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Vorbereitung auf Antrag und Begutachtung

Pflegegrad beantragen – wir unterstützen Sie

Sie möchten erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragen oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Wir bereiten den Antrag gemeinsam mit Ihnen vor und geben Ihnen die vollständigen Unterlagen zurück. Den Antrag senden Sie selbst an Ihre Pflegekasse – eine Übermittlung durch uns erfolgt nicht. Ob und welcher Pflegegrad anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.

Die Antragstellung ist noch keine Zusage für einen bestimmten Pflegegrad. Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Pflegekasse.

Stand: 19.09.2026

Kostenlosen Rückruf anfordern

Zwei Angaben genügen. Eine Pflegeberaterin meldet sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt an Werktagen.

Wir nutzen Ihre Nummer ausschließlich für diesen Rückruf.

Kostenfrei · Kein Vertrag · Jederzeit widerrufbar · Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

So läuft es ab

In fünf Schritten zum fertig vorbereiteten Antrag.

Sie behalten in jedem Schritt die Kontrolle über Ihre Angaben und senden den fertigen Antrag selbst an Ihre Pflegekasse.

  1. 01

    Angaben erfassen

    Sie geben nur die Informationen an, die für die Antragstellung erforderlich sind.

  2. 02

    Pflegekasse auswählen

    Wir ordnen den Antrag der zuständigen Pflegekasse zu.

  3. 03

    Antrag prüfen

    Sie erhalten eine vollständige Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle.

  4. 04

    Unterlagen erhalten

    Wir stellen Ihnen den vorbereiteten Antrag als PDF mit Anschreiben zur Verfügung.

  5. 05

    Selbst absenden

    Sie senden den Antrag selbst an Ihre Pflegekasse. Wir übermitteln keine Anträge in Ihrem Namen.

Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung oder einem Widerspruch kann eine Beratung durch eine hierzu befugte Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen zugelassenen Sozialverband erforderlich sein.

Antrags-Check

Lassen Sie Ihren Pflegegrad-Antrag prüfen

Sie haben Ihren Antrag vorbereitet, sind aber nicht sicher, ob alle wichtigen Angaben enthalten sind? Auf Wunsch prüfen wir Ihren Antrag auf Vollständigkeit und offensichtliche Unstimmigkeiten. Anschließend erhalten Sie das geprüfte Dokument zurück. Sie entscheiden danach selbst, ob und wann Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

Wir entscheiden nicht über den Pflegegrad und können keine Bewilligung garantieren. Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Pflegekasse auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der Begutachtung.

  1. Eine Seniorin und eine Angehörige bereiten gemeinsam den Pflegegrad-Antrag vor.

    Schritt 1 von 4: Antrag vorbereiten

    Beantworten Sie die Fragen online oder laden Sie einen bereits ausgefüllten Antrag hoch.

  2. Symbolische Darstellung des geschützten Umgangs mit Pflege- und Gesundheitsdaten.

    Schritt 2 von 4: Sicher übermitteln

    Übertragen Sie das Dokument über den geschützten Upload. Bitte senden Sie Gesundheitsdaten nicht unverschlüsselt per E-Mail.

  3. Ein Pflegeberater prüft einen Pflegegrad-Antrag auf Vollständigkeit.

    Schritt 3 von 4: Prüfung durch Lukas

    Wir prüfen, ob die Angaben vollständig und nachvollziehbar sind, und weisen Sie auf erkennbare Lücken oder Rückfragen hin.

  4. Eine Seniorin erhält ihren geprüften Pflegegrad-Antrag digital zurück.

    Schritt 4 von 4: Geprüften Antrag zurückerhalten

    Sie erhalten den geprüften Antrag zurück. Danach prüfen und unterschreiben Sie ihn und reichen ihn selbst bei Ihrer Pflegekasse ein.

Antrag zunächst vorbereiten

Fragen zum Ablauf? Videotermin buchen

Der Upload wird erst freigeschaltet, sobald der geschützte technische Prozess vollständig eingerichtet ist: verschlüsselte Übertragung, geschützter Speicherort, rollenbasierter Zugriff nur für zuständige Beschäftigte, dokumentierte Zugriffe, festgelegte Löschfrist mit Möglichkeit zur vorzeitigen Löschung. Die eingesetzten Dienstleister und die Aufbewahrungsfristen sind unten vollständig aufgeführt. Zu einzelnen Dienstleistern – etwa IONOS für Hosting und Datenspeicherung – prüfen wir derzeit noch, ob ein passender Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt und welche Produkte und Unterauftragsverarbeiter er umfasst. Bis dahin besprechen wir Ihren Antrag gerne persönlich.

