SGB V: Leistungen der Krankenversicherung
Häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha und Fahrkosten: Was die Krankenkasse zahlt – abgegrenzt von der Pflegekasse.
Alle 12 Themen
- SGB V im ÜberblickStruktur des Gesetzes und die relevanten Paragrafen für Pflege.
- SGB V oder SGB XI: Wer zahlt was?Die Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegekasse in der Praxis.
- §37 SGB V: Häusliche KrankenpflegeBehandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung.
- §33 SGB V: Hilfsmittel der KrankenkasseHilfsmittelverzeichnis, Genehmigung und Festbeträge.
- §32 SGB V: HeilmittelPhysiotherapie, Logopädie, Ergotherapie verordnen lassen.
- §40 SGB V: Reha-LeistungenAmbulant oder stationär – Reha vor Pflege.
- Krankengeld und Pflege von Angehörigen§45 SGB V: Freistellung bei Erkrankung eines Kindes und mehr.
- §60 SGB V: Krankenfahrten und FahrkostenWann Taxi und Krankentransport genehmigt werden.
- Zuzahlungen und Belastungsgrenze2 Prozent, 1 Prozent für Chroniker – so rechnen Sie.
- §39 SGB V: EntlassmanagementIhr Anspruch auf Übergangsversorgung nach der Klinik.
- §37a SGB V: SoziotherapieUnterstützung bei schweren psychischen Erkrankungen.
- Widerspruch gegen die KrankenkasseFristen, Begründung und Genehmigungsfiktion nach §13 Abs. 3a.
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Wer zahlt was? Übersicht
Kranken-, Pflegekasse und Sozialamt sauber abgegrenzt.
Häufige Fragen zu SGB V
Was regelt das SGB V für Pflegebedürftige?
Alle medizinischen Leistungen: häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha, Fahrkosten und Entlassmanagement nach dem Krankenhaus.
Wie grenzt sich SGB V von SGB XI ab?
SGB V zahlt, was aus medizinischer Behandlung folgt – Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe. SGB XI zahlt, was aus Pflegebedürftigkeit folgt – Körperpflege, Betreuung, Hauswirtschaft.
Was ist die Genehmigungsfiktion?
Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag – oder fünf Wochen mit Gutachten – gilt er nach §13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.
Weitere Antworten im vollständigen FAQ.
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