Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI – regelt die soziale Pflegeversicherung. Sie unterstützt Menschen, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten gesundheitlich bedingt voraussichtlich mindestens sechs Monate beeinträchtigt sind.
Vom Antrag zur Leistung
- Antrag bei der Pflegekasse stellen.
- Begutachtung durch Medizinischen Dienst oder privaten Prüfdienst.
- Bescheid mit Pflegegrad und Gutachten prüfen.
- Leistungen passend zur Versorgung auswählen.
- Veränderungen und Beratungsbedarf früh melden.
Pflegegrad 1 eröffnet vor allem Beratung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldzuschuss. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu.
Wichtige Leistungsgruppen
| Versorgung | Beispiele |
|---|---|
| Häuslich durch Angehörige | Pflegegeld, Beratungseinsatz, soziale Sicherung |
| Häuslich mit Dienst | Pflegesachleistung, Kombinationsleistung |
| Entlastung | Entlastungsbetrag, Tagespflege, gemeinsamer Jahresbetrag |
| Hilfsmittel und Wohnen | Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnungsanpassung |
| Stationär | Pflegeheimleistung und Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil |
| Beratung und Schulung | Pflegeberatung, Pflegekurse, Versorgungsplan |
Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten. Eigenanteile, Unterkunft, Verpflegung oder privat gewünschte Zusatzleistungen können verbleiben.
SGB XI und andere Leistungsträger
Medizinische Behandlung, Heilmittel und häusliche Krankenpflege gehören meist zur Krankenversicherung nach SGB V. Rehabilitation kann bei Krankenkasse oder Rentenversicherung liegen. Reichen Pflegeversicherungsleistungen und eigene Mittel nicht, kommt Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht.
Lehnt die Pflegekasse einen Anspruch ab, verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid. Gegen ihn kann innerhalb der genannten Frist Widerspruch eingelegt werden.
Häufige Fragen
Ist die Pflegekasse eine eigene Behörde?
Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt, hat aber eigene Aufgaben und Rechtsgrundlagen.
Muss man Leistungen jedes Jahr neu beantragen?
Der Pflegegrad nicht. Einzelne Leistungen, Budgets und Kostenerstattungen haben jedoch eigene Voraussetzungen und Zeiträume.
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Quellen
Passende Themen zu SGB XI Überblick
- Pflegeversicherung: Grundlagen in 5 MinutenWer versichert ist, wer zahlt und was abgedeckt ist.
- SGB V oder SGB XI: Wer zahlt was?Die Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegekasse in der Praxis.
Häufige Fragen
Ist die Pflegekasse eine eigene Behörde?
Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt, hat aber eigene Aufgaben und Rechtsgrundlagen.
Muss man Leistungen jedes Jahr neu beantragen?
Der Pflegegrad nicht. Einzelne Leistungen, Budgets und Kostenerstattungen haben jedoch eigene Voraussetzungen und Zeiträume.
Ihr nächster Schritt
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- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
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