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Welche Stelle hilft Familien? Pflegekasse, Krankenkasse, Jugendhilfe und Teilhabe verständlich erklärt

Viele Familien schreiben dieselbe Anfrage an drei Stellen und bekommen drei Absagen. Dieser Text sortiert, welche Stelle wofür zuständig sein kann und womit Sie sinnvoll anfangen.

Autor: Metin, Pflegeberater · Fachlich geprüft von Heidi, Pflegeberaterin · Stand: 20.08.2026

Pflegekasse: Pflegegrad und Pflegeleistungen

Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse Ihres Kindes. Sie ist zuständig für den Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Krankenkasse: alles, was ärztlich verordnet ist

Häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation und medizinische Behandlungspflege laufen über die Krankenkasse. Grundlage ist in der Regel eine ärztliche Verordnung – ohne sie hat ein Antrag meist wenig Aussicht.

Teilhabe nach SGB IX

Wenn es um Teilhabe geht – etwa Eingliederungshilfe, Unterstützung in Kita und Schule oder Assistenz – können je nach Fall unterschiedliche Reha-Träger zuständig sein. Ein Antrag bei einem Träger löst eine Zuständigkeitsprüfung aus; der Antrag wird bei Bedarf weitergeleitet.

Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII

Das Jugendamt kommt in Betracht, wenn bei einem Kind oder Jugendlichen eine seelische Behinderung besteht oder droht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Typische Anlässe sind Diagnosen aus dem psychiatrischen Bereich mit deutlichen Auswirkungen auf Schule und Alltag.

Womit Sie anfangen

  • Formulieren Sie in einem Satz, was Ihr Kind konkret braucht – nicht die Diagnose, sondern die Unterstützung.
  • Stellen Sie den Antrag schriftlich und notieren Sie das Datum.
  • Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung und um Nennung der zuständigen Stelle.
  • Bewahren Sie alle Bescheide zusammen auf – sie sind die Grundlage für Widersprüche.

Wichtiger Hinweis

Diese Übersicht gibt Orientierung. Die konkrete Zuständigkeit und der Anspruch werden im Einzelfall von den zuständigen Stellen geprüft. Eine individuelle Rechtsberatung leisten wir nicht.

Einen Überblick für Familien finden Sie auf der Seite Pflegeberatung für Kinder und Familien.

Quellen

Videotermin prüfen

Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Videotermin in Ihrer Situation möglich ist.

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