Was prüfen wir?

Wir kontrollieren Ihren Antrag auf Vollständigkeit, nachvollziehbare Angaben und erkennbare Widersprüche. Wenn Angaben fehlen oder Rückfragen entstehen, erhalten Sie verständliche Hinweise. Wir verändern keine Angaben ohne Ihre Zustimmung.

Was prüfen wir nicht?

Der Antrags-Check ersetzt keine Rechtsberatung, keine medizinische Begutachtung und keine Entscheidung der Pflegekasse. Wir können weder einen bestimmten Pflegegrad noch die Bewilligung einzelner Leistungen garantieren.

Ihre Gesundheitsdaten

  • Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Prüfung Ihres Antrags verarbeitet – nicht für Werbung, Analyse oder das Training von KI-Systemen.
  • Es erfolgt keine Weitergabe an Pflegekassen oder andere Dritte ohne gesonderten Auftrag.
  • Das geprüfte Dokument stellen wir in einem geschützten Bereich bereit. Per E-Mail erhalten Sie nur eine Benachrichtigung ohne Gesundheitsdaten und ohne Anhang: „Die Prüfung Ihres Antrags ist abgeschlossen. Ihr Dokument steht im geschützten Bereich zum Abruf bereit.“

Diese Einwilligung wird zusammen mit dem Upload freigeschaltet. Die eingesetzten Dienstleister und die Lösch- und Aufbewahrungsfristen stehen bereits fest und sind unten sowie in der Datenschutzerklärung vollständig aufgeführt.

Dienstleister und Löschfristen im Überblick

Eingesetzte Dienstleister

Bei jedem Unternehmen ist angegeben, in welcher Rolle es die Daten verarbeitet. Als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO benennen wir nur Unternehmen, mit denen ein entsprechender Vertrag besteht und die ausschließlich nach unseren Weisungen arbeiten. Stand der Liste: September 2026.

  • IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur (Hosting und Datenspeicherung)

    Hosting- beziehungsweise Speicherleistungen für den Betrieb der Plattform

    Rolle: Rolle und Vertragsstand werden derzeit geprüft · Verarbeitete Daten: Verbindungs- und Server-Logdaten sowie die dort gespeicherten Inhalte · Ort: Europäische Union

    Bestätigt ist bislang nur die Nutzung von IONOS für Hosting beziehungsweise Datenspeicherung. Ob ein passender Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt und welche IONOS-Produkte und Unterauftragsverarbeiter er umfasst, ist noch nicht verifiziert. Ebenso werden eingesetztes Produkt, Rechenzentrumsregion sowie Log- und Backupfristen noch dokumentiert.

  • Supabase (Datenbank und geschützter Dateispeicher)

    Speicherung von Termin-, Kontakt- und Antragsdaten sowie der hochgeladenen und geprüften Dokumente

    Rolle: Auftragsverarbeiter (Vertrag nach Art. 28 DSGVO) · Verarbeitete Daten: Kontaktdaten, Termindaten, Antragsangaben, hochgeladene Dokumente · Ort: Rechenzentrum in der Europäischen Union · umfasst auch Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)

  • Cloudflare (Auslieferung und Serverbetrieb der Plattform)

    Betrieb der Website, Auslieferung der Seiten, Schutz vor Angriffen

    Rolle: Auftragsverarbeiter (Vertrag nach Art. 28 DSGVO) · Verarbeitete Daten: IP-Adresse, technische Verbindungsdaten, Formularübertragung · Ort: Verteiltes Netz, Verarbeitung vorrangig in der Europäischen Union · Drittlandübermittlung: EU-Standardvertragsklauseln

  • Resend (E-Mail-Versand)

    Versand von Bestätigungen, Erinnerungen, Benachrichtigungen über bereitgestellte Dokumente und des Pflege-Briefs

    Rolle: Auftragsverarbeiter (Vertrag nach Art. 28 DSGVO) · Verarbeitete Daten: E-Mail-Adresse, Name, Aktenzeichen, Versandprotokoll · Ort: Europäische Union · Drittlandübermittlung: EU-Standardvertragsklauseln

