Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Vom Antrag zur Beratung
Nach Antrag oder erklärtem Begutachtungsbedarf bietet die Pflegekasse grundsätzlich einen konkreten Termin innerhalb von zwei Wochen oder einen Beratungsgutschein an. Beratung kann auf Wunsch zu Hause, am Lebensort oder ergänzend digital erfolgen.
Die fünf Schritte
- Anliegen, Alltag und vorhandene Hilfe erfassen.
- Fähigkeiten, Belastungen und Risiken einordnen.
- passende Leistungen und regionale Angebote erklären.
- bei Bedarf einen individuellen Versorgungsplan erstellen.
- Umsetzung begleiten und Plan anpassen.
Die Beratung ist freiwillig. Entscheidungen trifft die anspruchsberechtigte Person. Angehörige werden mit Zustimmung einbezogen.
Das Ergebnis
Am Ende sollten nicht nur allgemeine Hinweise stehen, sondern konkrete nächste Schritte: zuständige Stelle, Antrag, benötigte Unterlagen und Termin. Bei komplexem Bedarf kann der Versorgungsplan mehrere Hilfen verbinden und später überprüft werden. Verändert sich die Situation, darf erneut Beratung verlangt werden. Bewahren Sie Gesprächsnotizen und eingereichte Unterlagen zusammen mit den Bescheiden auf.
Häufige Fragen
Wird der Pflegegrad im Gespräch vergeben?
Nein. Die Pflegeberatung ist von der Begutachtung zu unterscheiden.
Muss ein Versorgungsplan erstellt werden?
Wenn erforderlich und gewünscht gehört er zu den Aufgaben der Pflegeberatung.
Kann ein Antrag dort abgegeben werden?
Ja, er muss unverzüglich an die zuständige Kasse weitergeleitet werden.
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Quellen
Passende Themen
- Pflegeberatung nach §7a SGB XIIhr Rechtsanspruch auf einen Versorgungsplan.
- Versorgungsplan erstellenWer macht was, wann und mit welchem Ziel.
Häufige Fragen
Ist die Beratung wirklich kostenfrei?
Ja. Der Anspruch nach §7a SGB XI wird von der Pflegekasse finanziert. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht bei mehreren Terminen.
Was ist die Pflichtberatung nach §37.3?
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, also zweimal im Jahr. Ohne Nachweis kürzt die Kasse das Pflegegeld.
Geht Beratung auch digital?
Ja. Video- und Telefonberatung sind gleichwertig anerkannt und meist deutlich schneller terminierbar. Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.