Pflegegrad beantragen – wir unterstützen Sie
Sie möchten erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragen oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Wir bereiten den Antrag gemeinsam mit Ihnen vor und geben Ihnen die vollständigen Unterlagen zurück. Den Antrag senden Sie selbst an Ihre Pflegekasse – eine Übermittlung durch uns erfolgt nicht. Ob und welcher Pflegegrad anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.
Die Antragstellung ist noch keine Zusage für einen bestimmten Pflegegrad. Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Pflegekasse.
Stand: 19.09.2026
So läuft es ab
In fünf Schritten zum fertig vorbereiteten Antrag.
Sie behalten in jedem Schritt die Kontrolle über Ihre Angaben und senden den fertigen Antrag selbst an Ihre Pflegekasse.
- 01
Angaben erfassen
Sie geben nur die Informationen an, die für die Antragstellung erforderlich sind.
- 02
Pflegekasse auswählen
Wir ordnen den Antrag der zuständigen Pflegekasse zu.
- 03
Antrag prüfen
Sie erhalten eine vollständige Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle.
- 04
Unterlagen erhalten
Wir stellen Ihnen den vorbereiteten Antrag als PDF mit Anschreiben zur Verfügung.
- 05
Selbst absenden
Sie senden den Antrag selbst an Ihre Pflegekasse. Wir übermitteln keine Anträge in Ihrem Namen.
Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung oder einem Widerspruch kann eine Beratung durch eine hierzu befugte Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen zugelassenen Sozialverband erforderlich sein.
Lassen Sie Ihren Pflegegrad-Antrag prüfen
Sie haben Ihren Antrag vorbereitet, sind aber nicht sicher, ob alle wichtigen Angaben enthalten sind? Auf Wunsch prüfen wir Ihren Antrag auf Vollständigkeit und offensichtliche Unstimmigkeiten. Anschließend erhalten Sie das geprüfte Dokument zurück. Sie entscheiden danach selbst, ob und wann Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Wir entscheiden nicht über den Pflegegrad und können keine Bewilligung garantieren. Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Pflegekasse auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der Begutachtung.

Schritt 1 von 4: Antrag vorbereiten
Beantworten Sie die Fragen online oder laden Sie einen bereits ausgefüllten Antrag hoch.

Schritt 2 von 4: Sicher übermitteln
Übertragen Sie das Dokument über den geschützten Upload. Bitte senden Sie Gesundheitsdaten nicht unverschlüsselt per E-Mail.

Schritt 3 von 4: Prüfung durch Lukas
Wir prüfen, ob die Angaben vollständig und nachvollziehbar sind, und weisen Sie auf erkennbare Lücken oder Rückfragen hin.

Schritt 4 von 4: Geprüften Antrag zurückerhalten
Sie erhalten den geprüften Antrag zurück. Danach prüfen und unterschreiben Sie ihn und reichen ihn selbst bei Ihrer Pflegekasse ein.
Fragen zum Ablauf? Videotermin buchen
Der Upload wird erst freigeschaltet, sobald der geschützte technische Prozess vollständig eingerichtet ist: verschlüsselte Übertragung, geschützter Speicherort, rollenbasierter Zugriff nur für zuständige Beschäftigte, dokumentierte Zugriffe, festgelegte Löschfrist mit Möglichkeit zur vorzeitigen Löschung. Die eingesetzten Dienstleister und die Aufbewahrungsfristen sind unten vollständig aufgeführt. Zu einzelnen Dienstleistern – etwa IONOS für Hosting und Datenspeicherung – prüfen wir derzeit noch, ob ein passender Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt und welche Produkte und Unterauftragsverarbeiter er umfasst. Bis dahin besprechen wir Ihren Antrag gerne persönlich.
Was prüfen wir?
Wir kontrollieren Ihren Antrag auf Vollständigkeit, nachvollziehbare Angaben und erkennbare Widersprüche. Wenn Angaben fehlen oder Rückfragen entstehen, erhalten Sie verständliche Hinweise. Wir verändern keine Angaben ohne Ihre Zustimmung.
