Die Intervalle richten sich nach Ihrer Versorgungssituation
Ob und wie oft ein Beratungseinsatz nachzuweisen ist, hängt davon ab, wie die Pflege zu Hause organisiert ist — und nicht allein vom Pflegegrad. Bei reiner Pflegesachleistung ist kein Nachweis erforderlich. Bei Pflegegeld oder anteiligem Pflegegeld im Rahmen einer Kombinationsleistung kann eine Beratungspflicht bestehen — maßgeblich ist die Mitteilung Ihrer Pflegekasse.
- Pflegegrad 1Keine Pflicht
Freiwillig halbjährlich möglich — auf Wunsch und auf Kosten der Pflegekasse.
- Pflegegrad 2 und 3Halbjährlich
Zwei Beratungseinsätze pro Jahr beim Bezug von Pflegegeld; die erste Beratung findet in der Häuslichkeit statt, bis 31.03.2027 kann danach auf Wunsch jede zweite Beratung per Video erfolgen.
- Pflegegrad 4 und 5Halbjährlich
Ebenfalls zwei Pflichtberatungen pro Jahr; zusätzlich ist die Beratung freiwillig einmal je Kalendervierteljahr möglich. Erste Beratung in der Häuslichkeit, danach bis 31.03.2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Video.
- Nur PflegesachleistungKein Pflichteinsatz
Wer ausschließlich Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezieht, muss keinen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen.
Wer ausschließlich Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezieht, muss keinen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Wird Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld im Rahmen einer Kombinationsleistung bezogen, kann eine Beratungspflicht bestehen. Maßgeblich sind die tatsächliche Leistungsart sowie die Mitteilung der zuständigen Pflegekasse. Sind Sie unsicher, wann Ihr nächster Beratungseinsatz fällig ist, klären wir das im Termin gemeinsam — oder Sie fragen jederzeit den KI-Pflegeberater.
Wie die Beratung bei Ihnen zu Hause abläuft, was Sie vorbereiten können und wie Sie einen Termin anfragen, erfahren Sie auf unserer Seite zum Beratungseinsatz als Hausbesuch.
Vor Ort: Pflegeberatung in Essen · Pflegeberatung in Bochum · Hausbesuch in Duisburg · Frist verpasst – was jetzt gilt
§ 37 Abs. 3 SGB XI – geprüft am 20.09.2026 (Quelle: gesetze-im-internet.de) · Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Gesetzliche Änderungen sowie Vorgaben der Pflegekassen können jederzeit Anpassungen erforderlich machen.
Pflichtberatung & Fristen
Fragen zu § 37.3 Pflegeberatung und Pflegegeld-Frist
Was Pflegegeldempfänger in NRW zur Pflichtberatung wissen müssen — und wie eine versäumte Frist wieder eingeholt wird.
So läuft es ab
In vier Schritten zum erledigten Beratungseinsatz
- 01
Termin online buchen
Wunschtermin in wenigen Klicks wählen. Videotermine bestätigen wir per E-Mail mit dem Zugangslink, sobald die Buchung bestätigt ist; einen Hausbesuch stimmen wir nach Ihrer Anfrage persönlich mit Ihnen ab.
- 02
Beratung führen
Erste Beratung in Ihrer Häuslichkeit, danach bis 31.03.2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Video – mit einer examinierten Pflegefachkraft.
- 03
Beratung wird dokumentiert
Wir dokumentieren den Beratungseinsatz nach den gesetzlichen Vorgaben.
- 04
Nachweis an die Pflegekasse
Wir versenden den Nachweis über den Beratungseinsatz an Ihre Pflegekasse.

Erfahrungen
Das sagen Familien aus NRW
Hier finden Sie in Kürze die ersten echten Erfahrungsberichte von Familien aus NRW.
Lukas KILukas KI – aus der Pflegepraxis für Ihren Alltag
Pflegefragen einfach klären – per Chat oder Telefon, rund um die Uhr.
Entwickelt vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten, unterstützt Lukas KI Pflegebedürftige und Angehörige bei allgemeinen Fragen zu Pflegegraden, Pflegeleistungen und den nächsten Schritten – deutschlandweit erreichbar, auch abends und am Wochenende.
Digital Orientierung finden. Persönlich weiterkommen.
Für individuelle Beratung steht Ihnen unser menschliches Beratungsteam zu seinen Servicezeiten zur Verfügung.
Sie sprechen oder schreiben mit einer künstlichen Intelligenz. Diese kann Fehler machen und ersetzt weder medizinische Beratung noch den gesetzlichen Beratungseinsatz durch qualifizierte Pflegefachkräfte. Im Notfall wählen Sie 112.
Variante 1
Lukas KI per Chat
Stellen Sie Ihre Fragen schriftlich und erhalten Sie sofort verständliche Antworten.
Beispiel-Fragen

