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Essen

Pflegeberatung in Essen – Pflegegeld richtig nutzen

Die Pflegeberatung 37.3 in Essen betrifft jeden Haushalt mit Pflegegrad 2 bis 5, der Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird — unabhängig davon, ob Angehörige allein pflegen oder ein Pflegedienst unterstützt. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Bleibt der Nachweis aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Lukas Digitale Pflegeberatung führt den Einsatz in Essen als Hausbesuch und, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, als Videotermin durch — für Sie kostenfrei, die Pflegekasse trägt die Kosten.

Pflegeberatung per Video oder als Hausbesuch — kostenfrei über Ihre Pflegekasse.

Kurz beantwortet: Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist in Essen möglich — als Hausbesuch und, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, als Videotermin. Für Pflegegeld-Beziehende ist er kostenfrei, die Pflegekasse trägt die Kosten. Sie fragen den Termin an oder rufen unter 0201-89087898 an; wir melden uns an Werktagen zurück und stimmen ihn persönlich ab.

  • Kostenfrei über die Pflegekasse
  • Videotermine kurzfristig verfügbar
  • Ohne App und ohne Konto
  • Hausbesuch als Alternative
Pflegeberatung für Essen — Videotermin oder Hausbesuch
Zwischen Rüttenscheid, Steele und Borbeck sind Angehörige oft berufstätig. Der Videotermin passt in die Mittagspause, Angehörige aus anderen Städten lassen sich zuschalten.

Kontakt für Essen

Beratung:
0201-89087898
Zeiten:
Mo–Fr 8–18 Uhr

Telefonisch klären wir Fragen, Orientierung und Termine. Ein gewöhnliches Telefongespräch ist keine Videokonferenz und ersetzt den gesetzlichen Beratungseinsatz nicht.

Ist der Videotermin in Essen für Sie möglich?

Drei Fragen entscheiden darüber, ob der Beratungseinsatz per Videokonferenz stattfinden darf. Beantworten Sie sie für sich — im Zweifel klären wir es am Telefon.

  1. Frage 1

    Wird Pflegegeld bezogen (Pflegegrad 2 bis 5)?

    Bei reiner Pflegesachleistung ist kein Nachweis nötig. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig.

  2. Frage 2

    Hat die erste Beratung bereits in der eigenen Häuslichkeit stattgefunden?

    Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.

  3. Frage 3

    War die letzte Beratung ein Hausbesuch?

    Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Voraussetzungen und Fristen

  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich.
  • Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden.
  • Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.
  • Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Fachlich geprüft am 20.08.2026 · § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de)

Video oder Hausbesuch — welcher Weg passt?

Videoberatung (primärer Weg)

  • Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.
  • Keine Anfahrt zum Videotermin. Verfügbare Termine sehen Sie im Buchungsprozess. Angehörige können sich von einem anderen Ort zuschalten.
Videotermin buchen

Hausbesuch (Alternative)

  • Steht die erste Beratung an oder war der letzte Termin bereits ein Videotermin, kommen wir für den Hausbesuch nach Essen.
  • Hausbesuche sind nach Terminvereinbarung und Verfügbarkeitsprüfung in ganz Nordrhein-Westfalen möglich.
Hausbesuch individuell anfragen

Ablauf: von der Terminprüfung bis zum Nachweis

  1. 1. Terminprüfung

    Wir prüfen gemeinsam, ob der Beratungseinsatz als Videotermin möglich ist oder als Hausbesuch stattfinden muss.

  2. 2. Beratung

    Die Pflegeberaterin bespricht die Pflegesituation, Entlastungsmöglichkeiten und offene Leistungsansprüche.

  3. 3. Dokumentation

    Die Ergebnisse werden im gesetzlich vorgesehenen Formular festgehalten und mit Ihnen abgestimmt.

  4. 4. Nachweis

    Den Nachweis übermitteln wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse. Die Abrechnung läuft ebenfalls über die Kasse.

Womit wir in Essen helfen

Beratungseinsatz § 37 Abs. 3

Der gesetzlich vorgesehene Beratungseinsatz für Pflegegeld-Beziehende — per Videokonferenz, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Beratungseinsatz ansehen

Pflegegrad beantragen

Antrag, Vorbereitung auf den Termin des Medizinischen Dienstes und Begleitung bis zum Bescheid.

Antrag vorbereiten

Widerspruch beim Bescheid

Pflegegrad zu niedrig? Wir prüfen den Bescheid und erstellen Ihr fristwahrendes Widerspruchsschreiben.

Widerspruch prüfen

Stadtteile in Essen

Videotermine sind unabhängig vom Stadtteil möglich. Für den Hausbesuch nennen Sie uns einfach Ihre Adresse in Essen.

  • Rüttenscheid
  • Borbeck
  • Steele
  • Werden
  • Altenessen
  • Kray
  • Frohnhausen
  • Bredeney
  • Katernberg
  • Holsterhausen
  • Kettwig
  • Stoppenberg

Pflegeberatung in Essen: so erreichen Sie uns

In Essen findet die Beratung entweder zu Hause oder über eine Videoverbindung statt.

Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Am Bildschirm brauchen Sie weder App noch Kundenkonto.

Hausbesuche sind nach Terminvereinbarung und Verfügbarkeitsprüfung in ganz Nordrhein-Westfalen möglich. Einen Besuch in Essen vereinbaren wir telefonisch, sobald ein Termin frei ist.

Die regional zuständige AOK für Essen ist die AOK Rheinland/Hamburg (Landesteil Rheinland). Bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind, spielt für den Beratungseinsatz keine Rolle.

Daneben gibt es Pflegestützpunkte, die neutral zu Pflegefragen beraten. Ob und wo es in Essen einen gibt, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei der Stadt.

Nächstgelegene Stadtseiten: Pflegeberatung Mülheim an der Ruhr, Pflegeberatung Bottrop, Pflegeberatung Gelsenkirchen, Pflegeberatung Oberhausen.

Pflegeberatung 37.3 in Essen: Wer sie braucht und wann sie fällig ist

Wer in Essen Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, ist zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet — unabhängig davon, ob Angehörige allein pflegen oder ein Pflegedienst unterstützt. Es gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Ein Beispiel: War der letzte Beratungseinsatz im Juni, ist bei halbjährlichem Turnus der Dezember fällig. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Beim Videotermin sehen wir uns gemeinsam die Pflegesituation an, klären offene Leistungen und erstellen den Nachweis. Ist ein Hausbesuch nötig, kommen wir nach Essen — von Rüttenscheid und Steele bis Borbeck, Werden und Kettwig.

Halten Sie den Pflegegrad-Bescheid, eine Medikamentenliste und Ihre Fragen bereit. Häufige Themen in Essen sind Kombinationsleistung, Verhinderungspflege und die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

Nach dem Termin erstellen wir den Nachweis über den Beratungseinsatz und übermitteln ihn an Ihre Pflegekasse; eine Kopie geht an Sie. Die Beratung erbringt Lukas-Medical Pflegedienste GmbH & Co. KG (IK 460520748) aus 45134 Essen. Fragen Sie den Termin online an oder rufen Sie unter 0201-89087898 an — wir melden uns an Werktagen zurück.

Pflegegeld in Essen verstehen: Geldleistung, Sachleistung, Kombination

Der häufigste Grund für Rückfragen aus Essen ist nicht der Termin selbst, sondern die Frage, welche Leistungsart zur eigenen Versorgung passt. Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung schließen sich nicht aus – sie folgen nur unterschiedlichen Regeln. Wir erklären die Unterschiede in ruhiger Sprache und rechnen sie an Ihrem Pflegegrad durch.

Pflegegeld: die Geldleistung für private Pflege

Pflegegeld erhält, wer ab Pflegegrad 2 zu Hause versorgt wird und die Pflege privat organisiert – meist durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte. Es wird monatlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist nicht zweckgebunden; wie es innerhalb der Familie weitergegeben wird, entscheiden Sie selbst. Wichtig ist nur, dass die häusliche Versorgung tatsächlich sichergestellt ist. Genau das bestätigt der Beratungseinsatz.

Pflegesachleistung: das Budget für den Pflegedienst

Die Pflegesachleistung ist kein Geld auf dem Konto, sondern ein Budget, das ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Sie wählen den Dienst und die Leistungen aus, sehen aber nie eine Auszahlung. Wird das Budget nicht vollständig ausgeschöpft, verfällt der Rest am Monatsende – anders als beim Entlastungsbetrag, der sich innerhalb bestimmter Grenzen ansparen lässt.

Kombinationsleistung: beides zusammen, anteilig gerechnet

Wer einen Pflegedienst nur für einzelne Aufgaben nutzt, kombiniert beide Wege. Der genutzte Anteil der Sachleistung wird prozentual vom Pflegegeld abgezogen; der Rest wird weiter ausgezahlt. Werden zum Beispiel 40 Prozent des Sachleistungsbudgets abgerechnet, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes. Rechenfehler entstehen häufig dann, wenn Leistungen im Monat schwanken – wir gehen Ihre Abrechnung im Gespräch gemeinsam durch.

Warum die Beratungspflicht dazugehört

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gehört rechtlich zum Pflegegeld: Er ist die regelmäßige fachliche Rückkopplung für alle, die ausschließlich oder teilweise privat gepflegt werden. Bleibt der Nachweis aus, kann die Pflegekasse die Geldleistung prüfen. Wir dokumentieren den Einsatz und Sie erhalten eine Kopie der Bescheinigung für Ihre Unterlagen.

Vor dem Termin in Essen: Zahlen bereitlegen

Für die Leistungsberatung hilft es, wenn die aktuellen Beträge vorliegen. Dann lässt sich im Gespräch konkret rechnen statt allgemein erklären.

