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Beratungseinsatz nach § 37.3 bei Kindern: Hausbesuch und Video richtig einordnen

Familien, die Pflegegeld für ihr Kind beziehen, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Dieser Text ordnet ein, wann er zu Hause stattfinden muss und wann ein Videotermin infrage kommt.

Autor: Metin, Pflegeberater · Fachlich geprüft von Heidi, Pflegeberaterin · Stand: 20.08.2026

Worum es beim Beratungseinsatz geht

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist keine Kontrolle der Eltern. Er soll die häusliche Pflege sichern, Fragen klären und auf Entlastungsmöglichkeiten hinweisen. Das Ergebnis wird dokumentiert und der Pflegekasse als Nachweis übermittelt.

Wer den Nachweis erbringen muss

Die Pflicht betrifft Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen – unabhängig vom Alter. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig. Wird ausschließlich Pflegesachleistung eines ambulanten Dienstes genutzt, ist kein Nachweis nötig.

Erste Beratung: in der eigenen Häuslichkeit

Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Gerade bei Kindern ist das oft sinnvoll, weil sich Hilfsmittel, Schlafsituation und Raumverhältnisse vor Ort besser beurteilen lassen.

Wann ein Videotermin infrage kommt

Nach der derzeitigen Regelung kann bis einschließlich 31.03.2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Das ist eine Möglichkeit, kein Automatismus: Ob Video im konkreten Fall zulässig ist, hängt vom bisherigen Verlauf ab und wird vor der Terminvergabe geprüft.

Ein gewöhnliches Telefongespräch ist keine Videokonferenz und ersetzt den Beratungseinsatz nicht.

Wie der Termin bei Familien abläuft

  • Vor dem Termin prüfen wir gemeinsam, ob Video zulässig ist oder ein Hausbesuch nötig wird.
  • Im Gespräch geht es um die Pflegesituation des Kindes, Entlastung der Eltern und offene Leistungsfragen.
  • Das Ergebnis wird im vorgesehenen Formular festgehalten und mit Ihnen abgestimmt.
  • Den Nachweis übermitteln wir auf Wunsch direkt an die Pflegekasse.

Was passiert, wenn der Nachweis fehlt

Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen; im Wiederholungsfall kann sie es entziehen. Wenn ein Termin zeitlich eng wird, melden Sie sich lieber früh – dann lässt sich meist noch etwas organisieren.

Einen Überblick für Familien finden Sie auf der Seite Pflegeberatung für Kinder und Familien.

Quellen

Videotermin prüfen

Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Videotermin in Ihrer Situation möglich ist.

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