Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Aktuelle Beträge
| Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld 2026 |
|---|---|
| 1 | kein Anspruch |
| 2 | 347 Euro |
| 3 | 599 Euro |
| 4 | 800 Euro |
| 5 | 990 Euro |
Voraussetzung ist häusliche Pflege, die selbst in geeigneter Weise sichergestellt wird. Das Geld erhält die pflegebedürftige Person und kann es zur Organisation der Pflege verwenden.
Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal je Kalenderhalbjahr einen Beratungsbesuch abrufen. Pflegegrade 4 und 5 können ihn weiterhin vierteljährlich nutzen.
Voraussetzungen für den Anspruch
Pflegegeld setzt voraus, dass die häusliche Versorgung beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen gesichert ist. Es ist kein Arbeitslohn der Pflegeperson, sondern eine Leistung an den pflegebedürftigen Menschen. Werden zusätzlich Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt, entsteht häufig eine Kombinationsleistung und das Pflegegeld wird anteilig berechnet. Bei vollstationärer Dauerpflege besteht der häusliche Pflegegeldanspruch grundsätzlich nicht in gleicher Form.
Häufige Fragen
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein, aber andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag kommen infrage.
Kann Pflegegeld mit Pflegedienst kombiniert werden?
Ja, als anteilige Kombinationsleistung.
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Quellen
Passende Themen
- Pflegegeld 2026: Höhe und AuszahlungBeträge je Pflegegrad und wann gekürzt wird.
- Alle Leistungen 2026 in einer ÜbersichtTabelle aller Beträge nach Pflegegrad.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?
Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein, solange es an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn eine Pflegeperson daraus erwerbsmäßig Einkünfte erzielt.
Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?
Es wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.