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SGB V oder SGB XI: Wer zahlt was?

Die Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegekasse in der Praxis.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Die Krankenkasse nach SGB V finanziert vor allem medizinisch notwendige Leistungen wegen Krankheit. Die Pflegekasse nach SGB XI unterstützt Menschen, deren Selbstständigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate gesundheitlich beeinträchtigt ist. Viele Menschen erhalten Leistungen aus beiden Systemen.

Typische Zuordnung

BedarfHäufig zuständig
Wundversorgung, Injektion, MedikamentengabeKrankenkasse nach SGB V
Hilfe beim Waschen, Anziehen und EssenPflegekasse nach SGB XI bei Pflegegrad
PhysiotherapieKrankenkasse nach SGB V
Pflegegeld oder PflegesachleistungPflegekasse nach SGB XI
Medizinischer RollstuhlKrankenkasse nach SGB V
Pflegebett zur Erleichterung der PflegePflegekasse nach SGB XI
Medizinische Rehabilitationmeist Krankenkasse oder Rentenversicherung
Verhinderungs- und KurzzeitpflegePflegekasse nach SGB XI

Die Tabelle bietet Orientierung. Entscheidend ist der konkrete Zweck. Dasselbe Produkt kann je nach Einsatz als Kranken- oder Pflegehilfsmittel bewertet werden.

Behandlungspflege und Grundpflege

Ein ambulanter Pflegedienst kann gleichzeitig Leistungen beider Kostenträger erbringen. Ärztlich verordnete Behandlungspflege wird über die Krankenkasse abgerechnet. Körperbezogene Pflegemaßnahmen, Betreuung und Haushaltsführung laufen bei vorhandenem Pflegegrad über Pflegekassenleistungen.

Lassen Sie im Kostenvoranschlag getrennt ausweisen:

  • welche Leistung auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt
  • welcher Kostenträger zahlt
  • welche Eigenanteile entstehen
  • ob ein Antrag oder eine Genehmigung fehlt

Zuständigkeitsstreit nicht selbst austragen

Wird ein Antrag bei einem möglicherweise unzuständigen Rehabilitationsträger gestellt, gelten gesetzliche Regeln zur Zuständigkeitsprüfung und Weiterleitung. Verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid statt einer bloßen telefonischen Ablehnung.

Häufige Fragen

Brauche ich für SGB-V-Leistungen einen Pflegegrad?

Grundsätzlich nicht. Medizinische Notwendigkeit und jeweilige Leistungsvoraussetzungen sind entscheidend.

Darf Behandlungspflege vom Pflegegeld abgezogen werden?

Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V mindern das Pflegegeld grundsätzlich nicht. Überschneidungen müssen aber korrekt abgegrenzt werden.

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Quellen

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Häufige Fragen

Brauche ich für SGB-V-Leistungen einen Pflegegrad?

Grundsätzlich nicht. Medizinische Notwendigkeit und jeweilige Leistungsvoraussetzungen sind entscheidend.

Darf Behandlungspflege vom Pflegegeld abgezogen werden?

Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V mindern das Pflegegeld grundsätzlich nicht. Überschneidungen müssen aber korrekt abgegrenzt werden.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „SGB V SGB XI Unterschied“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

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