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Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern

Pflegeberatung für Kinder und Familien

Wenn ein Kind Pflege braucht, kommen viele Fragen auf einmal: Welcher Pflegegrad ist möglich, welche Stelle ist zuständig, was steht der Familie zu? Wir sortieren das mit Ihnen in Ruhe – verständlich, ohne Druck und in Ihrem Tempo.

Mutter mit Kind auf dem Sofa im Videogespräch mit einer Pflegeberaterin am Laptop

Wir beraten auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind wir von den Pflegekassen und den privaten Pflegeversicherungen zugelassen und anerkannt.

Videoberatung — der schnellste Weg zum Termin

Freie Zeiten direkt auswählen, ohne Anruf und ohne Wartezeit.

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  • Kostenfrei über die Pflegekasse
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Video passt nicht? Hausbesuch anfragen

Was ist bei Kindern anders?

Bei Kindern wird der Pflegebedarf nicht mit einem gesunden Erwachsenen verglichen, sondern mit einem altersentsprechend entwickelten Kind. Entscheidend ist also der Unterschied zwischen dem, was ein Kind in diesem Alter üblicherweise selbst kann, und dem, was Ihr Kind an Unterstützung braucht.

Bei sehr jungen Kindern greift diese Logik nur eingeschränkt, weil in den ersten Lebensmonaten fast jedes Kind vollständig auf Hilfe angewiesen ist. Die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes sehen dafür eigene Regeln vor. Wie diese Regeln in Ihrem Fall angewendet werden, entscheidet die Begutachtung.

Für den Alltag heißt das: Beschreiben Sie möglichst konkret, wo der Aufwand über das Übliche hinausgeht – etwa bei Ernährung, Medikamentengabe, nächtlicher Betreuung, Therapieterminen oder beim Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten.

Was ist per Video möglich?

Beim verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt: Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.

Nach der derzeitigen Regelung gilt außerdem: Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Eine pauschale Zusage, dass jeder Termin per Video möglich ist, gibt es nicht.

Unabhängig davon können Sie ein Orientierungsgespräch jederzeit per Video führen – etwa zur Vorbereitung auf einen Antrag oder eine Begutachtung. Das ist kein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI und ersetzt ihn nicht.

Wobei wir Orientierung geben

  • Wir bereiten Beratung und Begutachtung mit Ihnen vor.
  • Wir erklären Leistungen verständlich – ohne Anspruchszusage.
  • Wir schauen auf den Familienalltag, nicht nur auf Formulare.
  • Wir nennen die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig sein kann.
  • Vorbereitung auf Beratung und Begutachtung

    Wir gehen mit Ihnen durch, welche Beobachtungen und Unterlagen hilfreich sind und wie Sie den Alltag Ihres Kindes nachvollziehbar beschreiben.

  • Einordnung von Pflegeleistungen

    Wir erklären verständlich, welche Leistungen es grundsätzlich gibt und wovon sie abhängen. Über den Anspruch entscheidet immer die zuständige Stelle.

  • Praktische Fragen des Familienalltags

    Entlastung für Eltern und Geschwister, Organisation von Terminen, Übergänge zwischen Kita, Schule und Therapie.

  • Hinweis auf zuständige Stellen

    Wir sagen Ihnen, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig sein kann und wie Sie dort anfragen.

Wir behandeln nicht medizinisch, geben keine Therapieempfehlungen und leisten keine individuelle Rechtsberatung. Für diese Fragen verweisen wir an die zuständigen Fachstellen.

Wer kann zuständig sein?

  • Pflegekasse: Pflegegrad, Pflegegeld und Beratungseinsatz.
  • Krankenkasse: alles, was ärztlich verordnet ist.
  • Reha-Träger: Leistungen zur Teilhabe.
  • Jugendamt: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
  • Pflegekasse – SGB XI

    Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

  • Krankenkasse – SGB V

    Ärztlich verordnete Leistungen: häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation, medizinische Behandlungspflege.

  • Teilhabe – SGB IX

    Leistungen zur Teilhabe, etwa Eingliederungshilfe oder Unterstützung im Bildungsbereich. Zuständig können je nach Fall unterschiedliche Reha-Träger sein.

  • Jugendhilfe – § 35a SGB VIII

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, bei denen eine seelische Behinderung besteht oder droht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.

Die konkrete Zuständigkeit wird im Einzelfall von den zuständigen Stellen geprüft. Diese Übersicht ersetzt keine verbindliche Auskunft.