Variante 2
Lukas KI per Telefon
Sprechen Sie mit Lukas KI und erhalten Sie rund um die Uhr verständliche Antworten auf allgemeine Fragen zu Pflege, Pflegegraden, Leistungen und Beratungseinsätzen.
Direkt anrufen0201-89087898Sie sprechen mit Lukas KI. Bei individuellen, medizinischen oder rechtlich komplexen Anliegen vermitteln wir Ihr Anliegen an unser Beratungsteam; die persönliche Beratung erfolgt zu den Servicezeiten.
Telefonische Anfragen werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung von Gesprächsinhalten, sofern dies nicht gesetzlich erforderlich oder ausdrücklich vereinbart wurde. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Datenschutzerklärung
- 24/7 erreichbar — auch abends und am Wochenende
- Einfach sprechen, keine Tastenmenüs
- Auf Wunsch direkt zur Terminbuchung weitergeleitet

- Rund um die Uhr erreichbar
- Sofortige Antworten
- Verständlich erklärt
- Persönliche Beratung bei Bedarf
Warum unsere KI?
- 24 Stunden erreichbar
- Keine Warteschleife
- Verständliche Antworten
- Direkte Terminvermittlung
- Übergabe an unser Beratungsteam zu den Servicezeiten
- Datenschutzkonforme Verarbeitung
Der KI-Pflegeberater beantwortet allgemeine Fragen und dient der Orientierung, Vorbereitung und Terminvermittlung. Gesetzliche Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen ausschließlich qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater durch. Medizinische oder rechtlich verbindliche Entscheidungen trifft ausschließlich eine qualifizierte Fachkraft.
Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Im Notfall wählen Sie 112. Ihre Eingaben werden zur Beantwortung an einen externen KI-Dienst übermittelt und dort verarbeitet. Bitte geben Sie keine Gesundheitsdaten, Diagnosen, Versicherungsnummern, Dokumente oder Daten Dritter ein. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung. Für telefonische Anfragen gilt der Hinweis oben.
Wie viel Geld steht Ihnen zu?
Viele Familien lassen jedes Jahr vierstellige Beträge liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Drei Angaben genügen — der Leistungsrechner zeigt sofort Ihr monatliches Budget, aufgeschlüsselt nach Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Jahresbudgets.
- Pflegegeld & Pflegesachleistung
- Entlastungsbetrag & Hilfsmittelpauschale
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Ergebnis drucken oder als PDF sichern
Pflegegrad-Antrag vorbereiten und prüfen lassen
Die Berechnung passiert vollständig in Ihrem Browser. Wir speichern keine Angaben zu Gesundheit oder Pflegegrad.

Unser Service
Wir kümmern uns um alles
Sie buchen einen Termin — den Rest organisieren wir. Vom Videolink über die Gesprächsvorbereitung bis zur Übermittlung des Nachweises an Ihre Pflegekasse.

Online-Videoberatung
Nach der ersten Beratung zu Hause kann bis 31.03.2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Video stattfinden – ohne Anfahrt und aus Ihrem vertrauten Umfeld.
Flexible Terminbuchung
Wunschtermin online wählen, auch abends und samstags. Für zulässige Videotermine erhalten Sie den Zugangslink mit der Terminbestätigung, Hausbesuche stimmen wir persönlich ab.
Erfahrene Pflegeberater
Examinierte Pflegefachkräfte mit Weiterbildung in der Pflegeberatung — keine Callcenter-Mitarbeitenden.
Unterstützung bei allen Fragen
Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Verhinderungspflege: Sie dürfen alles fragen — auch zwischendurch.
Wir übernehmen die Organisation
Terminvergabe, Erinnerung, Gesprächsvorbereitung und Dokumentation: Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf.
Nachweis inklusive
Wir dokumentieren den Beratungseinsatz nach den gesetzlichen Vorgaben und versenden den Nachweis an Ihre Pflegekasse.
Häufige Fragen
Antworten rund um den digitalen Beratungseinsatz
Ihre Frage ist nicht dabei? Der KI-Pflegeberater antwortet rund um die Uhr.
Hinter den Kulissen
Ein echtes Team, keine anonyme Plattform
Lukas ist ein zugelassener Beratungsdienst aus NRW. Unsere examinierten Pflegefachkräfte kennen die Region, die Pflegekassen und die Fristen. Wir übernehmen alles, damit Sie sich um das Wichtige kümmern können: Ihre Familie.
Ihr nächster Schritt
Pflegegeld jetzt sichern
Buchen Sie jetzt Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz bequem online. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
