Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
So geht es
- Pflegekasse telefonisch, online oder schriftlich über den Antrag informieren.
- Antragsdatum nachweisbar sichern.
- Unterlagen und Pflegetagebuch für die Begutachtung vorbereiten.
- Im Antrag Pflegegeld oder gewünschte Kombination angeben.
- Begutachtung durchführen lassen.
- Bescheid, Pflegegrad, Beginn und Leistung prüfen.
- Kontoverbindung und Beratungsbesuch organisieren.
Ein formloser Antrag genügt zunächst. Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor Antragstellung bewilligt.
Diese Angaben beschleunigen die Bearbeitung
Halten Sie Versicherungsnummer, Kontaktdaten, aktuelle Wohn- und Versorgungssituation sowie Namen möglicher Pflegepersonen bereit. Beschreiben Sie nicht nur Diagnosen, sondern die Hilfe, die im Alltag tatsächlich benötigt wird: etwa beim Waschen, Anziehen, Essen, bei Medikamenten, Orientierung oder nächtlicher Unruhe. Kopien wichtiger Befunde können unterstützen, ersetzen aber nicht die Begutachtung. Bewahren Sie Antrag, Eingangsbestätigung und alle späteren Schreiben geordnet auf.
Häufige Fragen
Wer darf den Antrag stellen?
Die versicherte Person oder eine wirksam bevollmächtigte beziehungsweise vertretungsberechtigte Person.
Muss eine Pflegeperson benannt werden?
Die Pflegekasse benötigt Angaben zur Sicherstellung der Pflege; mehrere Personen sind möglich.
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Quellen
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?
Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein, solange es an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn eine Pflegeperson daraus erwerbsmäßig Einkünfte erzielt.
Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?
Es wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.