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Pflegestützpunkte und ihre Grenzen

Wohnortnah, neutral – aber oft mit Wartezeit.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Regionale Anlaufstelle

Pflegestützpunkte beraten zu Pflegeversicherung, sozialen Hilfen, regionalen Diensten, Wohnen und Entlastung. Sie sollen Leistungsträger vernetzen und können bei Anträgen sowie Versorgungsplanung unterstützen.

Was sie nicht garantieren

Ein Stützpunkt bewilligt nicht automatisch Leistungen, ersetzt keine Rechtsvertretung und kann fehlende Pflegeplätze oder Dienste nicht schaffen. Angebot, Trägerschaft und Kapazität unterscheiden sich regional.

Bringen Sie konkrete Ziele mit und lassen Sie Zuständigkeit, nächsten Schritt und Termin schriftlich festhalten. Bei Ablehnungsbescheiden ist gegebenenfalls spezialisierte Rechtsberatung nötig.

So finden Sie die passende Stelle

Fragen Sie Ihre Pflegekasse oder Kommune nach Anschrift, Öffnungszeiten und barrierefreiem Zugang. Klären Sie, ob Hausbesuche, Videotermine oder mehrsprachige Beratung angeboten werden. Für einen ersten Termin helfen Pflegebescheid, Gutachten, Kostenübersicht und eine kurze Problemliste. Kann der Stützpunkt selbst nicht helfen, sollte er eine fachlich passende Stelle nennen.

Häufige Fragen

Kostet die Beratung?

Die Pflegeberatung im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs ist unentgeltlich.

Kann man dort einen Pflegegrad beantragen?

Die Stelle kann beim Antrag helfen; über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse.

Gibt es überall Pflegestützpunkte?

Die Strukturen unterscheiden sich nach Bundesland und Kommune. Die Pflegekasse nennt die nächste Stelle.

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Quellen

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Häufige Fragen

Ist die Beratung wirklich kostenfrei?

Ja. Der Anspruch nach §7a SGB XI wird von der Pflegekasse finanziert. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht bei mehreren Terminen.

Was ist die Pflichtberatung nach §37.3?

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, also zweimal im Jahr. Ohne Nachweis kürzt die Kasse das Pflegegeld.

Geht Beratung auch digital?

Ja. Video- und Telefonberatung sind gleichwertig anerkannt und meist deutlich schneller terminierbar. Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.