  • arztkonsultation ak GmbH, Schusterstraße 3, 19055 Schwerin (Videodienst app.arztkonsultation.de)

    Technische Durchführung zulässiger Videoberatungen

    Rolle: Rolle und Vertragsstand werden derzeit geprüft · Verarbeitete Daten: Name, Kontaktdaten, Termindaten, technische Verbindungsdaten und – abhängig vom Gespräch – Gesundheits- und Pflegedaten · Ort: Angabe wird nach Vertrags- und Konfigurationsprüfung ergänzt · umfasst auch Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)

    Rolle und Vertragsstand, Aufzeichnung, Transkription, Chat- und Dokumentenaustausch, Serverstandorte, Unterauftragsverarbeiter und Löschfristen werden derzeit geprüft und hier ergänzt.

  • KI-Dienst der Chat-Assistenten

    Beantwortung Ihrer Fragen in den Chat-Assistenten dieser Website

    Rolle: Rolle und Vertragsstand werden derzeit geprüft · Verarbeitete Daten: Ihre Chat-Eingaben · Ort: Angabe wird nach Vertrags- und Konfigurationsprüfung ergänzt

    Konkretes Produkt, Vertragspartner, API-Region, Speicherfrist, Trainingsnutzung, Unterauftragsverarbeiter und Drittlandmechanismus werden derzeit dokumentiert.

  • Google Ireland Limited (Google Analytics 4, Google Ads Conversion-Tracking)

    Reichweitenmessung und Messung von Conversions – nur nach Ihrer Einwilligung

    Rolle: Auftragsverarbeiter (Vertrag nach Art. 28 DSGVO) · Verarbeitete Daten: Gekürzte IP-Adresse, Seitenaufruf ohne Suchparameter, Referrer, technische Geräte- und Browserangaben · Ort: Europäische Union mit möglicher Verarbeitung in den USA · Drittlandübermittlung: Google LLC ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; ergänzend gelten die von Google gestellten Standardvertragsklauseln.

Weitere Empfänger in eigener Verantwortung

Pflegekassen, private Pflegeversicherungsunternehmen und der Medizinische Dienst entscheiden selbst über ihre Verarbeitung. Sie sind keine Auftragsverarbeiter. Wir übermitteln nur die jeweils notwendigen Daten.

  • Pflegekassen und private Pflegeversicherungsunternehmen

    Übermittlung des Beratungsnachweises nach § 37 Abs. 3 SGB XI und Abrechnung des Beratungseinsatzes

    Rolle: Eigenständig Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) · Verarbeitete Daten: Name, Anschrift, Versichertennummer, Beratungsnachweis · Ort: Deutschland · umfasst auch Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)

    Weitergehende Angaben zu vorgeschlagenen Maßnahmen oder zur Sicherstellung der Pflege übermitteln wir nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang und mit dem erforderlichen Einverständnis.

  • Medizinischer Dienst

    Begutachtung im Rahmen eines Antrags auf Pflegegrad, sofern Sie dies wünschen

    Rolle: Eigenständig Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) · Verarbeitete Daten: Nur die für den jeweiligen Vorgang notwendigen Angaben · Ort: Deutschland · umfasst auch Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)

Lösch- und Aufbewahrungsfristen

  • Hochgeladene Antragsunterlagen (Antrags-Check): 90 Tage nach Abschluss der Prüfung. Automatische Löschung; vorzeitige Löschung jederzeit auf Ihren Wunsch möglich.
  • Geprüftes Dokument im geschützten Abrufbereich: längstens 30 Tage. Der Abruflink verfällt automatisch, danach wird die Datei gelöscht.
  • Protokoll der Dokumentenabrufe: 12 Monate. Dient dem Nachweis der Zugriffe und der Sicherheit Ihrer Daten.
  • Kontakt- und Rückrufanfragen: 6 Monate. Automatische Löschung nach Abschluss des Anliegens.
  • Wartelisteneinträge: 6 Monate. Automatische Löschung.
  • Termindaten und Beratungsnachweise: 24 Monate nach dem Termin. Abrechnungsunterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
  • Angaben aus der Antragsvorbereitung: 24 Monate. Automatische Löschung; vorzeitige Löschung auf Wunsch.
  • Nicht bestätigte Newsletter-Anmeldungen: 30 Tage. Automatische Löschung ohne weitere Nachricht.
  • Nachweise Ihrer Einwilligungen: 3 Jahre nach Widerruf. Gesetzlich erforderlich, um die Einwilligung nachweisen zu können.
  • Missbrauchsschutz-Prüfwerte: 24 Stunden. Automatische Löschung.

