Zum Inhalt springen
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

Beratungseinsatz per Video nach § 37.3 SGB XI

Beim Beratungseinsatz per Video nach § 37 Abs. 3 SGB XI findet der erste Einsatz in der eigenen Häuslichkeit statt. Danach prüfen wir, ob ein Video-Folgetermin zulässig ist: Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Diese Pflegeberatung per Video bieten wir in NRW und bundesweit an. Die Anfrage ist unverbindlich.

Eine kurze Vorprüfung klärt die zulässige Terminart. Ist ein Video-Folgetermin nicht zulässig, stimmen wir mit Ihnen direkt einen Hausbesuch ab – eine Sackgasse gibt es nicht.

0 € Eigenanteil für Anspruchsberechtigte zugelassener Dienst Nachweis für die Pflegekasse

Kurzantwort

  • Der erste Beratungseinsatz findet zu Hause statt.
  • Bis 31.03.2027 darf auf Wunsch jeder zweite weitere Einsatz per Videokonferenz erfolgen.
  • Zulässige Video-Folgetermine sind bundesweit möglich, Hausbesuche in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen.
  • Für Anspruchsberechtigte bleiben 0,00 Euro Eigenanteil.

Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Eine andere Leistung: Orientierungsberatung nach § 7a SGB XI

Allgemeine Orientierung und Beratung nach § 7a SGB XI sind eigenständige Angebote und ersetzen einen erforderlichen § 37.3-Einsatz nicht. Wer Pflegegeld bezieht, bleibt unabhängig davon zum Beratungseinsatz verpflichtet – wir sagen Ihnen im Gespräch, welcher Weg passt. Informationen zur eigenständigen Leistung finden Sie im Ratgeber zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Video-Folgetermine bieten wir landesweit in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus bundesweit an. Hausbesuche stimmen wir nach Verfügbarkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen ab. Ob die Pflegekasse Pflegegeld nachzahlt, entscheidet sie im Einzelfall – das können wir nicht zusagen.

Beratungseinsatz

Was der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bedeutet.

Der Beratungseinsatz — oft auch Pflichtberatung oder Pflegeberatungsgespräch genannt — ist Voraussetzung dafür, dass das Pflegegeld weiterläuft.

Für wen der Nachweis Pflicht ist

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich.

In welchem Abstand

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden.

Wenn der Termin ausbleibt

Versäumen Sie den Nachweis, darf die Pflegekasse das Pflegegeld nach § 37 Abs. 6 SGB XI kürzen oder streichen. Holen Sie den Beratungseinsatz nach, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall, ob und ab wann sie wieder zahlt.

Ablauf

Beratungseinsatz in drei Schritten zum Nachweis.

Sie behalten in jedem Schritt die Kontrolle und können jederzeit aussteigen — ohne Kosten und ohne Begründung.

  1. 01

    Anfrage senden oder anrufen

    Sie schildern kurz Ihre Situation — online oder telefonisch unter 0201-89087898. Ein Konto ist nicht nötig.

  2. 02

    Zulässigkeit und Terminart klären

    Wir prüfen gemeinsam, ob ein Hausbesuch erforderlich ist oder ein Video-Folgetermin gesetzlich zulässig ist, und stimmen den Termin ab.

  3. 03

    Beratung, Nachweis, Übermittlung

    Eine qualifizierte Pflegefachkraft führt den Beratungseinsatz durch und erstellt den Nachweis. Sofern die Voraussetzungen und ein zulässiger Übermittlungsweg vorliegen, übermitteln wir ihn an Ihre Pflegekasse.

Was Sie erwartet

Der Beratungseinsatz bei Lukas – klar geregelt.

Die gesetzliche Leistung, sauber durchgeführt und gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen.

0 € Eigenanteil für Anspruchsberechtigte

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird über die Pflegekasse bzw. das private Versicherungsunternehmen abgerechnet.

Zugelassener Dienst

Beratungseinsätze führen ausschließlich qualifizierte Pflegefachkräfte durch. Den Zulassungsnachweis senden wir Ihnen auf Wunsch vor dem Termin zu.

Nachweis für die Pflegekasse

Wir dokumentieren den Beratungseinsatz und erstellen den vorgesehenen Nachweis. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie.

Videoberatung mit Angehörigen

Sie organisieren die Pflege Ihrer Eltern oder eines anderen Angehörigen und wohnen nicht am selben Ort? Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person können Angehörige bei einem zulässigen Video-Termin von einem anderen Ort teilnehmen. Gemeinsam mit einer qualifizierten Pflegefachkraft besprechen Sie offene Fragen zur häuslichen Pflege.

