Pflegegrad bei Kindern: Was ist anders als bei Erwachsenen?
Der Pflegegrad wird bei Kindern nach denselben Lebensbereichen ermittelt wie bei Erwachsenen – der Maßstab ist aber ein anderer. Dieser Text erklärt den Unterschied und wie Sie die Begutachtung vorbereiten.
Autor: Metin, Pflegeberater · Fachlich geprüft von Heidi, Pflegeberaterin · Stand: 20.08.2026
Der Maßstab: ein altersentsprechend entwickeltes Kind
Bei Erwachsenen wird geprüft, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigt. Bei Kindern zählt der Unterschied zu einem gleichaltrigen, altersentsprechend entwickelten Kind. Dass ein Dreijähriger beim Anziehen Hilfe braucht, ist normal – entscheidend ist der Aufwand, der darüber hinausgeht.
Die sechs Lebensbereiche der Begutachtung
- Mobilität: Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegung in der Wohnung.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Verstehen, Mitteilen.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: nächtliche Unruhe, Ängste, selbstschädigendes Verhalten.
- Selbstversorgung: Waschen, Anziehen, Essen und Trinken.
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Medikamente, Sondenkost, Absaugen, Therapietermine.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesstruktur, Kontakte zu anderen Kindern.
Besonderheiten bei sehr jungen Kindern
In den ersten Lebensmonaten ist fast jedes Kind vollständig auf Hilfe angewiesen. Der Vergleich mit Gleichaltrigen greift hier nur eingeschränkt, deshalb sehen die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes für Säuglinge und Kleinkinder eigene Regeln vor. Wie diese Regeln angewendet werden, entscheidet die Begutachtung im Einzelfall.
So bereiten Eltern die Begutachtung vor
- Führen Sie eine Woche lang ein einfaches Tagesprotokoll: Uhrzeit, Tätigkeit, Dauer.
- Notieren Sie ausdrücklich, was nachts passiert – nächtlicher Aufwand wird oft vergessen.
- Halten Sie Arzt-, Klinik- und Therapieberichte bereit.
- Beschreiben Sie schlechte Tage genauso wie gute, nicht nur den Durchschnitt.
- Lassen Sie Ihr Kind nichts vorführen, was es sonst nicht schafft.
Wenn der Bescheid nicht passt
Gegen einen Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen. Hilfreich ist, das Gutachten anzufordern und Punkt für Punkt mit Ihren eigenen Aufzeichnungen zu vergleichen. Eine Erfolgsaussage lässt sich vorab nicht treffen.
Einen Überblick für Familien finden Sie auf der Seite Pflegeberatung für Kinder und Familien.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- Gesundheitsportal des Bundes – Pflege von Kindern
- Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (PDF)
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