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Pflegegeld: Höhe nach Pflegegrad

Die aktuellen Monatsbeträge von Pflegegrad 2 bis 5.

Laufend aktualisierter Beitrag

Wir pflegen diesen Beitrag laufend auf den aktuellen Rechtsstand. Die Adresse enthält noch die Jahreszahl des Erscheinungsjahres und bleibt unverändert, damit bestehende Verlinkungen und Lesezeichen weiter funktionieren.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Aktuelle Beträge

PflegegradMonatliches Pflegegeld 2026
1kein Anspruch
2347 Euro
3599 Euro
4800 Euro
5990 Euro

Voraussetzung ist häusliche Pflege, die selbst in geeigneter Weise sichergestellt wird. Das Geld erhält die pflegebedürftige Person und kann es zur Organisation der Pflege verwenden.

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal je Kalenderhalbjahr einen Beratungsbesuch abrufen. Pflegegrade 4 und 5 können ihn weiterhin vierteljährlich nutzen.

Welche Kombination der Leistungen in Ihrem Fall am meisten bringt, rechnen wir in einer kostenlosen Pflegeberatung gemeinsam durch.

Voraussetzungen für den Anspruch

Pflegegeld setzt voraus, dass die häusliche Versorgung beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen gesichert ist. Es ist kein Arbeitslohn der Pflegeperson, sondern eine Leistung an den pflegebedürftigen Menschen. Werden zusätzlich Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt, entsteht häufig eine Kombinationsleistung und das Pflegegeld wird anteilig berechnet. Bei vollstationärer Dauerpflege besteht der häusliche Pflegegeldanspruch grundsätzlich nicht in gleicher Form.

Häufige Fragen

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein, aber andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag kommen infrage.

Kann Pflegegeld mit Pflegedienst kombiniert werden?

Ja, als anteilige Kombinationsleistung.

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Quellen

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Häufige Fragen

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein, aber andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag kommen infrage.

Kann Pflegegeld mit Pflegedienst kombiniert werden?

Ja, als anteilige Kombinationsleistung.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegeld Höhe“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

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