Wie viel Geld steht Ihnen zu?
Viele Familien lassen jedes Jahr vierstellige Beträge liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Drei kurze Schritte genügen — Ihr Budget aktualisiert sich dabei live mit.
Live-Vorschau: erwartete Leistungen
520 €
entspricht 6.240 € im Jahr — zuzüglich einmaliger Zuschüsse. Der Betrag aktualisiert sich mit jeder Angabe.
- PflegegeldWird an Sie überwiesen, frei verwendbar. · § 37 SGB XI347 €
- PflegesachleistungWird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. · § 36 SGB XI0 €
- EntlastungsbetragFür Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege — ab Pflegegrad 1. · § 45b SGB XI131 €
- Pflegehilfsmittel zum VerbrauchHandschuhe, Betteinlagen, Desinfektion — auf Antrag pauschal. · § 40 Abs. 2 SGB XI42 €
Jahresbudgets zusätzlich
- 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2).
- bis 4.180 € je Maßnahme für den barrierefreien Umbau — pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme.
- Kostenlos: Pflegekurse für Angehörige und die Beratung nach § 7a SGB XI.
Was der Rechner leistet
Er zeigt die gesetzlichen Höchstbeträge nach SGB XI, Stand 2026. Die tatsächliche Auszahlung hängt vom Bescheid Ihrer Pflegekasse ab.
Keine Daten, kein Konto
Die Berechnung passiert vollständig in Ihrem Browser. Wir speichern keine Angaben zu Gesundheit oder Pflegegrad.
Häufig übersehen
Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Hilfsmittelpauschale verfallen, wenn sie nicht abgerufen werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sie nutzen.
Zahlen gesehen — was heißt das für Ihre Situation?
In 30 Minuten sortieren wir gemeinsam, welche Leistung zuerst beantragt wird und welche Kombination im Alltag wirklich trägt.