Unabhängig von der Versorgung

Wir verkaufen Ihnen nichts. Die Beratung ist von den Lukas Pflegediensten getrennt und provisionsfrei.

Vertraulich und DSGVO-konform

Verschlüsselte Videogespräche über einen in der Liste des GKV-Spitzenverbandes geführten Videodienst. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Kosten

0 € Eigenanteil für Anspruchsberechtigte.

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse bzw. dem privaten Versicherungsunternehmen ab.

Ihr Eigenanteil

0,00 €

Kostenübernahme durch die Pflegekasse für Anspruchsberechtigte.

Sollte in einem Ausnahmefall keine Kostenübernahme möglich sein, sagen wir Ihnen das vor dem Termin — schriftlich und bevor irgendetwas beginnt.

Enthalten

  • Pflichtberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI inkl. Meldung an die Pflegekasse
  • Individueller Versorgungsplan als PDF
  • Antragshilfe für Pflegegrad, Widerspruch und Hilfsmittel
  • Budgetberechnung inkl. Kombinationsleistung und Verhinderungspflege
  • Beratung von Angehörigen — auch ohne die pflegebedürftige Person

Nicht enthalten

  • Pflegeberatung nach §7a SGB XI — eigenständiges Angebot, es ersetzt einen erforderlichen §37.3-Einsatz nicht
  • Medizinische Diagnosen oder Therapieempfehlungen
  • Rechtsberatung im Einzelfall (wir verweisen an Fachanwälte)
  • Vermittlung gegen Provision
  • Verkauf von Versicherungen oder Hilfsmitteln
Übermittlung eines Beratungsnachweises an die Pflegekasse

Nachweis für die Pflegekasse

Nach dem ordnungsgemäß durchgeführten Beratungseinsatz erstellen wir den vorgesehenen Nachweis. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen und ein zulässiger Übermittlungsweg vorliegen, übermitteln wir ihn an die zuständige Pflegekasse. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den §37.3-Beratungseinsatz.

Pflegegeldbezug, Pflegegrad und der bisherige Beratungsverlauf entscheiden darüber, ob ein §37.3-Einsatz erforderlich und als Video-Folgetermin zulässig ist.

Pflicht und Turnus

  • Pflegegeldbezug bei Pflegegrad 2 bis 5: Beratung einmal pro Halbjahr
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich
  • Andere Anspruchsfälle prüfen wir im Rahmen der Anfrage individuell

Kosten und Versicherung

  • Gesetzlich Versicherte: Abrechnung des §37.3-Einsatzes mit der Pflegekasse
  • Privat Versicherte: Kosten trägt das private Versicherungsunternehmen
  • Die Voraussetzungen und Abrechnung prüfen wir bei der Anfrage individuell

Technische Voraussetzungen

  • Smartphone, Tablet oder Computer mit Internet
  • Keine App, kein Konto, kein Download
  • Telefon nur für Fragen und Terminabstimmung – kein Ersatz für den gesetzlichen Beratungseinsatz

Region

  • Videoberatung für Folgeberatungen nach Erstgespräch in der Häuslichkeit bundesweit
  • Hausbesuche nach Terminvereinbarung in ganz Nordrhein-Westfalen
  • Beratung auf Deutsch, Türkisch und Russisch

Unsicher, ob Sie Anspruch haben? Senden Sie uns Ihre Anfrage – wir klären die Zulässigkeit und die Terminart gemeinsam mit Ihnen.

Videoberatung § 37.3

Was beinhaltet die Videoberatung nach § 37.3 SGB XI?

Ein zulässiger Video-Folgetermin erfüllt die Anforderungen des Beratungseinsatzes; der erste Einsatz muss in der Häuslichkeit stattfinden. Eine qualifizierte Pflegefachkraft bespricht die Pflegesituation, Entlastung, Hilfsmittel und offene Leistungsansprüche. Anschließend dokumentiert der zugelassene Anbieter den Einsatz und bestätigt ihn gegenüber der Pflegekasse.

Wie funktioniert die Videoberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in der Praxis?

Sie buchen einen Termin, erhalten einen Link und öffnen ihn zur vereinbarten Zeit im Browser. Die Beraterin sieht Sie und – soweit Sie das zeigen möchten – auch Ihre Wohnsituation. Angehörige können ortsunabhängig dazukommen. Bis 31.03.2027 darf auf Wunsch jeder zweite weitere Beratungseinsatz auf diesem Weg erfolgen.

Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Videoberatung nach SGB XI?

Vorausgesetzt wird der Bezug von Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis 5 und häuslicher Versorgung. Der erste Beratungseinsatz muss bereits in der eigenen Häuslichkeit stattgefunden haben. Der vorherige Einsatz darf kein Videotermin gewesen sein, weil nur jeder zweite weitere Einsatz per Video zulässig ist. Technisch genügt ein Gerät mit Kamera, Mikrofon und Internetverbindung.

Wie funktioniert der Ablauf eines Beratungseinsatzes 37.3 per Video?

Zuerst prüfen wir, ob ein Videotermin in Ihrem Fall zulässig ist. Danach findet das Gespräch statt: Pflegesituation, Belastung der Angehörigen, Leistungen und nächste Schritte. Die Ergebnisse werden im gesetzlich vorgesehenen Formular festgehalten und mit Ihnen abgestimmt. Zum Schluss bestätigen wir den Einsatz gegenüber der Pflegekasse.

Wie wird ein Termin für eine Videosprechstunde vereinbart?

Sie wählen online ein freies Zeitfenster oder rufen uns an. Eine kurze Vorprüfung klärt, ob Video oder Hausbesuch der richtige Weg ist. Die Zugangsdaten erhalten Sie vor dem vereinbarten Video-Termin; ein Konto ist nicht nötig.

Wie sieht die technische Ausstattung für eine Videosprechstunde aus?

Sie brauchen ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera, Mikrofon und Internetverbindung. Es ist kein App-Download, kein Konto und keine Installation erforderlich – der Zugang erfolgt über einen Link im Browser. Wenn Sie unsicher sind, testen wir die Verbindung vorab gemeinsam.

Wie sicher sind Videosprechstunden in der Pflege?

Die Übertragung ist verschlüsselt. Die Videoberatung führen wir über die Videosprechstunden-Plattform app.arztkonsultation.de der arztkonsultation ak GmbH durch, die in der konsolidierten Liste des GKV-Spitzenverbandes geführt wird. Es werden nur die Angaben verarbeitet, die für den Beratungseinsatz erforderlich sind. Weitergehende Erkenntnisse geben wir ausschließlich im gesetzlichen Rahmen und mit Ihrer Einwilligung weiter.

Sind Videosprechstunden von allen Krankenkassen anerkannt?

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung, nicht der Krankenversicherung. Die Video-Variante beruht auf der gesetzlichen Regelung und gilt daher kassenübergreifend – auch für privat Versicherte über ihr Versicherungsunternehmen. Wir rechnen direkt mit dem jeweiligen Kostenträger ab.

Was übernehmen Krankenkassen für Pflegeberatung?

Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse, bei privat Versicherten das private Versicherungsunternehmen. Für Anspruchsberechtigte bleiben 0,00 Euro Eigenanteil; die Abrechnung erfolgt über den Kostenträger. Auch die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenfrei.

Wie kann ich meinen Pflegenachweis 37.3 online anfordern?

Der Nachweis über den Beratungseinsatz ist kein Dokument, das Pflegebedürftige selbst frei erstellen oder beantragen können. Er entsteht ausschließlich dadurch, dass ein zugelassener Anbieter den Beratungseinsatz tatsächlich durchführt. Online anfordern können Sie deshalb den Termin – den Nachweis erstellen wir im Anschluss.

Wie kann ich den Pflegenachweis 37.3 online einreichen?

In der Regel müssen Sie nichts einreichen: Der zugelassene Anbieter dokumentiert den Einsatz und bestätigt ihn gegenüber der Pflegekasse. Sofern die Voraussetzungen und ein zulässiger Übermittlungsweg vorliegen, übernehmen wir die Übermittlung kostenfrei. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Welche Informationen werden für den Pflegenachweis 37.3 online benötigt?

Benötigt werden Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad, Pflegekasse und Versichertennummer sowie das Datum des Beratungseinsatzes. Inhaltlich hält das Formular die Pflegesituation und die Beratungsergebnisse fest. Alle Angaben stimmen wir im Gespräch mit Ihnen ab.

Gibt es Fristen für den Pflegenachweis 37.3?

Ja. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Maßgeblich ist das Datum des letzten nachgewiesenen Einsatzes.

