Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel unterscheiden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen laufen über die Pflegekasse und werden monatlich abgerufen. Technische Hilfsmittel – Rollator, Pflegebett, Hausnotruf, Rollstuhl – gehören dagegen meist zur Krankenkasse und brauchen häufig eine ärztliche Verordnung. Wir ordnen im Gespräch ein, welcher Antrag wohin gehört und welche Unterlagen dafür üblicherweise verlangt werden.