Sie können jederzeit die vorzeitige Löschung verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etwa aus Handels- und Steuerrecht, bleiben unberührt.

Status Ihrer Prüfung

Diese Meldungen erhalten Sie im Verlauf der Prüfung – in dieser Reihenfolge:

  1. Antrag sicher eingegangen – Prüfung steht aus
  2. Ihr Antrag wird geprüft
  3. Prüfung abgeschlossen – Dokument steht zur Abholung bereit
  4. Geprüfter Antrag heruntergeladen – noch nicht an die Pflegekasse übermittelt

Auch nach dem Download gilt: Der Antrag ist noch nicht bei Ihrer Pflegekasse eingegangen. Bitte unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn selbst ein.

Pflegegrade

Fünf Pflegegrade — und was sie monatlich bedeuten.

Der Medizinische Dienst vergibt Punkte für Ihre Selbstständigkeit. Aus der Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad und damit Ihr Budget. Werte für 2026.

Übersicht der Pflegegrade mit Punktebereich, Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag
PflegegradPunktePflegegeldSachleistungEntlastung
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit12,5 – < 27 Punkte——131 €
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung27 – < 47,5 Punkte347 €796 €131 €
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung47,5 – < 70 Punkte599 €1.497 €131 €
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung70 – < 90 Punkte800 €1.859 €131 €
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen90 – 100 Punkte990 €2.299 €131 €

Welcher Grad ist bei Ihnen realistisch? Der Pflegegrad-Check bildet die sechs Module des Medizinischen Dienstes ab — in acht Minuten und ohne Anmeldung.

Pflegegrad-Check starten

Voraussetzungen

Vier Bedingungen — mehr sind es nicht.

Nicht die Diagnose entscheidet, sondern wie selbstständig der Alltag noch gelingt.

Dauer der Beeinträchtigung

Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Ein gebrochenes Bein reicht nicht — eine fortschreitende Demenz sehr wohl.

Vorversicherungszeit

In den letzten zehn Jahren müssen mindestens zwei Jahre Beitragszeit in der Pflegeversicherung liegen. Bei familienversicherten Kindern gilt das automatisch.

Hilfebedarf im Alltag

Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit: Waschen, Anziehen, Essen, Mobilität, Orientierung, soziale Kontakte, Umgang mit Medikamenten.

Kein Mindestalter

Auch Kinder und Berufstätige haben Anspruch. Bei Kindern wird der Bedarf mit gleichaltrigen gesunden Kindern verglichen.

Ablauf & Begutachtung

Vom Anruf bis zum Bescheid in fünf Schritten.

Der wichtigste Schritt ist der erste — und er dauert drei Minuten.

  1. 01

    Antrag stellen — formlos genügt

    Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum zählt für die rückwirkende Zahlung. Warten Sie nicht auf Formulare.

    Heute
  2. 02

    Unterlagen sammeln

    Pflegetagebuch über 14 Tage, Medikamentenplan, Arztbriefe, Liste der Hilfsmittel. Wir stellen Ihnen alle Vorlagen als PDF bereit.

    1–2 Wochen
  3. 03

    Begutachtung durch den MD

    Ein Gutachter besucht Sie zu Hause, meist 45 bis 90 Minuten. Eine vertraute Person sollte dabei sein — allein schildern die meisten Menschen zu wenig.

    in der Regel 2–4 Wochen
  4. 04

    Bescheid prüfen

    In der Regel soll Ihnen die Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitgeteilt werden. Es gelten gesetzliche Ausnahmen und verkürzte Fristen. Fordern Sie immer das vollständige Gutachten an — nicht nur den Bescheid.

    in der Regel 25 Arbeitstage
  5. 05

    Leistungen abrufen oder Widerspruch

    Passt der Grad, aktivieren wir Ihre Leistungen. Passt er nicht, formulieren wir gemeinsam den Widerspruch.

