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SGB V: Leistungen der Krankenversicherung

Häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha und Fahrkosten: Was die Krankenkasse zahlt – abgegrenzt von der Pflegekasse.

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    Wer zahlt was? Übersicht

    Kranken-, Pflegekasse und Sozialamt sauber abgegrenzt.

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Häufige Fragen zu SGB V

Was regelt das SGB V für Pflegebedürftige?

Alle medizinischen Leistungen: häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha, Fahrkosten und Entlassmanagement nach dem Krankenhaus.

Wie grenzt sich SGB V von SGB XI ab?

SGB V zahlt, was aus medizinischer Behandlung folgt – Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe. SGB XI zahlt, was aus Pflegebedürftigkeit folgt – Körperpflege, Betreuung, Hauswirtschaft.

Was ist die Genehmigungsfiktion?

Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag – oder fünf Wochen mit Gutachten – gilt er nach §13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.

Weitere Antworten im vollständigen FAQ.

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