Was prüfen wir nicht?
Der Antrags-Check ersetzt keine Rechtsberatung, keine medizinische Begutachtung und keine Entscheidung der Pflegekasse. Wir können weder einen bestimmten Pflegegrad noch die Bewilligung einzelner Leistungen garantieren.
Ihre Gesundheitsdaten
- Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Prüfung Ihres Antrags verarbeitet – nicht für Werbung, Analyse oder das Training von KI-Systemen.
- Es erfolgt keine Weitergabe an Pflegekassen oder andere Dritte ohne gesonderten Auftrag.
- Das geprüfte Dokument stellen wir in einem geschützten Bereich bereit. Per E-Mail erhalten Sie nur eine Benachrichtigung ohne Gesundheitsdaten und ohne Anhang: „Die Prüfung Ihres Antrags ist abgeschlossen. Ihr Dokument steht im geschützten Bereich zum Abruf bereit.“
Diese Einwilligung wird zusammen mit dem Upload freigeschaltet. Die eingesetzten Dienstleister und die Lösch- und Aufbewahrungsfristen stehen bereits fest und sind unten sowie in der Datenschutzerklärung vollständig aufgeführt.
Dienstleister und Löschfristen im Überblick
Eingesetzte Dienstleister
Bei jedem Unternehmen ist angegeben, in welcher Rolle es die Daten verarbeitet. Als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO benennen wir nur Unternehmen, mit denen ein entsprechender Vertrag besteht und die ausschließlich nach unseren Weisungen arbeiten. Stand der Liste: September 2026.
IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur (Hosting und Datenspeicherung)
Hosting- beziehungsweise Speicherleistungen für den Betrieb der Plattform
Rolle: Rolle und Vertragsstand werden derzeit geprüft · Verarbeitete Daten: Verbindungs- und Server-Logdaten sowie die dort gespeicherten Inhalte · Ort: Europäische Union
Bestätigt ist bislang nur die Nutzung von IONOS für Hosting beziehungsweise Datenspeicherung. Ob ein passender Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt und welche IONOS-Produkte und Unterauftragsverarbeiter er umfasst, ist noch nicht verifiziert. Ebenso werden eingesetztes Produkt, Rechenzentrumsregion sowie Log- und Backupfristen noch dokumentiert.
Supabase (Datenbank und geschützter Dateispeicher)
Speicherung von Termin-, Kontakt- und Antragsdaten sowie der hochgeladenen und geprüften Dokumente
Rolle: Auftragsverarbeiter (Vertrag nach Art. 28 DSGVO) · Verarbeitete Daten: Kontaktdaten, Termindaten, Antragsangaben, hochgeladene Dokumente · Ort: Rechenzentrum in der Europäischen Union · umfasst auch Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)
Cloudflare (Auslieferung und Serverbetrieb der Plattform)
Betrieb der Website, Auslieferung der Seiten, Schutz vor Angriffen
Rolle: Auftragsverarbeiter (Vertrag nach Art. 28 DSGVO) · Verarbeitete Daten: IP-Adresse, technische Verbindungsdaten, Formularübertragung · Ort: Verteiltes Netz, Verarbeitung vorrangig in der Europäischen Union · Drittlandübermittlung: EU-Standardvertragsklauseln
Resend (E-Mail-Versand)
Versand von Bestätigungen, Erinnerungen, Benachrichtigungen über bereitgestellte Dokumente und des Pflege-Briefs
Rolle: Auftragsverarbeiter (Vertrag nach Art. 28 DSGVO) · Verarbeitete Daten: E-Mail-Adresse, Name, Aktenzeichen, Versandprotokoll · Ort: Europäische Union · Drittlandübermittlung: EU-Standardvertragsklauseln
arztkonsultation ak GmbH, Schusterstraße 3, 19055 Schwerin (Videodienst app.arztkonsultation.de)
Technische Durchführung zulässiger Videoberatungen
Rolle: Rolle und Vertragsstand werden derzeit geprüft · Verarbeitete Daten: Name, Kontaktdaten, Termindaten, technische Verbindungsdaten und – abhängig vom Gespräch – Gesundheits- und Pflegedaten · Ort: Angabe wird nach Vertrags- und Konfigurationsprüfung ergänzt · umfasst auch Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)
Rolle und Vertragsstand, Aufzeichnung, Transkription, Chat- und Dokumentenaustausch, Serverstandorte, Unterauftragsverarbeiter und Löschfristen werden derzeit geprüft und hier ergänzt.
