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Alle Leistungen 2026 in einer Übersicht

Tabelle aller Beträge nach Pflegegrad.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026

Pflegeleistungen 2026: Die wichtigsten Beträge

Welche Leistung passt, hängt nicht nur vom Pflegegrad ab. Entscheidend ist auch, ob die Pflege zu Hause, teilstationär oder im Heim erfolgt. Viele Leistungen lassen sich kombinieren, andere teilen sich ein gemeinsames Budget.

Monatliche Hauptleistungen

Leistung 2026PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
ambulante Sachleistung796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages-/Nachtpflege721 €1.357 €1.685 €2.085 €
vollstationäre Pflege131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €

Pflegegeld und ambulante Sachleistung können als Kombinationsleistung anteilig genutzt werden. Tages- und Nachtpflege steht bei Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich zur ambulanten Sachleistung oder zum Pflegegeld zur Verfügung.

Weitere wichtige Leistungen

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen, Pflegegrad 2 bis 5.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich.
  • Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich.
  • Digitale Pflegeanwendungen: Erstattung bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.
  • Pflegekurse und Schulungen: für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende unentgeltlich.

Leistungen im Pflegeheim

Zusätzlich zum festen Betrag für vollstationäre Pflege erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil einschließlich bestimmter Ausbildungskosten:

  • 15 Prozent im ersten Aufenthaltsjahr,
  • 30 Prozent im zweiten,
  • 50 Prozent im dritten,
  • 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr.

Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen werden dadurch nicht automatisch vollständig abgedeckt.

So wählen Sie sinnvoll

  1. Tatsächlichen Unterstützungsbedarf erfassen.
  2. Pflegegrad und verfügbaren Betrag prüfen.
  3. Kostenvoranschläge einholen.
  4. Leistungen monatlich und jährlich getrennt planen.
  5. Eigenanteile berechnen.
  6. Beratung der Pflegekasse nutzen.

Häufige Fragen

Werden Pflegeleistungen 2026 automatisch ausgezahlt?

Nein. Viele Leistungen müssen beantragt, abgerufen oder durch Rechnungen nachgewiesen werden.

Kann Pflegegrad 1 Pflegegeld erhalten?

Nein. Pflegegeld beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen jedoch mehrere andere Leistungen zur Verfügung.

Werden nicht genutzte Monatsbeträge ausgezahlt?

Bei Sachleistungen grundsätzlich nicht. Für einzelne Kostenerstattungsleistungen gelten besondere Übertragungsregeln.

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Quellen

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