Pflegeberatung für Kinder und Familien
Wenn ein Kind Pflege braucht, kommen viele Fragen auf einmal: Welcher Pflegegrad ist möglich, welche Stelle ist zuständig, was steht der Familie zu? Wir sortieren das mit Ihnen in Ruhe – verständlich, ohne Druck und in Ihrem Tempo.

Wir beraten auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind wir von den Pflegekassen und den privaten Pflegeversicherungen zugelassen und anerkannt.
Videoberatung — der schnellste Weg zum Termin
Freie Zeiten direkt auswählen, ohne Anruf und ohne Wartezeit.
- Kostenfrei über die Pflegekasse
- Kein Konto nötig
- Bestätigung sofort per E-Mail
Video passt nicht? Hausbesuch anfragen
Was ist bei Kindern anders?
Bei Kindern wird der Pflegebedarf nicht mit einem gesunden Erwachsenen verglichen, sondern mit einem altersentsprechend entwickelten Kind. Entscheidend ist also der Unterschied zwischen dem, was ein Kind in diesem Alter üblicherweise selbst kann, und dem, was Ihr Kind an Unterstützung braucht.
Bei sehr jungen Kindern greift diese Logik nur eingeschränkt, weil in den ersten Lebensmonaten fast jedes Kind vollständig auf Hilfe angewiesen ist. Die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes sehen dafür eigene Regeln vor. Wie diese Regeln in Ihrem Fall angewendet werden, entscheidet die Begutachtung.
Für den Alltag heißt das: Beschreiben Sie möglichst konkret, wo der Aufwand über das Übliche hinausgeht – etwa bei Ernährung, Medikamentengabe, nächtlicher Betreuung, Therapieterminen oder beim Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten.
Was ist per Video möglich?
Beim verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt: Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.
Nach der derzeitigen Regelung gilt außerdem: Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Eine pauschale Zusage, dass jeder Termin per Video möglich ist, gibt es nicht.
Unabhängig davon können Sie ein Orientierungsgespräch jederzeit per Video führen – etwa zur Vorbereitung auf einen Antrag oder eine Begutachtung. Das ist kein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI und ersetzt ihn nicht.
Wobei wir Orientierung geben
- Wir bereiten Beratung und Begutachtung mit Ihnen vor.
- Wir erklären Leistungen verständlich – ohne Anspruchszusage.
- Wir schauen auf den Familienalltag, nicht nur auf Formulare.
- Wir nennen die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig sein kann.
Vorbereitung auf Beratung und Begutachtung
Wir gehen mit Ihnen durch, welche Beobachtungen und Unterlagen hilfreich sind und wie Sie den Alltag Ihres Kindes nachvollziehbar beschreiben.
Einordnung von Pflegeleistungen
Wir erklären verständlich, welche Leistungen es grundsätzlich gibt und wovon sie abhängen. Über den Anspruch entscheidet immer die zuständige Stelle.
Praktische Fragen des Familienalltags
Entlastung für Eltern und Geschwister, Organisation von Terminen, Übergänge zwischen Kita, Schule und Therapie.
Hinweis auf zuständige Stellen
Wir sagen Ihnen, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig sein kann und wie Sie dort anfragen.
Wir behandeln nicht medizinisch, geben keine Therapieempfehlungen und leisten keine individuelle Rechtsberatung. Für diese Fragen verweisen wir an die zuständigen Fachstellen.
Wer kann zuständig sein?
- Pflegekasse: Pflegegrad, Pflegegeld und Beratungseinsatz.
- Krankenkasse: alles, was ärztlich verordnet ist.
- Reha-Träger: Leistungen zur Teilhabe.
- Jugendamt: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Pflegekasse – SGB XI
Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Krankenkasse – SGB V
Ärztlich verordnete Leistungen: häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation, medizinische Behandlungspflege.
Teilhabe – SGB IX
Leistungen zur Teilhabe, etwa Eingliederungshilfe oder Unterstützung im Bildungsbereich. Zuständig können je nach Fall unterschiedliche Reha-Träger sein.
Jugendhilfe – § 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, bei denen eine seelische Behinderung besteht oder droht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.
Die konkrete Zuständigkeit wird im Einzelfall von den zuständigen Stellen geprüft. Diese Übersicht ersetzt keine verbindliche Auskunft.
Warum Video Familien entlasten kann
- Keine Anfahrt und keine Wartezeit im Wartezimmer.
- Der Termin lässt sich leichter in Schul-, Therapie- und Schlafzeiten einplanen.
- Weitere Angehörige können gegebenenfalls von einem anderen Ort aus teilnehmen.
- Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.
Und wo Video an Grenzen stößt
- Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Ein Videotermin ersetzt diese erste Beratung nicht.
- Die häusliche Umgebung, Hilfsmittel oder bauliche Fragen lassen sich vor Ort besser beurteilen.
- Wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, ist der Hausbesuch der richtige Weg.

Unterlagen sammeln – in Ruhe und ohne Formularstress
Für das Gespräch reicht, was ohnehin da ist: Bescheide, Berichte und ein paar Notizen zum Tagesablauf. Alles Weitere ordnen wir gemeinsam.
So bereiten Sie das Gespräch vor
Diese Liste hilft, das Gespräch konkret zu machen. Nichts davon ist Pflicht – bringen Sie mit, was vorhanden ist.
- Bescheide der Pflegekasse, falls schon ein Pflegegrad besteht.
- Arzt-, Klinik- oder Therapieberichte, die den Unterstützungsbedarf beschreiben.
- Eine kurze Notiz über einen typischen Tag: Aufstehen, Mahlzeiten, Therapie, Nacht.
- Was im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern zusätzlich an Hilfe nötig ist.
- Wie oft Sie nachts aufstehen und wie lange das jeweils dauert.
- Welche Hilfsmittel genutzt werden und was fehlt.
- Ihre drei wichtigsten Fragen – zuerst aufschreiben, dann gemeinsam abarbeiten.
Häufige Fragen von Eltern
Videoberatung für Ihre Familie
Beratung von zu Hause – ohne Anfahrt, ohne Wartezimmer, kostenfrei über die Pflegekasse. Termin in unter zwei Minuten anfragen.
- Kein Konto nötig
- Bestätigung sofort per E-Mail
- Termine auch abends
Video passt nicht? Hausbesuch anfragen
Zulassung, Qualifikation und Zusammenarbeit
- Von Pflegekassen und privaten Pflegeversicherungen zugelassen – auch für Kinder.
- Fachpflegekräfte mit Erfahrung in der Kinderkrankenpflege.
- Wer den Termin übernimmt, sagen wir Ihnen vorher.
- Austausch mit Kinderärztinnen, Kinderärzten und Vereinen nur mit Ihrer Einwilligung.
Zugelassen und anerkannt
Für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind wir von den Pflegekassen und von den privaten Pflegeversicherungen zugelassen und anerkannt – auch, wenn die pflegebedürftige Person ein Kind ist.
Erfahrung aus der Kinderkrankenpflege
In unserem Team arbeiten Fachpflegekräfte mit Erfahrung in der Kinderkrankenpflege. Wer Ihren Termin übernimmt, stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Zusammenarbeit im Umfeld der Familie
Wir arbeiten im Bedarfsfall mit Kinderärztinnen und Kinderärzten sowie mit Vereinen zusammen – immer nur nach Absprache mit Ihnen und mit Ihrer Einwilligung.
Ihre nächsten drei Schritte
Kurz zusammengefasst: Sie müssen nichts vorbereiten, was Sie nicht ohnehin schon wissen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
Situation einordnen
Im Pflege-Check klären Sie in wenigen Minuten, welche Leistungen für Ihr Kind grundsätzlich infrage kommen.
Pflege-Check startenTermin sichern
Videotermin auswählen – kostenfrei über die Pflegekasse, Bestätigung sofort per E-Mail. Passt Video nicht, stimmen wir einen Hausbesuch ab.
Alternativ Hausbesuch anfragenGespräch vorbereiten
Bescheide, Berichte und Ihre drei wichtigsten Fragen zusammenlegen. Alles Weitere gehen wir gemeinsam durch.
Antrag und Begutachtung
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf öffentlich zugängliche Gesetzestexte und amtliche Informationsangebote. Alle Links öffnen sich in einem neuen Tab.
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (öffnet in neuem Tab)
- § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratungseinsatz (öffnet in neuem Tab)
- § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (öffnet in neuem Tab)
- Bundesgesundheitsministerium – Pflege zu Hause (öffnet in neuem Tab)
- Gesundheitsportal des Bundes – Pflege von Kindern (öffnet in neuem Tab)
- Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (PDF) (öffnet in neuem Tab)
Passende Hilfen und Rechner
Diese Seiten helfen bei den nächsten Schritten – vom Antrag bis zur Entlastung im Alltag.
- Pflegegrad beantragenSchritt für Schritt zum Antrag – mit Vorbereitung auf die Begutachtung.
- Pflege-CheckErste Orientierung: Welche Leistungen kommen in Ihrer Situation infrage?
- Widerspruch beim PflegegradWas zu tun ist, wenn der Bescheid nicht zur tatsächlichen Situation passt.
- VerhinderungspflegeEntlastung, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht.
- Beratungseinsatz als HausbesuchWenn ein Termin vor Ort besser passt als die Videoberatung.
- LeistungsrechnerÜberblick über Budgets und Kombinationsmöglichkeiten je Pflegegrad.
Zum Weiterlesen
- Pflegegrad bei Kindern: Was ist anders als bei Erwachsenen?Der Pflegegrad wird bei Kindern nach denselben Lebensbereichen ermittelt wie bei Erwachsenen – der Maßstab ist aber ein anderer. Dieser Text erklärt den Unterschied und wie Sie die Begutachtung vorbereiten.
- Beratungseinsatz nach § 37.3 bei Kindern: Hausbesuch und Video richtig einordnenFamilien, die Pflegegeld für ihr Kind beziehen, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Dieser Text ordnet ein, wann er zu Hause stattfinden muss und wann ein Videotermin infrage kommt.
- Welche Stelle hilft Familien? Pflegekasse, Krankenkasse, Jugendhilfe und Teilhabe verständlich erklärtViele Familien schreiben dieselbe Anfrage an drei Stellen und bekommen drei Absagen. Dieser Text sortiert, welche Stelle wofür zuständig sein kann und womit Sie sinnvoll anfangen.
Videotermin prüfen
Wir schauen gemeinsam, ob ein Videotermin in Ihrer Situation möglich ist – und wenn nicht, stimmen wir einen Hausbesuch ab.
Kostenfrei über die Pflegekasse · Bestätigung sofort per E-Mail. Video passt nicht? Hausbesuch anfragen
