Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Pflegegeld wird gezahlt, wenn Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegegeld 2026
| Pflegegrad | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| 1 | kein Pflegegeld |
| 2 | 347 Euro |
| 3 | 599 Euro |
| 4 | 800 Euro |
| 5 | 990 Euro |
Die Zahlung erfolgt an die pflegebedürftige Person. Sie kann das Geld als Anerkennung weitergeben, muss aber eine geeignete Versorgung gewährleisten. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich als Kombinationsleistung verbinden.
Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss 2026 in den Pflegegraden 2 bis 5 einmal je Kalenderhalbjahr einen Beratungsbesuch abrufen. Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 dürfen die Beratung zusätzlich freiwillig vierteljährlich nutzen. Pflegegrad 1 und Beziehende reiner Pflegesachleistung können freiwillig halbjährlich Beratung erhalten.
Der erste Besuch erfolgt in der eigenen Häuslichkeit. Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden.
Der Besuch soll die Pflegequalität sichern, Fragen klären und praktische Unterstützung vermitteln. Er ist keine erneute Pflegegradbegutachtung. Der Beratungsnachweis wird mit Einwilligung an die Pflegekasse übermittelt.
Folgen versäumter Termine
Wird der Pflichtbesuch trotz Erinnerung nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Vereinbaren Sie Termine frühzeitig und bewahren Sie den Nachweis auf.
Häufige Fragen
Wer bezahlt den Beratungseinsatz?
Die Pflegekasse trägt die Kosten. Der Besuch wird nicht vom Pflegegeld abgezogen.
Muss der bisherige Pflegedienst beraten?
Nein. Möglich sind zugelassene Dienste und weitere gesetzlich anerkannte Beratungsstellen oder Fachpersonen.
Weiterlesen
Quellen
Passende Themen zu §37 SGB XI
- Pflegegeld 2026: Höhe und AuszahlungBeträge je Pflegegrad und wann gekürzt wird.
- Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XIPflichtberatung bei Pflegegeld — Fristen und Folgen.
Häufige Fragen
Welche Paragrafen sollte ich kennen?
§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.
Was besagt §14 SGB XI?
Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.
Welche Fristen gelten nach SGB XI?
25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „§37 SGB XI“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.