KI-Dienst der Chat-Assistenten
Beantwortung Ihrer Fragen in den Chat-Assistenten dieser Website
Rolle: Rolle und Vertragsstand werden derzeit geprüft · Verarbeitete Daten: Ihre Chat-Eingaben · Ort: Angabe wird nach Vertrags- und Konfigurationsprüfung ergänzt
Konkretes Produkt, Vertragspartner, API-Region, Speicherfrist, Trainingsnutzung, Unterauftragsverarbeiter und Drittlandmechanismus werden derzeit dokumentiert.
Google Ireland Limited (Google Analytics 4, Google Ads Conversion-Tracking)
Reichweitenmessung und Messung von Conversions – nur nach Ihrer Einwilligung
Rolle: Auftragsverarbeiter (Vertrag nach Art. 28 DSGVO) · Verarbeitete Daten: Gekürzte IP-Adresse, Seitenaufruf ohne Suchparameter, Referrer, technische Geräte- und Browserangaben · Ort: Europäische Union mit möglicher Verarbeitung in den USA · Drittlandübermittlung: Google LLC ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; ergänzend gelten die von Google gestellten Standardvertragsklauseln.
Weitere Empfänger in eigener Verantwortung
Pflegekassen, private Pflegeversicherungsunternehmen und der Medizinische Dienst entscheiden selbst über ihre Verarbeitung. Sie sind keine Auftragsverarbeiter. Wir übermitteln nur die jeweils notwendigen Daten.
Pflegekassen und private Pflegeversicherungsunternehmen
Übermittlung des Beratungsnachweises nach § 37 Abs. 3 SGB XI und Abrechnung des Beratungseinsatzes
Rolle: Eigenständig Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) · Verarbeitete Daten: Name, Anschrift, Versichertennummer, Beratungsnachweis · Ort: Deutschland · umfasst auch Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)
Weitergehende Angaben zu vorgeschlagenen Maßnahmen oder zur Sicherstellung der Pflege übermitteln wir nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang und mit dem erforderlichen Einverständnis.
Medizinischer Dienst
Begutachtung im Rahmen eines Antrags auf Pflegegrad, sofern Sie dies wünschen
Rolle: Eigenständig Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) · Verarbeitete Daten: Nur die für den jeweiligen Vorgang notwendigen Angaben · Ort: Deutschland · umfasst auch Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)
Lösch- und Aufbewahrungsfristen
- Hochgeladene Antragsunterlagen (Antrags-Check): 90 Tage nach Abschluss der Prüfung. Automatische Löschung; vorzeitige Löschung jederzeit auf Ihren Wunsch möglich.
- Geprüftes Dokument im geschützten Abrufbereich: längstens 30 Tage. Der Abruflink verfällt automatisch, danach wird die Datei gelöscht.
- Protokoll der Dokumentenabrufe: 12 Monate. Dient dem Nachweis der Zugriffe und der Sicherheit Ihrer Daten.
- Kontakt- und Rückrufanfragen: 6 Monate. Automatische Löschung nach Abschluss des Anliegens.
- Wartelisteneinträge: 6 Monate. Automatische Löschung.
- Termindaten und Beratungsnachweise: 24 Monate nach dem Termin. Abrechnungsunterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
- Angaben aus der Antragsvorbereitung: 24 Monate. Automatische Löschung; vorzeitige Löschung auf Wunsch.
- Nicht bestätigte Newsletter-Anmeldungen: 30 Tage. Automatische Löschung ohne weitere Nachricht.
