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§14: Was Pflegebedürftigkeit bedeutet

Die gesetzliche Definition und ihre sechs Lebensbereiche.

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Darum geht es

Die gesetzliche Definition und ihre sechs Lebensbereiche. Wir ordnen das Thema in den Zusammenhang der Kategorie „SGB XI: Das Pflegeversicherungsgesetz“ ein und zeigen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.

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Häufige Fragen

Welche Paragrafen sollte ich kennen?

§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.

Was besagt §14 SGB XI?

Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.

Welche Fristen gelten nach SGB XI?

25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.