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Beratung für pflegende Angehörige

Eigene Ansprüche, Entlastung und Absicherung im Blick.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Angehörige haben eigenen Beratungsbedarf

Pflegende Angehörige können auf Wunsch und mit Zustimmung der anspruchsberechtigten pflegebedürftigen Person in die Pflegeberatung einbezogen oder selbst beraten werden. Der gesetzliche Anspruch nach § 7a SGB XI liegt grundsätzlich bei der pflegebedürftigen beziehungsweise antragstellenden Person. Die Beratung soll nicht nur Geldleistungen erklären, sondern auch Belastung und Grenzen der Angehörigen ernst nehmen.

Diese Themen gehören hinein

  • Aufgaben und verfügbare Zeit
  • Pflegekurse und sichere Techniken
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Tagespflege und Betreuungsangebote
  • Beruf, Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Renten- und Unfallversicherung
  • Schlaf, Gesundheit und Krisenplan

Ein guter Entlastungsplan enthält konkrete Termine und Vertretungen, nicht nur Empfehlungen.

Eigene Belastung offen ansprechen

Bereiten Sie Angaben zu Schlaf, körperlichen Beschwerden, Beruf, familiären Konflikten und fehlenden Auszeiten vor. Das ist kein Versagen, sondern wichtig für eine sichere Planung. Vereinbaren Sie mindestens eine kurzfristige Entlastung und eine Lösung für Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson.

Bei akuter Überforderung, Gewaltgefahr oder gesundheitlicher Krise muss sofort professionelle Hilfe organisiert werden.

Häufige Fragen

Darf Beratung ohne die pflegebedürftige Person stattfinden?

Ja, wenn diese der Beratung des Angehörigen zustimmt.

Muss man bereits überlastet sein?

Nein. Frühzeitige Beratung soll Überlastung verhindern.

Ist Beratung vertraulich?

Datenschutz und Schweigepflichten gelten; Umfang der Einwilligung sollte geklärt werden.

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Quellen

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Häufige Fragen

Ist die Beratung wirklich kostenfrei?

Ja. Der Anspruch nach §7a SGB XI wird von der Pflegekasse finanziert. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht bei mehreren Terminen.

Was ist die Pflichtberatung nach §37.3?

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, also zweimal im Jahr. Ohne Nachweis kürzt die Kasse das Pflegegeld.

Geht Beratung auch digital?

Ja. Video- und Telefonberatung sind gleichwertig anerkannt und meist deutlich schneller terminierbar. Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Beratung pflegende Angehörige“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.