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Wann das Pflegegeld gekürzt wird

Versäumter Beratungseinsatz, Heimaufnahme, fehlende Mitwirkung.

Stand: Juli 2026

Erst klären: Kürzung, anteilige Zahlung oder Ruhen?

Nicht jede niedrigere Zahlung ist eine Sanktion. Pflegegeld kann sich aus unterschiedlichen Gründen verändern:

  • prozentuale Verringerung durch eine Kombinationsleistung
  • anteilige Berechnung bei einem Anspruch für einen Teil des Monats
  • Ruhen nach längeren stationären Aufenthalten
  • Kürzung wegen eines versäumten Beratungseinsatzes
  • Aufhebung nach einer Änderung oder Herabstufung des Pflegegrades

Verlangen Sie von der Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid mit Berechnung und Rechtsgrundlage.

Versäumter Beratungseinsatz

Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 abrufen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen. Im Wiederholungsfall kann sie es entziehen.

So reagieren Sie:

  1. Sofort einen Beratungstermin vereinbaren.
  2. Den Termin der Pflegekasse schriftlich mitteilen.
  3. Falls möglich, eine Nachfrist beantragen.
  4. Nach dem Termin die erfolgreiche Übermittlung des Nachweises kontrollieren.
  5. Den Kürzungsbescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung prüfen.

Kombinationsleistung

Bei einer Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld entsprechend dem Anteil der verbrauchten Pflegesachleistung. Nutzt ein Pflegedienst beispielsweise 25 Prozent des Sachleistungsbudgets, werden noch 75 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.

Schwankende Pflegedienstrechnungen können daher zu wechselnden Beträgen führen. Fordern Sie monatliche Leistungsnachweise an und vergleichen Sie diese mit der Abrechnung der Pflegekasse.

Krankenhaus und Rehabilitation

In den ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Vorsorge- beziehungsweise Rehabilitationsmaßnahme wird Pflegegeld weitergezahlt. Bei längerem Aufenthalt ruht der Anspruch grundsätzlich ab dem folgenden Zeitraum, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Informieren Sie die Pflegekasse über Aufnahme und Entlassung. Nach der Rückkehr sollte die Zahlung zeitnah wieder aufgenommen werden.

Änderung des Pflegegrades

Wird der Pflegegrad herabgesetzt oder aufgehoben, muss die Pflegekasse einen Bescheid erlassen. Prüfen Sie:

  • Ab welchem Datum soll die Änderung gelten?
  • Liegt ein neues Gutachten vor?
  • Wurde die tatsächliche Versorgungssituation vollständig erfasst?
  • Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Checkliste bei einer unerwartet niedrigen Zahlung

  • Kontoauszug und Vormonat vergleichen
  • aktuellen Pflegegradbescheid bereitlegen
  • Abrechnung des Pflegedienstes prüfen
  • letzten Beratungseinsatz nachweisen
  • Zeiten von Krankenhaus, Reha oder Kurzzeitpflege notieren
  • schriftliche Berechnung bei der Pflegekasse anfordern
  • Widerspruchsfrist im Kalender markieren

Wichtig

Ein Telefonat kann helfen, ersetzt aber keinen schriftlichen Widerspruch. Wenn eine Frist läuft, sollte zunächst fristwahrend widersprochen und die Begründung nachgereicht werden.

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Quellen

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?

Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Nein, solange es an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn eine Pflegeperson daraus erwerbsmäßig Einkünfte erzielt.

Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?

Es wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegeld Kürzung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.