- Nachweise Ihrer Einwilligungen: 3 Jahre nach Widerruf. Gesetzlich erforderlich, um die Einwilligung nachweisen zu können.
- Missbrauchsschutz-Prüfwerte: 24 Stunden. Automatische Löschung.
Sie können jederzeit die vorzeitige Löschung verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etwa aus Handels- und Steuerrecht, bleiben unberührt.
Status Ihrer Prüfung
Diese Meldungen erhalten Sie im Verlauf der Prüfung – in dieser Reihenfolge:
- Antrag sicher eingegangen – Prüfung steht aus
- Ihr Antrag wird geprüft
- Prüfung abgeschlossen – Dokument steht zur Abholung bereit
- Geprüfter Antrag heruntergeladen – noch nicht an die Pflegekasse übermittelt
Auch nach dem Download gilt: Der Antrag ist noch nicht bei Ihrer Pflegekasse eingegangen. Bitte unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn selbst ein.
Pflegegrade
Fünf Pflegegrade — und was sie monatlich bedeuten.
Der Medizinische Dienst vergibt Punkte für Ihre Selbstständigkeit. Aus der Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad und damit Ihr Budget. Werte für 2026.
| Pflegegrad | Punkte | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastung |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 – < 27 Punkte | — | — | 131 € |
| Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung | 27 – < 47,5 Punkte | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung | 47,5 – < 70 Punkte | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung | 70 – < 90 Punkte | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 – 100 Punkte | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Welcher Grad ist bei Ihnen realistisch? Der Pflegegrad-Check bildet die sechs Module des Medizinischen Dienstes ab — in acht Minuten und ohne Anmeldung.
Pflegegrad-Check startenVoraussetzungen
Vier Bedingungen — mehr sind es nicht.
Nicht die Diagnose entscheidet, sondern wie selbstständig der Alltag noch gelingt.
Dauer der Beeinträchtigung
Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Ein gebrochenes Bein reicht nicht — eine fortschreitende Demenz sehr wohl.
Vorversicherungszeit
In den letzten zehn Jahren müssen mindestens zwei Jahre Beitragszeit in der Pflegeversicherung liegen. Bei familienversicherten Kindern gilt das automatisch.
Hilfebedarf im Alltag
Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit: Waschen, Anziehen, Essen, Mobilität, Orientierung, soziale Kontakte, Umgang mit Medikamenten.
Kein Mindestalter
Auch Kinder und Berufstätige haben Anspruch. Bei Kindern wird der Bedarf mit gleichaltrigen gesunden Kindern verglichen.
Ablauf & Begutachtung
Vom Anruf bis zum Bescheid in fünf Schritten.
Der wichtigste Schritt ist der erste — und er dauert drei Minuten.
- 01Heute
Antrag stellen — formlos genügt
Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum zählt für die rückwirkende Zahlung. Warten Sie nicht auf Formulare.
- 021–2 Wochen
Unterlagen sammeln
Pflegetagebuch über 14 Tage, Medikamentenplan, Arztbriefe, Liste der Hilfsmittel. Wir stellen Ihnen alle Vorlagen als PDF bereit.
- 03in der Regel 2–4 Wochen
Begutachtung durch den MD
Ein Gutachter besucht Sie zu Hause, meist 45 bis 90 Minuten. Eine vertraute Person sollte dabei sein — allein schildern die meisten Menschen zu wenig.
- 04in der Regel 25 Arbeitstage
Bescheid prüfen
In der Regel soll Ihnen die Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitgeteilt werden. Es gelten gesetzliche Ausnahmen und verkürzte Fristen. Fordern Sie immer das vollständige Gutachten an — nicht nur den Bescheid.
- 05Widerspruchsfrist: grundsätzlich ein Monat nach Bekanntgabe. Rechtsbehelfsbelehrung und Besonderheiten des Einzelfalls beachten.
Leistungen abrufen oder Widerspruch
Passt der Grad, aktivieren wir Ihre Leistungen. Passt er nicht, formulieren wir gemeinsam den Widerspruch.
Die sechs Module
Wonach der Gutachter wirklich fragt.
