Stand: Juli 2026
Was ist eine Pflegeberatung nach § 7a?
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine individuelle Beratung und Hilfestellung für Menschen mit Pflegebedarf. Sie soll nicht nur einzelne Leistungen erklären, sondern die gesamte Versorgung ordnen. Dazu kann ein persönlicher Versorgungsplan erstellt und später angepasst werden.
Die Beratung unterscheidet sich vom Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3: Der §-37-Einsatz sichert regelmäßig die Qualität einer bestehenden häuslichen Pflege. Die Beratung nach § 7a unterstützt dagegen bei der Planung, Beantragung und Koordination der erforderlichen Hilfen.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Er besteht außerdem, sobald ein Antrag gestellt wurde und erkennbar Beratungsbedarf vorliegt.
Mit Einwilligung der pflegebedürftigen Person können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen einbezogen werden. Auf Wunsch kann die Beratung auch gegenüber Angehörigen erfolgen.
Was kostet die Beratung?
Die gesetzliche Pflegeberatung ist für Versicherte kostenfrei. Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen soll die Pflegekasse einen konkreten Beratungstermin anbieten, der innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll. Kann sie die Beratung nicht rechtzeitig selbst anbieten, kommt ein Beratungsgutschein für eine andere qualifizierte Beratungsstelle in Betracht.
Was geschieht im Gespräch?
Eine gute Beratung besteht aus mehr als einer Liste von Geldbeträgen:
- Die aktuelle Pflegesituation und die Belastung der Angehörigen werden erfasst.
- Bestehende Bescheide, Gutachten und Leistungen werden geprüft.
- Fehlende Hilfen werden ermittelt.
- Passende Leistungen und regionale Angebote werden ausgewählt.
- Erforderliche Anträge und nächste Schritte werden festgelegt.
- Bei Bedarf entsteht ein schriftlicher Versorgungsplan.
Der Plan kann Pflegegeld, Pflegedienst, Tagespflege, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Rehabilitation, Entlastungsangebote und soziale Hilfen zusammenführen.
Wo kann die Beratung stattfinden?
Auf Wunsch findet sie zu Hause oder in der Einrichtung statt, in der die pflegebedürftige Person lebt. Digitale Angebote und Videokonferenzen können die Beratung ergänzen, wenn Datenschutz, Barrierefreiheit und Datensicherheit gewährleistet sind.
So bereiten Sie sich vor
Halten Sie möglichst bereit:
- Pflegegradbescheid und MD-Gutachten
- Liste der Medikamente und Diagnosen
- vorhandene Verordnungen und Kostenvoranschläge
- Übersicht über aktuelle Pflege- und Betreuungszeiten
- Verträge mit Pflegediensten oder Betreuungskräften
- offene Anträge und Ablehnungsbescheide
- fünf konkrete Fragen, die am Ende beantwortet sein sollen
Häufige Fragen
Muss ich bereits einen Pflegegrad haben?
Nein. Ein gestellter Antrag und erkennbarer Beratungsbedarf können genügen.
Ersetzt die Beratung die Begutachtung?
Nein. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Die Beratung hilft bei Vorbereitung und Versorgung.
Ist die Beratung unabhängig?
Das Gesetz verlangt, dass die Unabhängigkeit der Beratung gewährleistet wird. Fragen Sie dennoch transparent nach Trägerschaft und möglichen Vermittlungsinteressen.
Nächster Schritt
Formulieren Sie vor dem Termin ein klares Ziel: „Nach dem Gespräch möchte ich wissen, welche drei Anträge wir zuerst stellen und wer jeweils zuständig ist.“ So wird aus Information ein umsetzbarer Plan.