Videoberatung § 37.3
Was beinhaltet die Videoberatung nach § 37.3 SGB XI?
Ein zulässiger Video-Folgetermin erfüllt die Anforderungen des Beratungseinsatzes; der erste Einsatz muss in der Häuslichkeit stattfinden. Eine qualifizierte Pflegefachkraft bespricht die Pflegesituation, Entlastung, Hilfsmittel und offene Leistungsansprüche. Anschließend dokumentiert der zugelassene Anbieter den Einsatz und bestätigt ihn gegenüber der Pflegekasse.
Wie funktioniert die Videoberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in der Praxis?
Sie buchen einen Termin, erhalten einen Link und öffnen ihn zur vereinbarten Zeit im Browser. Die Beraterin sieht Sie und – soweit Sie das zeigen möchten – auch Ihre Wohnsituation. Angehörige können ortsunabhängig dazukommen. Bis 31.03.2027 darf auf Wunsch jeder zweite weitere Beratungseinsatz auf diesem Weg erfolgen.
Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Videoberatung nach SGB XI?
Vorausgesetzt wird der Bezug von Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis 5 und häuslicher Versorgung. Der erste Beratungseinsatz muss bereits in der eigenen Häuslichkeit stattgefunden haben. Der vorherige Einsatz darf kein Videotermin gewesen sein, weil nur jeder zweite weitere Einsatz per Video zulässig ist. Technisch genügt ein Gerät mit Kamera, Mikrofon und Internetverbindung.
Wie funktioniert der Ablauf eines Beratungseinsatzes 37.3 per Video?
Zuerst prüfen wir, ob ein Videotermin in Ihrem Fall zulässig ist. Danach findet das Gespräch statt: Pflegesituation, Belastung der Angehörigen, Leistungen und nächste Schritte. Die Ergebnisse werden im gesetzlich vorgesehenen Formular festgehalten und mit Ihnen abgestimmt. Zum Schluss bestätigen wir den Einsatz gegenüber der Pflegekasse.
Wie wird ein Termin für eine Videosprechstunde vereinbart?
Sie wählen online ein freies Zeitfenster oder rufen uns an. Eine kurze Vorprüfung klärt, ob Video oder Hausbesuch der richtige Weg ist. Die Zugangsdaten erhalten Sie vor dem vereinbarten Video-Termin; ein Konto ist nicht nötig.
Wie sieht die technische Ausstattung für eine Videosprechstunde aus?
Sie brauchen ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera, Mikrofon und Internetverbindung. Es ist kein App-Download, kein Konto und keine Installation erforderlich – der Zugang erfolgt über einen Link im Browser. Wenn Sie unsicher sind, testen wir die Verbindung vorab gemeinsam.
Wie sicher sind Videosprechstunden in der Pflege?
Die Übertragung ist verschlüsselt. Die Videoberatung führen wir über die Videosprechstunden-Plattform app.arztkonsultation.de der arztkonsultation ak GmbH durch, die in der konsolidierten Liste des GKV-Spitzenverbandes geführt wird. Es werden nur die Angaben verarbeitet, die für den Beratungseinsatz erforderlich sind. Weitergehende Erkenntnisse geben wir ausschließlich im gesetzlichen Rahmen und mit Ihrer Einwilligung weiter.
Sind Videosprechstunden von allen Krankenkassen anerkannt?
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung, nicht der Krankenversicherung. Die Video-Variante beruht auf der gesetzlichen Regelung und gilt daher kassenübergreifend – auch für privat Versicherte über ihr Versicherungsunternehmen. Wir rechnen direkt mit dem jeweiligen Kostenträger ab.
Was übernehmen Krankenkassen für Pflegeberatung?
Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse, bei privat Versicherten das private Versicherungsunternehmen. Für Anspruchsberechtigte bleiben 0,00 Euro Eigenanteil; die Abrechnung erfolgt über den Kostenträger. Auch die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenfrei.
Wie kann ich meinen Pflegenachweis 37.3 online anfordern?
Der Nachweis über den Beratungseinsatz ist kein Dokument, das Pflegebedürftige selbst frei erstellen oder beantragen können. Er entsteht ausschließlich dadurch, dass ein zugelassener Anbieter den Beratungseinsatz tatsächlich durchführt. Online anfordern können Sie deshalb den Termin – den Nachweis erstellen wir im Anschluss.
Wie kann ich den Pflegenachweis 37.3 online einreichen?
In der Regel müssen Sie nichts einreichen: Der zugelassene Anbieter dokumentiert den Einsatz und bestätigt ihn gegenüber der Pflegekasse. Sofern die Voraussetzungen und ein zulässiger Übermittlungsweg vorliegen, übernehmen wir die Übermittlung kostenfrei. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Welche Informationen werden für den Pflegenachweis 37.3 online benötigt?
Benötigt werden Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad, Pflegekasse und Versichertennummer sowie das Datum des Beratungseinsatzes. Inhaltlich hält das Formular die Pflegesituation und die Beratungsergebnisse fest. Alle Angaben stimmen wir im Gespräch mit Ihnen ab.
Gibt es Fristen für den Pflegenachweis 37.3?
Ja. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Maßgeblich ist das Datum des letzten nachgewiesenen Einsatzes.
Was passiert, wenn ich den Pflegenachweis nicht rechtzeitig mache?
Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen; im Wiederholungsfall kann sie es entziehen. Wird der Beratungseinsatz nachgeholt, wird das Pflegegeld in der Regel wieder in voller Höhe gezahlt. Melden Sie sich in diesem Fall, damit wir das weitere Vorgehen und einen Termin abstimmen.
Pflegeberatung: Videosprechstunde vs. persönliche Beratung
Rechtlich sind beide Wege gleichwertig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Hausbesuch erlaubt einen genaueren Blick auf Wohnumfeld, Sturzrisiken und Hilfsmittel. Der zulässige Video-Folgetermin spart die Anfahrt und bindet Angehörige an anderen Orten ein. Der Ersttermin bleibt in jedem Fall ein Termin zu Hause.
Für wen sind Videosprechstunden nicht geeignet?
Weniger geeignet sind sie bei ausgeprägter Seh-, Hör- oder kognitiver Einschränkung ohne unterstützende Person, bei fehlender Technik oder instabiler Internetverbindung. Auch wenn das Wohnumfeld beurteilt werden soll – etwa bei geplantem Umbau oder Sturzgefahr –, ist der Hausbesuch die bessere Wahl. In diesen Fällen vereinbaren wir einen Termin vor Ort.
Amtliche Rechtsquelle: Gesetzestext § 37 SGB XI auf gesetze-im-internet.de
Redaktion: Lukas Pflegeberatung
Fachlich geprüft durch das Pflegeberatungsteam
Stand: 17.09.2026