Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Vorbereitung spart Beratungszeit
Sammeln Sie Pflegebescheid, Gutachten, Medikamentenplan, Arzt- und Therapieberichte, Verträge, Rechnungen und bisherige Leistungsübersicht. Notieren Sie einen typischen Tagesablauf und Situationen, in denen Hilfe fehlt.
Ziele formulieren
Beispiele: sichere Morgenpflege, zwei freie Nachmittage für die Pflegeperson, Umbau des Bades oder Vermeidung eines ungeplanten Heimübergangs. Ziele machen Empfehlungen überprüfbar.
Im Gespräch festhalten
- Wer erledigt welchen Antrag?
- Welche Unterlagen fehlen?
- Bis wann erfolgt Rückmeldung?
- Welche Übergangslösung gilt?
- Wird ein Versorgungsplan erstellt?
- Wann wird die Umsetzung überprüft?
Nicht verstandene Begriffe sofort erklären lassen. Ergebnis und Kontaktdaten schriftlich mitnehmen.
Prioritäten setzen
Markieren Sie vor dem Termin höchstens drei dringende Anliegen. Beginnen Sie mit Risiken für Versorgung, Gesundheit oder finanzielle Fristen. Weniger dringende Fragen kommen auf eine Folgeliste. So bleibt genügend Zeit, konkrete Lösungen statt nur allgemeiner Hinweise zu vereinbaren. Wenn ein wichtiger Antrag sofort gestellt werden soll, halten Sie das Antragsdatum und die empfangende Stelle schriftlich fest.
Häufige Fragen
Müssen alle Unterlagen vollständig sein?
Nein. Fehlende Unterlagen sollen kein Grund sein, dringende Beratung aufzuschieben.
Kann eine Vertrauensperson teilnehmen?
Ja, mit Zustimmung.
Darf ein Antrag im Beratungsgespräch gestellt werden?
Ein Antrag kann auch gegenüber der Pflegeberaterin oder dem Pflegeberater erklärt und muss weitergeleitet werden.
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Quellen
Passende Themen zu Pflegeberatung vorbereiten
- Die 20 wichtigsten Fragen an Ihre PflegeberaterinDamit Sie nach 30 Minuten wirklich weiterwissen.
- Pflegetagebuch führen: Anleitung und Vorlage14 Tage dokumentieren, korrekt eingestuft werden.
Häufige Fragen
Ist die Beratung wirklich kostenfrei?
Ja. Der Anspruch nach §7a SGB XI wird von der Pflegekasse finanziert. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht bei mehreren Terminen.
Was ist die Pflichtberatung nach §37.3?
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, also zweimal im Jahr. Ohne Nachweis kürzt die Kasse das Pflegegeld.
Geht Beratung auch digital?
Ja. Video- und Telefonberatung sind gleichwertig anerkannt und meist deutlich schneller terminierbar. Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegeberatung vorbereiten“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.