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Pflegeberatung nutzen

Beratungsanspruch nach §7a SGB XI, Pflichtberatung nach §37.3, Pflegestützpunkte und digitale Beratung – wer wann was leistet.

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  • Checkliste · 2 Seiten · PDF

    Fragenkatalog für die Beratung

    Die 20 Fragen, die Ihr Beratungsgespräch wirklich produktiv machen.

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Häufige Fragen zu Pflegeberatung

Ist die Beratung wirklich kostenfrei?

Ja. Der Anspruch nach §7a SGB XI wird von der Pflegekasse finanziert. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht bei mehreren Terminen.

Was ist die Pflichtberatung nach §37.3?

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, also zweimal im Jahr. Ohne Nachweis kürzt die Kasse das Pflegegeld.

Geht Beratung auch digital?

Ja. Video- und Telefonberatung sind gleichwertig anerkannt und meist deutlich schneller terminierbar. Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.

Weitere Antworten im vollständigen FAQ.

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