Beratungseinsatz in Essen: Wer ihn braucht, wann er fällig ist
Wer in Essen Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, ist zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet — unabhängig davon, ob Angehörige allein pflegen oder ein Pflegedienst unterstützt. Es gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Ein Beispiel: War der letzte Beratungseinsatz im Juni, ist bei halbjährlichem Turnus der Dezember fällig. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Beim Videotermin sehen wir uns gemeinsam die Pflegesituation an, klären offene Leistungen und erstellen den Nachweis. Ist ein Hausbesuch nötig, kommen wir nach Essen — von Rüttenscheid und Steele bis Borbeck, Werden und Kettwig.
Halten Sie den Pflegegrad-Bescheid, eine Medikamentenliste und Ihre Fragen bereit. Häufige Themen in Essen sind Kombinationsleistung, Verhinderungspflege und die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.