    Widerspruchsfrist: grundsätzlich ein Monat nach Bekanntgabe. Rechtsbehelfsbelehrung und Besonderheiten des Einzelfalls beachten.

Die sechs Module

Wonach der Gutachter wirklich fragt.

100 Punkte, sechs Bereiche. Module 2 und 3 werden nur mit dem jeweils höheren Wert gewertet (*).

Die sechs Module der Pflegebegutachtung mit Gewichtung und Beispielen
ModulLebensbereichGewichtungBeispiele
1Mobilität10 %Aufstehen, Treppen, Fortbewegung in der Wohnung
2Kognitive & kommunikative Fähigkeiten15 %*Orientierung, Erinnern, Gespräche führen
3Verhaltensweisen & psychische Problemlagen15 %*Nächtliche Unruhe, Ängste, Weglauftendenz
4Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
5Umgang mit Krankheit & Therapie20 %Medikamente, Verbände, Arztbesuche
6Alltagsleben & soziale Kontakte15 %Tagesstruktur, Kontakte pflegen, Beschäftigung

Leistungen

Was Ihnen mit einem Pflegegrad zusteht.

Viele Ansprüche lassen sich kombinieren. Häufig bleiben Leistungen ungenutzt, weil sie nicht bekannt sind.

Pflegegeld

Monatlich frei verfügbar bei Pflege durch Angehörige — ab Pflegegrad 2.

Pflegesachleistung

Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes, direkt mit der Kasse abgerechnet.

Verhinderungspflege

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.

Wohnraumanpassung

Bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für einen barrierefreien Umbau des Bads.

Entlastungsbetrag

131 € monatlich für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege — ab Pflegegrad 1.

Pflegehilfsmittel

42 € monatlich für Verbrauchsprodukte plus Hausnotruf und technische Hilfsmittel.

Formulare

Antragsformular je Pflegekasse.

AOK, TK, Barmer, DAK und Co. haben eigene Formulare und Portale. Hier steht, wie Sie das Formular bekommen — und warum Sie damit nicht warten müssen.

10 Kassen in der Übersicht

Sie brauchen kein Formular, um die Frist zu wahren. Ein formloser Antrag genügt — entscheidend ist das Datum. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, auch wenn das Formular erst später eintrifft.

Häufige Fehler

Die sieben Fehler, die Pflegegrade kosten.

Jeder einzelne davon ist in fünf Minuten vermeidbar — wenn man ihn kennt.

01

Zu lange warten, bis alle Unterlagen komplett sind

Zuerst formlos beantragen — das Antragsdatum sichert Ihnen rückwirkend Geld ab dem laufenden Monat.

02

Beim Gutachtertermin den besten Tag beschreiben

Schildern Sie einen durchschnittlichen bis schlechten Tag. Der Gutachter sieht nur eine Stunde Ihres Lebens.

03

Untertreiben aus Stolz oder Scham

Sagen Sie klar, was nicht mehr geht. Das ist keine Klage, sondern die Grundlage der Einstufung.

04

Allein zum Termin

Eine pflegende Angehörige gehört dazu — sie sieht den Alltag und kann korrigieren, wenn etwas beschönigt wird.

05

Kein Pflegetagebuch führen

14 Tage dokumentierter Alltag sind das stärkste Beweismittel. Ohne Tagebuch zählt nur der Eindruck einer Stunde.

06

Demenz und psychische Belastung verschweigen

Die Module 2 und 3 machen bis zu 15 Prozent der Wertung aus. Nächtliche Unruhe und Orientierungsverlust unbedingt nennen.

07

Den Bescheid ungeprüft akzeptieren

Gutachten anfordern, Punkte je Modul prüfen und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe widersprechen. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

Begutachtungstermin steht schon fest? Dann sollten wir vorher sprechen — meist reicht ein Telefonat.

Rückruf anfordern

Häufige Fragen

Fristen, Geld, Widerspruch.

Weitere Antworten finden Sie im vollständigen Fragenkatalog.

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Quellen

Ihr nächster Schritt

Jeder Tag ohne Antrag ist ein Monat weniger Pflegegeld.

Starten Sie mit dem Pflegegrad-Check, buchen Sie eine kostenlose Beratung — oder lassen Sie sich einfach zurückrufen.

Kostenfrei · Kassenzugelassen nach §7a SGB XI · Werktags 8–18 Uhr

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten