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Pflegegeld 2026: Höhe und Auszahlung

Beträge je Pflegegrad und wann gekürzt wird.

Stand: Juli 2026

Pflegegeld 2026 auf einen Blick

Pflegegeld unterstützt Menschen, die ihre häusliche Pflege selbst organisieren, zum Beispiel mit Angehörigen, Freunden oder anderen nicht erwerbsmäßig Pflegenden. Voraussetzung sind mindestens Pflegegrad 2 und eine sichergestellte häusliche Versorgung.

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1kein Pflegegeld
Pflegegrad 2347 Euro
Pflegegrad 3599 Euro
Pflegegrad 4800 Euro
Pflegegrad 5990 Euro

Diese Beträge gelten im Jahr 2026 unverändert gegenüber 2025.

Wer bekommt das Geld?

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt. Sie entscheidet, wie es im Rahmen der sichergestellten Pflege verwendet wird. Häufig wird es als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben. Es ist aber kein Arbeitslohn und begründet allein kein Beschäftigungsverhältnis.

So wird Pflegegeld beantragt

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen – ein kurzer formloser Antrag genügt.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter abwarten.
  3. Pflegegradbescheid prüfen.
  4. Im Antrag beziehungsweise gegenüber der Kasse Pflegegeld als Leistungsart wählen.
  5. Bankverbindung und Änderungen der Versorgung mitteilen.

Leistungen können grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung berücksichtigt werden. Deshalb sollte der Antrag nicht unnötig aufgeschoben werden.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Wer einen Pflegedienst nur teilweise nutzt, kann Pflegesachleistung und anteiliges Pflegegeld kombinieren. Der nicht genutzte Prozentsatz des Sachleistungsbudgets bestimmt den Prozentsatz des verbleibenden Pflegegeldes.

Beispiel: Werden 40 Prozent der Sachleistung genutzt, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 wären das 60 Prozent von 599 Euro, also 359,40 Euro.

Wann wird Pflegegeld weitergezahlt?

  • Während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für jeweils bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt.
  • Bei vollstationärer Krankenhausbehandlung oder stationärer Vorsorge und Rehabilitation wird Pflegegeld in den ersten acht Wochen weitergezahlt.
  • Im Sterbemonat wird Pflegegeld bis zum Monatsende geleistet.

Bei einem Anspruch, der nur für einen Teil des Monats besteht, rechnet die Pflegekasse mit 30 Tagen.

Beratungseinsatz nicht vergessen

Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 nachweisen. Wird er versäumt, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen; im Wiederholungsfall kann sie es entziehen.

Häufige Fragen

Ist Pflegegeld steuerpflichtig?

Für die pflegebedürftige Person ist es eine Sozialleistung. Die Weitergabe an Angehörige ist häufig steuerfrei, hängt aber von Beziehung, Zweck und Einzelfall ab. Bei gewerblicher oder vertraglich vergüteter Pflege sollte steuerlicher Rat eingeholt werden.

Wird Pflegegeld auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angerechnet?

Die Behandlung hängt davon ab, wer das Geld erhält und in welchem Zusammenhang es weitergegeben wird. Lassen Sie den Einzelfall durch die zuständige Stelle oder eine Sozialberatung prüfen.

Kommt das Geld automatisch nach dem Pflegegradbescheid?

Nicht immer. Prüfen Sie, ob Pflegegeld, Sachleistung oder eine Kombination gewählt wurde und ob der Pflegekasse alle Angaben vorliegen.

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Quellen

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