Frist für den Beratungseinsatz verpasst? Jetzt ruhig und schnell handeln.
Eine Erinnerung oder Mahnung der Pflegekasse ist unangenehm, aber kein Grund zur Panik. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI lässt sich nachholen. Auf dieser Seite sehen Sie, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und welche Videotermine in Nordrhein-Westfalen tatsächlich frei sind.
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Was Sie nach dem Schreiben der Pflegekasse tun können
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen; im Wiederholungsfall kann sie es entziehen. Die folgenden Schritte helfen, das zu ordnen.
Schritt 1: Schreiben in Ruhe lesen
Auf der Erinnerung oder Mahnung der Pflegekasse steht, für welchen Zeitraum der Nachweis fehlt und bis wann er nachgereicht werden soll. Dieses Datum ist Ihr Bezugspunkt.
Schritt 2: Termin so früh wie möglich vereinbaren
Der Beratungseinsatz kann nachgeholt werden. Buchen Sie den nächsten freien Videotermin oder rufen Sie an, wenn Sie Fragen zum passenden Zeitpunkt haben.
Schritt 3: Beratung durchführen
Die Beratung dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten. Voraussetzung für die Videoberatung ist, dass bereits ein Beratungseinsatz als Hausbesuch stattgefunden hat.
Schritt 4: Nachweis an die Pflegekasse
Nach dem Termin erstellen wir den Nachweis über den Beratungseinsatz und leiten ihn an Ihre Pflegekasse weiter. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Video oder Hausbesuch — was passt in Ihrer Situation?
Wenn bereits einmal ein Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause stattgefunden hat, können Sie den fälligen Termin per Video nachholen — in ganz Nordrhein-Westfalen und ohne Anfahrtszeit. Hat noch kein Hausbesuch stattgefunden, planen wir zuerst einen Termin bei Ihnen zu Hause.
