Zum Inhalt springen

Beratung für pflegende Angehörige

Eigene Ansprüche, Entlastung und Absicherung im Blick.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Angehörige haben eigenen Beratungsbedarf

Pflegende Angehörige können auf Wunsch und mit Zustimmung der anspruchsberechtigten pflegebedürftigen Person in die Pflegeberatung einbezogen oder selbst beraten werden. Der gesetzliche Anspruch nach § 7a SGB XI liegt grundsätzlich bei der pflegebedürftigen beziehungsweise antragstellenden Person. Die Beratung soll nicht nur Geldleistungen erklären, sondern auch Belastung und Grenzen der Angehörigen ernst nehmen.

Diese Themen gehören hinein

  • Aufgaben und verfügbare Zeit
  • Pflegekurse und sichere Techniken
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Tagespflege und Betreuungsangebote
  • Beruf, Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Renten- und Unfallversicherung
  • Schlaf, Gesundheit und Krisenplan

Ein guter Entlastungsplan enthält konkrete Termine und Vertretungen, nicht nur Empfehlungen.

Ihren Anspruch auf Beratung können Sie direkt einlösen und eine kostenlose Pflegeberatung buchen – 30 Minuten, per Video oder Telefon.

Eigene Belastung offen ansprechen

Bereiten Sie Angaben zu Schlaf, körperlichen Beschwerden, Beruf, familiären Konflikten und fehlenden Auszeiten vor. Das ist kein Versagen, sondern wichtig für eine sichere Planung. Vereinbaren Sie mindestens eine kurzfristige Entlastung und eine Lösung für Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson.

Bei akuter Überforderung, Gewaltgefahr oder gesundheitlicher Krise muss sofort professionelle Hilfe organisiert werden.

Häufige Fragen

Darf Beratung ohne die pflegebedürftige Person stattfinden?

Ja, wenn diese der Beratung des Angehörigen zustimmt.

Muss man bereits überlastet sein?

Nein. Frühzeitige Beratung soll Überlastung verhindern.

Ist Beratung vertraulich?

Datenschutz und Schweigepflichten gelten; Umfang der Einwilligung sollte geklärt werden.

Weiterlesen

Quellen

Passende Themen zu Beratung pflegende Angehörige

Häufige Fragen

Darf Beratung ohne die pflegebedürftige Person stattfinden?

Ja, wenn diese der Beratung des Angehörigen zustimmt.

Muss man bereits überlastet sein?

Nein. Frühzeitige Beratung soll Überlastung verhindern.

Ist Beratung vertraulich?

Datenschutz und Schweigepflichten gelten; Umfang der Einwilligung sollte geklärt werden.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Beratung pflegende Angehörige“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

Fragen zu „Beratung für pflegende Angehörige“? Wir beraten Sie persönlich.

In einem kostenfreien Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welcher Schritt jetzt wirklich hilft. Ihr Thema nehmen wir direkt mit in die Vorbereitung.

Kostenfrei und unverbindlich. Wir übergeben nur den Titel dieses Beitrags als Gesprächsanlass – keine Gesundheitsangaben.

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten