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§45b: Entlastungsbetrag

131 Euro monatlich – wofür sie eingesetzt werden dürfen.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten bei häuslicher Pflege 2026 bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat. Das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr. Die Leistung ist zweckgebunden und wird grundsätzlich gegen Rechnungen erstattet.

Wofür der Betrag eingesetzt werden kann

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste
  • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Mögliche Alltagshilfen sind Betreuung, Begleitung, haushaltsnahe Unterstützung oder Entlastung der Pflegeperson. Entscheidend ist die Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht; private Hilfe ohne Anerkennung ist normalerweise nicht erstattungsfähig.

In Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag bei ambulanten Pflegediensten nicht für körperbezogene Selbstversorgung wie Waschen oder Duschen eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 1 ist dies möglich.

Ansparen und übertragen

Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden innerhalb des Jahres weitergetragen. Restbeträge eines Kalenderjahres können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.

Viele Anbieter rechnen über eine Abtretung direkt mit der Pflegekasse ab. Fordern Sie trotzdem regelmäßige Abrechnungen an und begrenzen Sie die Abtretung auf den vereinbarten Anbieter und Zeitraum.

Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch

Der Entlastungsbetrag ist nicht dasselbe wie der Umwandlungsanspruch. Zusätzlich können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent nicht genutzter Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagsangebote verwenden. Dies kann das anteilige Pflegegeld vermindern.

Häufige Fragen

Wird der Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?

Nein. Er wird für anerkannte, nachgewiesene Leistungen erstattet oder direkt mit dem Anbieter abgerechnet.

Kann eine Nachbarin bezahlt werden?

Nur wenn sie beziehungsweise ihr Angebot die landesrechtlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt.

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Quellen

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Häufige Fragen

Welche Paragrafen sollte ich kennen?

§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.

Was besagt §14 SGB XI?

Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.

Welche Fristen gelten nach SGB XI?

25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „§45b SGB XI“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.