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§45: Pflegekurse für Angehörige

Kostenfreie Schulung – auch bei Ihnen zu Hause.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Pflegekassen müssen unentgeltliche Schulungskurse für Angehörige und andere ehrenamtlich Pflegende anbieten. Ziel ist, Pflege sicherer zu machen, körperliche und seelische Belastung zu verringern und Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.

Typische Kursinhalte

  • rückenschonendes Bewegen, Lagern und Umsetzen
  • Körperpflege und Unterstützung beim Anziehen
  • Umgang mit Demenz und herausforderndem Verhalten
  • Ernährung, Trinken und Schluckstörungen
  • Medikamentensicherheit und Beobachtung
  • Sturz-, Dekubitus- und Notfallprophylaxe
  • Hilfsmittel und Entlastungsangebote
  • Selbstfürsorge der Pflegeperson

Allgemeine Kurse finden vor Ort oder digital statt. Zusätzlich kann eine individuelle Schulung in der häuslichen Umgebung sinnvoll sein. Dort werden Handgriffe an die konkrete Wohnung, Hilfsmittel und Fähigkeiten angepasst.

Wer kann teilnehmen?

Das Angebot richtet sich an Angehörige, Freunde und andere ehrenamtlich Pflegende. Auch Menschen, die sich erst auf eine Pflegesituation vorbereiten, können teilnehmen. Ein eigener Pflegegrad oder eine Mitgliedschaft bei derselben Kasse ist für die interessierte Pflegeperson nicht immer Voraussetzung; die Pflegekasse erklärt das regionale Verfahren.

Ein Pflegekurs ersetzt keine ärztliche Diagnostik und keine Behandlungspflege, für die professionelle Qualifikation notwendig ist.

So finden Sie einen Kurs

Fragen Sie Pflegekasse, Pflegestützpunkt, Pflegedienst oder Wohlfahrtsverband. Beschreiben Sie den konkreten Schulungsbedarf und verlangen Sie bei einer häuslichen Anleitung eine Terminbestätigung ohne private Kosten.

Häufige Fragen

Wird der Kurs vom Pflegegeld abgezogen?

Nein. Gesetzliche Pflegekurse sind für Teilnehmende unentgeltlich.

Kann eine zweite Pflegeperson teilnehmen?

Ja, wenn sie an der häuslichen Pflege beteiligt ist oder sich darauf vorbereitet.

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Quellen

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Häufige Fragen

Welche Paragrafen sollte ich kennen?

§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.

Was besagt §14 SGB XI?

Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.

Welche Fristen gelten nach SGB XI?

25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „§45 SGB XI“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.