Pflegegrad beantragen — richtig, vollständig, beim ersten Mal.
Jeder dritte Erstantrag wird abgelehnt oder zu niedrig eingestuft — fast immer aus vermeidbaren Gründen. Wir zeigen Ihnen den Ablauf, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und prüfen Ihren Bescheid. Kostenfrei über Ihre Pflegekasse.
8 Minuten, ohne Anmeldung Ergebnis sofort als PDF
Pflegegrade
Fünf Pflegegrade — und was sie monatlich bedeuten.
Der Medizinische Dienst vergibt Punkte für Ihre Selbstständigkeit. Aus der Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad und damit Ihr Budget. Werte für 2025.
| Pflegegrad | Punkte | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastung |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 – < 27 Punkte | — | — | 131 € |
| Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung | 27 – < 47,5 Punkte | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung | 47,5 – < 70 Punkte | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung | 70 – < 90 Punkte | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 – 100 Punkte | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Welcher Grad ist bei Ihnen realistisch? Der Pflegegrad-Check bildet die sechs Module des Medizinischen Dienstes ab — in acht Minuten und ohne Anmeldung.
Pflegegrad-Check startenVoraussetzungen
Vier Bedingungen — mehr sind es nicht.
Nicht die Diagnose entscheidet, sondern wie selbstständig der Alltag noch gelingt.
Dauer der Beeinträchtigung
Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Ein gebrochenes Bein reicht nicht — eine fortschreitende Demenz sehr wohl.
Vorversicherungszeit
In den letzten zehn Jahren müssen mindestens zwei Jahre Beitragszeit in der Pflegeversicherung liegen. Bei familienversicherten Kindern gilt das automatisch.
Hilfebedarf im Alltag
Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit: Waschen, Anziehen, Essen, Mobilität, Orientierung, soziale Kontakte, Umgang mit Medikamenten.
Kein Mindestalter
Auch Kinder und Berufstätige haben Anspruch. Bei Kindern wird der Bedarf mit gleichaltrigen gesunden Kindern verglichen.
Ablauf & Begutachtung
Vom Anruf bis zum Bescheid in fünf Schritten.
Der wichtigste Schritt ist der erste — und er dauert drei Minuten.
- 01Heute
Antrag stellen — formlos genügt
Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum zählt für die rückwirkende Zahlung. Warten Sie nicht auf Formulare.
- 021–2 Wochen
Unterlagen sammeln
Pflegetagebuch über 14 Tage, Medikamentenplan, Arztbriefe, Liste der Hilfsmittel. Wir stellen Ihnen alle Vorlagen als PDF bereit.
- 03in der Regel 2–4 Wochen
Begutachtung durch den MD
Ein Gutachter besucht Sie zu Hause, meist 45 bis 90 Minuten. Eine vertraute Person sollte dabei sein — allein schildern die meisten Menschen zu wenig.
- 04max. 25 Arbeitstage
Bescheid prüfen
Die Kasse entscheidet innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragseingang. Fordern Sie immer das vollständige Gutachten an — nicht nur den Bescheid.
- 05Frist: 4 Wochen
Leistungen abrufen oder Widerspruch
Passt der Grad, aktivieren wir Ihre Leistungen. Passt er nicht, formulieren wir gemeinsam den Widerspruch — innerhalb von vier Wochen.
Die sechs Module
Wonach der Gutachter wirklich fragt.
100 Punkte, sechs Bereiche. Module 2 und 3 werden nur mit dem jeweils höheren Wert gewertet (*).
- 01Mobilität10 %Aufstehen, Treppen, Fortbewegung in der Wohnung
- 02Kognitive & kommunikative Fähigkeiten15 %*Orientierung, Erinnern, Gespräche führen
- 03Verhaltensweisen & psychische Problemlagen15 %*Nächtliche Unruhe, Ängste, Weglauftendenz
- 04Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
- 05Umgang mit Krankheit & Therapie20 %Medikamente, Verbände, Arztbesuche
- 06Alltagsleben & soziale Kontakte15 %Tagesstruktur, Kontakte pflegen, Beschäftigung
Leistungen
Was Ihnen mit einem Pflegegrad zusteht.
Viele Ansprüche lassen sich kombinieren. Im Schnitt bleiben 612 Euro pro Monat ungenutzt — weil niemand darauf hinweist.
Pflegegeld
Monatlich frei verfügbar bei Pflege durch Angehörige — ab Pflegegrad 2.
Pflegesachleistung
Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes, direkt mit der Kasse abgerechnet.
Verhinderungspflege
Bis zu 1.685 € jährlich, wenn die Pflegeperson Urlaub oder Krankheit hat.
Wohnraumanpassung
Bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für einen barrierefreien Umbau des Bads.
Entlastungsbetrag
131 € monatlich für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege — ab Pflegegrad 1.
Pflegehilfsmittel
42 € monatlich für Verbrauchsprodukte plus Hausnotruf und technische Hilfsmittel.
Häufige Fehler
Die sieben Fehler, die Pflegegrade kosten.
Jeder einzelne davon ist in fünf Minuten vermeidbar — wenn man ihn kennt.
Zu lange warten, bis alle Unterlagen komplett sind
Zuerst formlos beantragen — das Antragsdatum sichert Ihnen rückwirkend Geld ab dem laufenden Monat.
Beim Gutachtertermin den besten Tag beschreiben
Schildern Sie einen durchschnittlichen bis schlechten Tag. Der Gutachter sieht nur eine Stunde Ihres Lebens.
Untertreiben aus Stolz oder Scham
Sagen Sie klar, was nicht mehr geht. Das ist keine Klage, sondern die Grundlage der Einstufung.
Allein zum Termin
Eine pflegende Angehörige gehört dazu — sie sieht den Alltag und kann korrigieren, wenn etwas beschönigt wird.
Kein Pflegetagebuch führen
14 Tage dokumentierter Alltag sind das stärkste Beweismittel. Ohne Tagebuch zählt nur der Eindruck einer Stunde.
Demenz und psychische Belastung verschweigen
Die Module 2 und 3 machen bis zu 15 Prozent der Wertung aus. Nächtliche Unruhe und Orientierungsverlust unbedingt nennen.
Den Bescheid ungeprüft akzeptieren
Gutachten anfordern, Punkte je Modul prüfen, innerhalb von vier Wochen widersprechen. Etwa 40 % der begründeten Widersprüche haben Erfolg.
Begutachtungstermin steht schon fest? Dann sollten wir vorher sprechen — meist reicht ein Telefonat.
Rückruf anfordernHäufige Fragen
Fristen, Geld, Widerspruch.
Weitere Antworten finden Sie im vollständigen Fragenkatalog.
Ihr nächster Schritt
Jeder Tag ohne Antrag ist ein Monat weniger Pflegegeld.
Starten Sie mit dem Pflegegrad-Check, buchen Sie eine kostenlose Beratung — oder lassen Sie sich einfach zurückrufen.
Kostenfrei · Kassenzugelassen nach §7a SGB XI · Werktags 8–18 Uhr