Warum Video Familien entlasten kann

  • Keine Anfahrt und keine Wartezeit im Wartezimmer.
  • Der Termin lässt sich leichter in Schul-, Therapie- und Schlafzeiten einplanen.
  • Weitere Angehörige können gegebenenfalls von einem anderen Ort aus teilnehmen.
  • Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.

Und wo Video an Grenzen stößt

  • Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Ein Videotermin ersetzt diese erste Beratung nicht.
  • Die häusliche Umgebung, Hilfsmittel oder bauliche Fragen lassen sich vor Ort besser beurteilen.
  • Wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, ist der Hausbesuch der richtige Weg.
Eltern sortieren am Küchentisch Unterlagen und Notizen für die Pflegeberatung

Unterlagen sammeln – in Ruhe und ohne Formularstress

Für das Gespräch reicht, was ohnehin da ist: Bescheide, Berichte und ein paar Notizen zum Tagesablauf. Alles Weitere ordnen wir gemeinsam.

So bereiten Sie das Gespräch vor

Diese Liste hilft, das Gespräch konkret zu machen. Nichts davon ist Pflicht – bringen Sie mit, was vorhanden ist.

  • Bescheide der Pflegekasse, falls schon ein Pflegegrad besteht.
  • Arzt-, Klinik- oder Therapieberichte, die den Unterstützungsbedarf beschreiben.
  • Eine kurze Notiz über einen typischen Tag: Aufstehen, Mahlzeiten, Therapie, Nacht.
  • Was im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern zusätzlich an Hilfe nötig ist.
  • Wie oft Sie nachts aufstehen und wie lange das jeweils dauert.
  • Welche Hilfsmittel genutzt werden und was fehlt.
  • Ihre drei wichtigsten Fragen – zuerst aufschreiben, dann gemeinsam abarbeiten.

Häufige Fragen von Eltern

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Beratung von zu Hause – ohne Anfahrt, ohne Wartezimmer, kostenfrei über die Pflegekasse. Termin in unter zwei Minuten anfragen.

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Zulassung, Qualifikation und Zusammenarbeit

  • Von Pflegekassen und privaten Pflegeversicherungen zugelassen – auch für Kinder.
  • Fachpflegekräfte mit Erfahrung in der Kinderkrankenpflege.
  • Wer den Termin übernimmt, sagen wir Ihnen vorher.
  • Austausch mit Kinderärztinnen, Kinderärzten und Vereinen nur mit Ihrer Einwilligung.
  • Zugelassen und anerkannt

    Für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind wir von den Pflegekassen und von den privaten Pflegeversicherungen zugelassen und anerkannt – auch, wenn die pflegebedürftige Person ein Kind ist.

  • Erfahrung aus der Kinderkrankenpflege

    In unserem Team arbeiten Fachpflegekräfte mit Erfahrung in der Kinderkrankenpflege. Wer Ihren Termin übernimmt, stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

  • Zusammenarbeit im Umfeld der Familie

    Wir arbeiten im Bedarfsfall mit Kinderärztinnen und Kinderärzten sowie mit Vereinen zusammen – immer nur nach Absprache mit Ihnen und mit Ihrer Einwilligung.

Ihre nächsten drei Schritte

Kurz zusammengefasst: Sie müssen nichts vorbereiten, was Sie nicht ohnehin schon wissen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

  1. Situation einordnen

    Im Pflege-Check klären Sie in wenigen Minuten, welche Leistungen für Ihr Kind grundsätzlich infrage kommen.

    Pflege-Check starten
  2. Termin sichern

    Videotermin auswählen – kostenfrei über die Pflegekasse, Bestätigung sofort per E-Mail. Passt Video nicht, stimmen wir einen Hausbesuch ab.

    Alternativ Hausbesuch anfragen
  3. Gespräch vorbereiten

    Bescheide, Berichte und Ihre drei wichtigsten Fragen zusammenlegen. Alles Weitere gehen wir gemeinsam durch.

    Antrag und Begutachtung
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Passende Hilfen und Rechner

Diese Seiten helfen bei den nächsten Schritten – vom Antrag bis zur Entlastung im Alltag.

Zum Weiterlesen

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Wir schauen gemeinsam, ob ein Videotermin in Ihrer Situation möglich ist – und wenn nicht, stimmen wir einen Hausbesuch ab.

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Lukas KI ist eine vom DFDK entwickelte KI-Lösung für die digitale Unterstützung in der Pflegeberatung.

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