Pflegegeld: Höhe, Antrag und Auszahlung
Wie viel Pflegegeld Ihnen ab welchem Pflegegrad zusteht, wann es gekürzt oder zurückgefordert wird und wie Sie es mit Sachleistungen kombinieren.
Alle 12 Themen
- Pflegegeld 2026: Höhe nach PflegegradDie aktuellen Monatsbeträge von Pflegegrad 2 bis 5.
- Pflegegeld beantragen: Schritt für SchrittVom Anruf bei der Pflegekasse bis zur ersten Zahlung.
- Auszahlung: Termin, Konto, NachzahlungWann das Geld kommt und auf welches Konto es fließen darf.
- Pflegegeld oder Sachleistung?Die Entscheidung mit Rechenbeispiel für beide Wege.
- Anteiliges Pflegegeld bei KombinationsleistungSo berechnet die Kasse den Restanspruch in Prozent.
- Pflegegeld bei Krankenhaus und RehaAcht Wochen Weiterzahlung – und was danach passiert.
- Wann das Pflegegeld gekürzt wirdVersäumter Beratungseinsatz, Heimaufnahme, fehlende Mitwirkung.
- Rückforderung durch die PflegekasseWas Sie tun, wenn die Kasse zu viel gezahltes Geld zurückverlangt.
- Ist Pflegegeld steuerpflichtig?Steuerfrei für Angehörige – mit klaren Ausnahmen.
- Pflegegeld unter mehreren Pflegepersonen aufteilenFaire Verteilung ohne Streit in der Familie.
- Erhöhung 2025: Was sich geändert hatDie Dynamisierung der Leistungsbeträge im Überblick.
- Pflegegeld im SterbemonatBis wann gezahlt wird und wer den Anspruch geltend macht.
Downloads zu Pflegegeld
Vorlagen und Checklisten zum Ausdrucken – kostenfrei und ohne Anmeldung.
Vorlage · 2 Seiten · PDF
Rechenblatt Kombinationsleistung
Anteiliges Pflegegeld selbst ausrechnen, bevor Sie sich festlegen.
Häufige Fragen zu Pflegegeld
Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?
Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein, solange es an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn eine Pflegeperson daraus erwerbsmäßig Einkünfte erzielt.
Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?
Es wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.
Weitere Antworten im vollständigen FAQ.
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