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SGB XI im Überblick

Aufbau des Gesetzes und die Paragrafen, die Ihr Geld betreffen.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI – regelt die soziale Pflegeversicherung. Sie unterstützt Menschen, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten gesundheitlich bedingt voraussichtlich mindestens sechs Monate beeinträchtigt sind.

Vom Antrag zur Leistung

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen.
  2. Begutachtung durch Medizinischen Dienst oder privaten Prüfdienst.
  3. Bescheid mit Pflegegrad und Gutachten prüfen.
  4. Leistungen passend zur Versorgung auswählen.
  5. Veränderungen und Beratungsbedarf früh melden.

Pflegegrad 1 eröffnet vor allem Beratung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldzuschuss. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu.

Wichtige Leistungsgruppen

VersorgungBeispiele
Häuslich durch AngehörigePflegegeld, Beratungseinsatz, soziale Sicherung
Häuslich mit DienstPflegesachleistung, Kombinationsleistung
EntlastungEntlastungsbetrag, Tagespflege, gemeinsamer Jahresbetrag
Hilfsmittel und WohnenPflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnungsanpassung
StationärPflegeheimleistung und Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil
Beratung und SchulungPflegeberatung, Pflegekurse, Versorgungsplan

Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten. Eigenanteile, Unterkunft, Verpflegung oder privat gewünschte Zusatzleistungen können verbleiben.

SGB XI und andere Leistungsträger

Medizinische Behandlung, Heilmittel und häusliche Krankenpflege gehören meist zur Krankenversicherung nach SGB V. Rehabilitation kann bei Krankenkasse oder Rentenversicherung liegen. Reichen Pflegeversicherungsleistungen und eigene Mittel nicht, kommt Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht.

Lehnt die Pflegekasse einen Anspruch ab, verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid. Gegen ihn kann innerhalb der genannten Frist Widerspruch eingelegt werden.

Häufige Fragen

Ist die Pflegekasse eine eigene Behörde?

Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt, hat aber eigene Aufgaben und Rechtsgrundlagen.

Muss man Leistungen jedes Jahr neu beantragen?

Der Pflegegrad nicht. Einzelne Leistungen, Budgets und Kostenerstattungen haben jedoch eigene Voraussetzungen und Zeiträume.

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Quellen

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Häufige Fragen

Ist die Pflegekasse eine eigene Behörde?

Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt, hat aber eigene Aufgaben und Rechtsgrundlagen.

Muss man Leistungen jedes Jahr neu beantragen?

Der Pflegegrad nicht. Einzelne Leistungen, Budgets und Kostenerstattungen haben jedoch eigene Voraussetzungen und Zeiträume.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „SGB XI Überblick“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

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