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Pflegegrad 4 und 5

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 und 5 nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Eine vierteljährliche Pflicht besteht bei Pflegegrad 4 und 5 nicht.

Videoberatung: Termin direkt online wählen. Hausbesuch: Anfrage senden – wir melden uns telefonisch und stimmen den Termin persönlich ab. Wir versenden den Nachweis an Ihre Pflegekasse.

Fragen zum Turnus? 0201-89087898

Rechtsstand geprüft am 20.08.2026 · Quelle: § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de)

Wie oft ist die Beratung bei Pflegegrad 4 und 5 fällig?

Verpflichtend ist ein Beratungseinsatz pro Kalenderhalbjahr. Zusätzlich ist bei Pflegegrad 4 und 5 freiwillig eine Beratung pro Kalendervierteljahr möglich.

Halbjährlich: verpflichtend

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab.

Vierteljährlich: freiwillig möglich

Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Ein zusätzlicher Nachweis ist dafür nicht vorgeschrieben.

Ort der Beratung

Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Video oder Hausbesuch – was gilt?

Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Telefonisch klären wir Fragen, Orientierung und Termine. Ein gewöhnliches Telefongespräch ist keine Videokonferenz und ersetzt den gesetzlichen Beratungseinsatz nicht.

Hausbesuch

Für die erste Beratung und immer dann, wenn der vorherige Termin per Video stattgefunden hat.

Hausbesuch anfragen

Videoberatung

Auf Wunsch für jede zweite Beratung – bis einschließlich 31.03.2027, ohne App und ohne Konto.

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Ablauf und Nachweis

Vom Termin bis zum Nachweis sind es vier Schritte. Den Nachweis übermitteln wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse.

  1. 1. Terminprüfung

    Wir prüfen gemeinsam, ob der Beratungseinsatz als Videotermin möglich ist oder als Hausbesuch stattfinden muss.

  2. 2. Beratung

    Die Pflegeberaterin bespricht die Pflegesituation, Entlastungsmöglichkeiten und offene Leistungsansprüche.

  3. 3. Dokumentation

    Die Ergebnisse werden im gesetzlich vorgesehenen Formular festgehalten und mit Ihnen abgestimmt.

  4. 4. Nachweis

    Den Nachweis übermitteln wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse. Die Abrechnung läuft ebenfalls über die Kasse.

Kosten

Für Pflegegeld-Beziehende ist der Beratungseinsatz kostenfrei – Kostenträger ist die Pflegekasse.

  • 0 € Eigenanteil
  • Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
  • Nachweis inklusive
  • Keine Bindung, kein Abonnement

Anbieter der Beratung: Lukas-Medical Pflegedienste GmbH & Co. KG, Institutionskennzeichen 460520748, Schnabelstraße 1, 45134 Essen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 4 und 5

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten