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Fristen der Pflegekasse und was bei Verzug gilt

25 Arbeitstage — und 70 Euro pro Woche Verzögerung.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026

Über einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll die Pflegekasse grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. In dringlichen Situationen gelten kürzere Begutachtungsfristen. Werden bestimmte gesetzliche Fristen überschritten, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Zahlung von 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung entstehen.

Die Fristregeln enthalten Ausnahmen. Prüfen Sie deshalb immer den konkreten Antrag, Aufenthaltsort und Grund der Verzögerung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reguläre Entscheidungsfrist: grundsätzlich 25 Arbeitstage.
  • Bestimmte Krankenhaus-, Reha-, Hospiz- und Palliativsituationen: kürzere Fristen.
  • Bei bestimmten Pflegesituationen zu Hause kann eine Zweiwochenfrist gelten.
  • Nicht jede Verzögerung führt automatisch zur 70-Euro-Zahlung.
  • Antragseingang und Unterlagen sollten nachweisbar sein.
  • Fehlende Mitwirkung kann die Bearbeitung verzögern.

Die reguläre 25-Arbeitstage-Frist

Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse. Arbeitstage sind nicht dasselbe wie Kalendertage. Wochenenden und gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung anders behandelt.

Die Pflegekasse beauftragt die Begutachtungsstelle und erlässt anschließend den Bescheid. Halten Sie den Antragseingang fest und reagieren Sie zeitnah auf Terminvorschläge oder Nachfragen.

Wann gelten kürzere Fristen?

Eine Begutachtung innerhalb einer Woche ist insbesondere vorgesehen, wenn sich die antragstellende Person im Krankenhaus, in einer stationären Reha, in einem Hospiz oder in ambulanter Palliativversorgung befindet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine verkürzte Begutachtung soll eine schnelle Weiterversorgung ermöglichen. In manchen Fällen erfolgt zunächst eine vorläufige Einschätzung; eine abschließende Begutachtung wird später nachgeholt.

Bei häuslicher Versorgung kann eine Zweiwochenfrist relevant sein, wenn eine Pflegeperson eine Freistellung nach Pflegezeit- oder Familienpflegezeitrecht vereinbart oder angekündigt hat und die gesetzlichen Bedingungen vorliegen.

70 Euro je begonnener Verzögerungswoche

Ergeht der schriftliche Bescheid nicht fristgerecht oder werden bestimmte verkürzte Begutachtungsfristen nicht eingehalten, kann die Pflegekasse unter den gesetzlichen Voraussetzungen 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung zahlen müssen.

Das gilt nicht uneingeschränkt. Eine Zahlung kann beispielsweise ausgeschlossen sein, wenn:

  • die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat
  • notwendige Mitwirkung fehlt
  • die antragstellende Person sich in vollstationärer Pflege befindet und bereits mindestens Pflegegrad 2 festgestellt ist

Verlangen Sie bei Verzögerung eine schriftliche Auskunft zum Bearbeitungsstand und zur Fristberechnung.

So gehen Sie bei Verzögerung vor

  1. Eingangsdatum des Antrags feststellen.
  2. Kalender und Arbeitstage nachvollziehbar berechnen.
  3. prüfen, ob eine verkürzte Frist gilt.
  4. fehlende Unterlagen oder Terminprobleme klären.
  5. schriftlich Sachstand und Entscheidung anfordern.
  6. gegebenenfalls Anspruch auf Verzögerungszahlung prüfen lassen.

Hinweis: Die folgenden Formulierungen sind eine unverbindliche Formulierungshilfe und ersetzen keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den Text auf Ihre persönliche Situation.

Bitte teilen Sie mir den aktuellen Bearbeitungsstand, das bei Ihnen erfasste Antragsdatum und den Grund einer möglichen Fristüberschreitung schriftlich mit. Bitte prüfen Sie außerdem, ob die Voraussetzungen für die gesetzliche Verzögerungszahlung vorliegen.

Häufige Fehler

  • Kalendertage statt Arbeitstage zählen
  • Antragseingang nicht belegen können
  • verkürzte Frist ohne passende Voraussetzungen verlangen
  • Begutachtungstermin selbst verzögern und dies nicht berücksichtigen
  • 70 Euro automatisch als pauschalen Schadenersatz ansehen
  • nur telefonisch nachfragen

Häufige Fragen

Beginnt die Frist mit dem Briefdatum?

Maßgeblich ist grundsätzlich der Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse.

Sind 25 Arbeitstage immer garantiert?

Die gesetzliche Frist gilt grundsätzlich, enthält aber Ausnahmen und besondere Regelungen.

Muss ich die 70 Euro beantragen?

Die Pflegekasse hat die gesetzliche Zahlung bei erfüllten Voraussetzungen zu leisten. Bei Ausbleiben sollte schriftlich nachgefragt und gegebenenfalls Beratung genutzt werden.

Stoppt eine Nachforderung die Frist?

Das hängt vom Grund, der erforderlichen Mitwirkung und der gesetzlichen Bewertung ab. Lassen Sie sich Verzögerungsgründe schriftlich erklären.

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Quellen

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