Was passiert, wenn ich den Pflegenachweis nicht rechtzeitig mache?

Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen; im Wiederholungsfall kann sie es entziehen. Wird der Beratungseinsatz nachgeholt, wird das Pflegegeld in der Regel wieder in voller Höhe gezahlt. Melden Sie sich in diesem Fall, damit wir das weitere Vorgehen und einen Termin abstimmen.

Pflegeberatung: Videosprechstunde vs. persönliche Beratung

Rechtlich sind beide Wege gleichwertig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Hausbesuch erlaubt einen genaueren Blick auf Wohnumfeld, Sturzrisiken und Hilfsmittel. Der zulässige Video-Folgetermin spart die Anfahrt und bindet Angehörige an anderen Orten ein. Der Ersttermin bleibt in jedem Fall ein Termin zu Hause.

Für wen sind Videosprechstunden nicht geeignet?

Weniger geeignet sind sie bei ausgeprägter Seh-, Hör- oder kognitiver Einschränkung ohne unterstützende Person, bei fehlender Technik oder instabiler Internetverbindung. Auch wenn das Wohnumfeld beurteilt werden soll – etwa bei geplantem Umbau oder Sturzgefahr –, ist der Hausbesuch die bessere Wahl. In diesen Fällen vereinbaren wir einen Termin vor Ort.

Zulassung und Durchführung

  • Beratungseinsätze führen ausschließlich qualifizierte Pflegefachkräfte durch.
  • Wir sind ein für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI zugelassener Dienst und rechnen direkt mit der Pflegekasse bzw. dem privaten Versicherungsunternehmen ab.
  • Zulassungsnachweis auf Anfrage – wir senden ihn Ihnen auf Wunsch vor dem Termin zu.

Amtliche Rechtsquelle: Gesetzestext § 37 SGB XI auf gesetze-im-internet.de

Redaktion: Lukas Pflegeberatung

Fachlich geprüft durch das Pflegeberatungsteam

Stand: 17.09.2026

Weiter zum Beratungstermin buchen, zu Fristen bei Pflegegrad 2, zur verpassten Frist oder zum Hausbesuch. Fragen beantwortet unser Kontaktteam.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im vollständigen Fragenkatalog finden Sie über 15 weitere Antworten — oder Sie rufen einfach an.

Ergänzung

Wer darf den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen?

Das Gesetz legt genau fest, wer den Beratungseinsatz übernehmen darf. Nur dann erkennt die Pflegekasse den Nachweis an. Berechtigt sind:

  • ein zugelassener Pflegedienst,
  • eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz,
  • eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft, wenn die Beratung sonst nicht gewährleistet werden kann,
  • Pflegeberaterinnen und Pflegeberater nach § 7a SGB XI.

Die Beratung selbst führen Pflegefachkräfte durch, zum Beispiel Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Altenpflegerinnen und Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger. Angehörige oder Personen ohne entsprechende Zulassung oder Anerkennung können den Beratungseinsatz nicht durchführen.

Die durchführende Stelle bestätigt der Pflegekasse den Beratungseinsatz. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen; im Wiederholungsfall kann sie es entziehen.

Lukas Digitale Pflegeberatung ist ein für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI zugelassener Dienst; die Beratung übernehmen qualifizierte Pflegefachkräfte.

Quelle: § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de) · Rechtsstand geprüft am 20.08.2026

Direkt fragen · kostenfrei

Fragen zum Beratungseinsatz? Fragen Sie hier.

Die Antworten stammen direkt aus den Informationen dieser Seite: häufige Fragen zu § 37 Abs. 3 SGB XI, Zuständigkeit der Pflegekassen und Terminbuchung.

Beratungseinsatz-Assistent

bereit — antwortet in Sekunden

Guten Tag. Stellen Sie Ihre Frage zum Beratungseinsatz — zum Beispiel zur Frist, zur Videoberatung oder zu Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Bevor Sie den Chat nutzen

  • Ihre Eingaben werden zur Beantwortung an einen KI-Dienstleister übermittelt und dort verarbeitet.
  • Bitte geben Sie keine Gesundheitsdaten, Diagnosen, Versicherungsnummern oder Namen Dritter ein.
  • Der Chat ersetzt keine Beratung nach § 7a SGB XI und keine Rechts- oder Einzelfallberatung.
  • Einzelheiten zu Anbieter, Speicherdauer und einer möglichen Verarbeitung außerhalb der EU stehen in der Datenschutzerklärung.