  • aktueller Pflegegrad und das Datum des Bescheids
  • letzte Kontoauszugszeile oder Mitteilung zur Pflegegeldhöhe
  • letzte Abrechnung des Pflegedienstes, falls einer beteiligt ist
  • Notiz, welche Aufgaben privat und welche über einen Dienst laufen

Ob ein persönlicher Hausbesuch möglich ist, prüfen wir individuell nach Ihrer Anfrage.

Transparent: Datenschutz und Antwortzeiten

Sie sollen vorher wissen, was mit Ihren Angaben passiert und wann Sie von uns hören. Deshalb legen wir beides offen.

Nur das Nötigste wird erfragt

Für den Rückruf genügen Name und Telefonnummer. Angaben zu Diagnosen oder Gesundheitszustand besprechen wir persönlich und nicht über ein Formular.

Verschlüsselte, datensparsame Verarbeitung

Wir verarbeiten nur die Daten, die für Ihr Anliegen nötig sind, und übertragen sie verschlüsselt. Einzelheiten zu Hosting, Videodienst, Empfängern und möglichen Drittlandübermittlungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Klare Löschfristen

Kontaktanfragen löschen wir nach 180 Tagen, Termindaten nach 24 Monaten. Sie können jederzeit Auskunft oder Löschung verlangen.

Rückruf nach Anfrage
meist am selben WerktagAnfragen bis 16 Uhr beantworten wir in der Regel noch am gleichen Werktag, spätestens am nächsten.
Freier Videotermin
oft innerhalb weniger TageVerfügbare Zeiten sehen Sie direkt im Terminkalender — ohne Warteschleife.
Nachweis für die Pflegekasse
innerhalb von 3 WerktagenNach dem Beratungseinsatz erstellen wir den Nachweis und senden ihn an Ihre Pflegekasse.

Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Was Sie von uns erwarten dürfen

Pflege ist eine persönliche Situation in Essen. Diese Punkte gelten bei jedem Termin — per Video wie beim Hausbesuch.

  • Sie müssen nichts vorbereiten. Halten Sie nur den Pflegegradbescheid bereit, falls er griffbereit ist.
  • Angehörige, Betreuende oder Bevollmächtigte dürfen jederzeit dabei sein — vor Ort oder zugeschaltet.
  • Sie entscheiden über jeden Schritt. Ein Termin verpflichtet Sie zu nichts und kostet Sie nichts.
  • Wenn Video nicht passt, sagen Sie es einfach: Wir wechseln unkompliziert auf einen Hausbesuch.
  • Wir sprechen in Alltagssprache. Fragen Sie jederzeit nach, wenn etwas unklar bleibt.

Hausbesuch in Essen anfragen

Sagen Sie uns Name und Telefonnummer — wir rufen an Werktagen zurück und stimmen den Termin bei Ihnen zu Hause ab. Hausbesuche sind nach Terminvereinbarung und Verfügbarkeitsprüfung in ganz Nordrhein-Westfalen möglich. Bitte schreiben Sie keine Angaben zu Diagnosen oder Gesundheitszustand ins Formular; das besprechen wir persönlich.

Mehr zu Vorbereitung, Ablauf und Nachweis lesen Sie im Ratgeber zum Beratungseinsatz als Hausbesuch.

Videotermin ist möglich? Videotermin buchen.

Wunschtermin für den Hausbesuch wählen

Wählen Sie einen freien Termin in Essen. Wir rufen Sie an und bestätigen den Hausbesuch persönlich – erst dann ist er fest vereinbart.

1. Tag wählen

Freie Termine werden geladen …

3. Ihre Kontaktdaten

Nur zur Prüfung, ob wir Sie in Essen besuchen können.

Kostenfrei · Bitte keine Angaben zu Diagnosen · Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Beratung für Essen anfordern

Wir prüfen Ihre Voraussetzungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI und schlagen einen Videotermin vor — oder einen Hausbesuch, wenn das besser passt.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Essen

Fragen zu Pflegegrad, Antrag, Widerspruch und Kosten beantworten wir zentral im Ratgeber: Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3, Pflegegrad beantragen und Widerspruch beim Bescheid.

Wissen für Angehörige

Pflege-Ratgeber für Essen

Die Themen, nach denen Angehörige in Essen vor dem Beratungseinsatz am häufigsten fragen — verständlich erklärt und auf dem Stand 2026.

Alle Ratgeberthemen

Lieber persönlich klären statt nachlesen?

Wir beantworten Ihre Fragen im Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI — per Videotermin oder beim Hausbesuch in Essen.

Terminvergabe kostenfrei, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Pflegeberatung in der Nachbarschaft von Essen

Sie wohnen nicht in Essen? Wählen Sie Ihre Stadt – dort finden Sie dieselbe Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI, per Video oder als Hausbesuch. Der Videotermin ist unabhängig vom Wohnort möglich.

Quellen

Rechtlicher Stand: 20.08.2026

Sie brauchen einen Pflegedienst oder Intensivpflege?

St. Lukas Pflegedienste aus Duisburg-Meiderich – lukas-pflegedienste.de

Eigenständiges Unternehmen (Lukas-Medical Pflegedienste GmbH & Co. KG).

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten