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Bis der vollständige Text online ist, beantwortet unser digitaler Pflegeberater Ihre Frage zu „§14 SGB XI“ sofort – oder Sie sprechen direkt mit einer Pflegeberaterin.
Darum geht es
Die gesetzliche Definition und ihre sechs Lebensbereiche. Wir ordnen das Thema in den Zusammenhang der Kategorie „SGB XI: Das Pflegeversicherungsgesetz“ ein und zeigen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.
Passende Themen
- Die sechs Module der BegutachtungMobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, Therapie, Alltag.
- Das Punktesystem der Begutachtung erklärtVon 0 bis 100 Punkten zum Pflegegrad — mit Rechenbeispiel.
Häufige Fragen
Welche Paragrafen sollte ich kennen?
§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.
Was besagt §14 SGB XI?
Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.
Welche Fristen gelten nach SGB XI?
25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.