Sie können den Chat stattdessen überspringen und uns telefonisch unter 0201-89087898 oder per E-Mail erreichen.

Pflegekasse · Antrag · Abrechnung

Fragen zu Ihrer Pflegekasse? Fragen Sie hier.

Der Assistent antwortet aus unserer Pflegekassen-Übersicht: Zuständigkeit, Antragsweg zum Pflegegrad, Abrechnung des Beratungseinsatzes und Übermittlung des Nachweises.

Pflegekassen-Assistent

bereit — antwortet in Sekunden

Ihre Pflegekasse (optional)

Guten Tag. Wählen Sie oben Ihre Pflegekasse und stellen Sie Ihre Frage — zum Beispiel zum Antragsweg oder zur Abrechnung.

Häufige Fragen

Bevor Sie den Chat nutzen

  • Ihre Eingaben werden zur Beantwortung an einen KI-Dienstleister übermittelt und dort verarbeitet.
  • Bitte geben Sie keine Gesundheitsdaten, Diagnosen, Versicherungsnummern oder Namen Dritter ein.
  • Der Chat ersetzt keine Beratung nach § 7a SGB XI und keine Rechts- oder Einzelfallberatung.
  • Einzelheiten zu Anbieter, Speicherdauer und einer möglichen Verarbeitung außerhalb der EU stehen in der Datenschutzerklärung.

Sie können den Chat stattdessen überspringen und uns telefonisch unter 0201-89087898 oder per E-Mail erreichen.

Pflegekassen-FAQ

Antworten zu Pflegekasse, Antrag, Abrechnung und Nachweis.

Ihr nächster Schritt

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI anfragen.

Wir klären mit Ihnen, ob ein Hausbesuch erforderlich ist oder ein Video-Termin zulässig ist. Unverbindlich und jederzeit absagbar.

Erreichbar werktags 8–18 Uhr

Vertrauen und Transparenz

Worauf Sie sich bei uns verlassen können

Pflege ist Vertrauenssache. Deshalb sagen wir klar, wie wir mit Ihren Daten umgehen, wofür unsere Beratung zuständig ist — und wovon wir die Finger lassen.

Datenschutz

Ihre Gesundheitsdaten bleiben geschützt

  • Verschlüsselte und datensparsame Verarbeitung. Einzelheiten zu Hosting, Videodienst, Empfängern und möglichen Drittlandübermittlungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  • An die Pflegekasse geht der Beratungsnachweis; weitergehende Angaben nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang und mit Ihrem Einverständnis.
  • Pflege-Check und Website-Chat funktionieren ohne Anmeldung — Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser, bis Sie sie selbst senden.
  • Einwilligungen sind jederzeit widerrufbar, gespeicherte Angaben löschen wir sofort.
Datenschutzerklärung lesen

Fachliche Einordnung

Was Beratung leistet — und was nicht

  • Gesetzliche Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen ausschließlich qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater durch.
  • Der KI-Pflegeberater gibt allgemeine Orientierung, bereitet Termine vor und vermittelt weiter.
  • Keine Diagnose, keine Therapieempfehlung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
  • Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt — im Notfall wählen Sie 112.
Videoberatung buchen

Seriosität

Transparent, unabhängig, nachprüfbar

  • Für Sie kostenfrei: Die Beratung ist eine gesetzliche Leistung, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Keine Provisionen von Pflegediensten, Sanitätshäusern oder Versicherungen — wir nennen immer mehrere Anbieter.
  • Kein Abo, keine Mindestlaufzeit, kostenfreie Absage bis zum Termin.
  • Anbieter, Registerangaben und Berufshaftpflicht sind vollständig im Impressum einsehbar.
Anbieter & Registerangaben
  • Nachweis-Protokoll an die Pflegekasse
  • Verschlüsselte Übertragung und dokumentierte Löschfristen
  • Beratung nach § 7a und § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Verschlüsselte Übertragung, datensparsame Verarbeitung

Der KI-Pflegeberater beantwortet allgemeine Fragen und dient der Orientierung, Vorbereitung und Terminvermittlung. Gesetzliche Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen ausschließlich qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater durch. Medizinische oder rechtlich verbindliche Entscheidungen trifft ausschließlich eine qualifizierte Fachkraft.

Rechtsstand: Juli 2026 · Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Gesetzliche Änderungen sowie Vorgaben der Pflegekassen können jederzeit Anpassungen erforderlich machen.

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten