Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 und 5 nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Eine vierteljährliche Pflicht besteht bei Pflegegrad 4 und 5 nicht.
Videoberatung: Termin direkt online wählen. Hausbesuch: Anfrage senden – wir melden uns telefonisch und stimmen den Termin persönlich ab. Wir versenden den Nachweis an Ihre Pflegekasse.
Fragen zum Turnus? 0201-89087898
Rechtsstand geprüft am 20.08.2026 · Quelle: § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de)
Wie oft ist die Beratung bei Pflegegrad 4 und 5 fällig?
Verpflichtend ist ein Beratungseinsatz pro Kalenderhalbjahr. Zusätzlich ist bei Pflegegrad 4 und 5 freiwillig eine Beratung pro Kalendervierteljahr möglich.
Halbjährlich: verpflichtend
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab.
Vierteljährlich: freiwillig möglich
Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Ein zusätzlicher Nachweis ist dafür nicht vorgeschrieben.
Ort der Beratung
Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.
Video oder Hausbesuch – was gilt?
Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.
Telefonisch klären wir Fragen, Orientierung und Termine. Ein gewöhnliches Telefongespräch ist keine Videokonferenz und ersetzt den gesetzlichen Beratungseinsatz nicht.
Hausbesuch
Für die erste Beratung und immer dann, wenn der vorherige Termin per Video stattgefunden hat.
Hausbesuch anfragenVideoberatung
Auf Wunsch für jede zweite Beratung – bis einschließlich 31.03.2027, ohne App und ohne Konto.
Videoberatung ansehenAblauf und Nachweis
Vom Termin bis zum Nachweis sind es vier Schritte. Den Nachweis übermitteln wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse.
1. Terminprüfung
Wir prüfen gemeinsam, ob der Beratungseinsatz als Videotermin möglich ist oder als Hausbesuch stattfinden muss.
2. Beratung
Die Pflegeberaterin bespricht die Pflegesituation, Entlastungsmöglichkeiten und offene Leistungsansprüche.
3. Dokumentation
Die Ergebnisse werden im gesetzlich vorgesehenen Formular festgehalten und mit Ihnen abgestimmt.
4. Nachweis
Den Nachweis übermitteln wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse. Die Abrechnung läuft ebenfalls über die Kasse.
Kosten
Für Pflegegeld-Beziehende ist der Beratungseinsatz kostenfrei – Kostenträger ist die Pflegekasse.
- 0 € Eigenanteil
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
- Nachweis inklusive
- Keine Bindung, kein Abonnement
Anbieter der Beratung: Lukas-Medical Pflegedienste GmbH & Co. KG, Institutionskennzeichen 460520748, Schnabelstraße 1, 45134 Essen.
