Beratungseinsatz in Bochum: Pflicht, Turnus und Nachweis
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI betrifft in Bochum jeden Haushalt mit Pflegegrad 2 bis 5, der Pflegegeld bezieht. Er dient der Beratung der Pflegenden — und ist zugleich der Nachweis gegenüber der Pflegekasse.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Zur Orientierung: Lag der letzte Termin im Mai, ist bei halbjährlichem Turnus der November der Stichmonat. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.
Der Videotermin lässt sich oft noch in derselben Woche legen und braucht nur ein Gerät mit Kamera. Für den Hausbesuch kommen wir nach Bochum — etwa nach Wattenscheid, Langendreer, Weitmar oder Querenburg.
Hilfreich für das Gespräch: der Bescheid der Pflegekasse, eine kurze Notiz zu Veränderungen der letzten Monate und Ihre Fragen zu Entlastungsbetrag, Hilfsmitteln oder Kurzzeitpflege.