Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten bei häuslicher Pflege 2026 bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat. Das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr. Die Leistung ist zweckgebunden und wird grundsätzlich gegen Rechnungen erstattet.
Wofür der Betrag eingesetzt werden kann
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Mögliche Alltagshilfen sind Betreuung, Begleitung, haushaltsnahe Unterstützung oder Entlastung der Pflegeperson. Entscheidend ist die Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht; private Hilfe ohne Anerkennung ist normalerweise nicht erstattungsfähig.
Welche Kombination der Leistungen in Ihrem Fall am meisten bringt, rechnen wir in einer kostenlosen Pflegeberatung gemeinsam durch.
In Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag bei ambulanten Pflegediensten nicht für körperbezogene Selbstversorgung wie Waschen oder Duschen eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 1 ist dies möglich.
Ansparen und übertragen
Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden innerhalb des Jahres weitergetragen. Restbeträge eines Kalenderjahres können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Viele Anbieter rechnen über eine Abtretung direkt mit der Pflegekasse ab. Fordern Sie trotzdem regelmäßige Abrechnungen an und begrenzen Sie die Abtretung auf den vereinbarten Anbieter und Zeitraum.
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
Der Entlastungsbetrag ist nicht dasselbe wie der Umwandlungsanspruch. Zusätzlich können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent nicht genutzter Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagsangebote verwenden. Dies kann das anteilige Pflegegeld vermindern.
Häufige Fragen
Wird der Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?
Nein. Er wird für anerkannte, nachgewiesene Leistungen erstattet oder direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
Kann eine Nachbarin bezahlt werden?
Nur wenn sie beziehungsweise ihr Angebot die landesrechtlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt.
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Quellen
Passende Themen zu §45b SGB XI
- Entlastungsbetrag: 131 Euro sinnvoll einsetzenWofür das Geld verwendet werden darf — und wofür nicht.
- Alltagsbegleitung und BetreuungsdiensteStundenweise Entlastung über den Entlastungsbetrag.
Häufige Fragen
Wird der Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?
Nein. Er wird für anerkannte, nachgewiesene Leistungen erstattet oder direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
Kann eine Nachbarin bezahlt werden?
Nur wenn sie beziehungsweise ihr Angebot die landesrechtlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „§45b SGB XI“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
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