100 Punkte, sechs Bereiche. Module 2 und 3 werden nur mit dem jeweils höheren Wert gewertet (*).
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung | Beispiele |
|---|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % | Aufstehen, Treppen, Fortbewegung in der Wohnung |
| 2 | Kognitive & kommunikative Fähigkeiten | 15 %* | Orientierung, Erinnern, Gespräche führen |
| 3 | Verhaltensweisen & psychische Problemlagen | 15 %* | Nächtliche Unruhe, Ängste, Weglauftendenz |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % | Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang |
| 5 | Umgang mit Krankheit & Therapie | 20 % | Medikamente, Verbände, Arztbesuche |
| 6 | Alltagsleben & soziale Kontakte | 15 % | Tagesstruktur, Kontakte pflegen, Beschäftigung |
Leistungen
Was Ihnen mit einem Pflegegrad zusteht.
Viele Ansprüche lassen sich kombinieren. Häufig bleiben Leistungen ungenutzt, weil sie nicht bekannt sind.
Pflegegeld
Monatlich frei verfügbar bei Pflege durch Angehörige — ab Pflegegrad 2.
Pflegesachleistung
Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes, direkt mit der Kasse abgerechnet.
Verhinderungspflege
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
Wohnraumanpassung
Bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für einen barrierefreien Umbau des Bads.
Entlastungsbetrag
131 € monatlich für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege — ab Pflegegrad 1.
Pflegehilfsmittel
42 € monatlich für Verbrauchsprodukte plus Hausnotruf und technische Hilfsmittel.
Formulare
Antragsformular je Pflegekasse.
AOK, TK, Barmer, DAK und Co. haben eigene Formulare und Portale. Hier steht, wie Sie das Formular bekommen — und warum Sie damit nicht warten müssen.
10 Kassen in der Übersicht
Sie brauchen kein Formular, um die Frist zu wahren. Ein formloser Antrag genügt — entscheidend ist das Datum. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, auch wenn das Formular erst später eintrifft.
Häufige Fehler
Die sieben Fehler, die Pflegegrade kosten.
Jeder einzelne davon ist in fünf Minuten vermeidbar — wenn man ihn kennt.
Zu lange warten, bis alle Unterlagen komplett sind
Zuerst formlos beantragen — das Antragsdatum sichert Ihnen rückwirkend Geld ab dem laufenden Monat.
Beim Gutachtertermin den besten Tag beschreiben
Schildern Sie einen durchschnittlichen bis schlechten Tag. Der Gutachter sieht nur eine Stunde Ihres Lebens.
Untertreiben aus Stolz oder Scham
Sagen Sie klar, was nicht mehr geht. Das ist keine Klage, sondern die Grundlage der Einstufung.
Allein zum Termin
Eine pflegende Angehörige gehört dazu — sie sieht den Alltag und kann korrigieren, wenn etwas beschönigt wird.
Kein Pflegetagebuch führen
14 Tage dokumentierter Alltag sind das stärkste Beweismittel. Ohne Tagebuch zählt nur der Eindruck einer Stunde.
Demenz und psychische Belastung verschweigen
Die Module 2 und 3 machen bis zu 15 Prozent der Wertung aus. Nächtliche Unruhe und Orientierungsverlust unbedingt nennen.
Den Bescheid ungeprüft akzeptieren
Gutachten anfordern, Punkte je Modul prüfen und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe widersprechen. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Begutachtungstermin steht schon fest? Dann sollten wir vorher sprechen — meist reicht ein Telefonat.
Rückruf anfordernHäufige Fragen
Fristen, Geld, Widerspruch.
Weitere Antworten finden Sie im vollständigen Fragenkatalog.
Quellen
Ihr nächster Schritt
Jeder Tag ohne Antrag ist ein Monat weniger Pflegegeld.
Starten Sie mit dem Pflegegrad-Check, buchen Sie eine kostenlose Beratung — oder lassen Sie sich einfach zurückrufen.
Kostenfrei · Kassenzugelassen nach §7a SGB XI · Werktags 8–18 Uhr
