Beratungseinsatz in Duisburg: Was Pflegegeld-Empfänger wissen müssen
In Duisburg gilt der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden — von Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5. Er ersetzt keine Kontrolle, sondern ist ein Beratungsgespräch mit Nachweisfunktion.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Ein Beispiel aus dem Alltag: Wurde im April zuletzt beraten, ist bei halbjährlichem Turnus der Oktober fällig. Versäumte Termine können zur Kürzung des Pflegegeldes führen.
Viele Duisburger Haushalte nutzen inzwischen den Videotermin — er spart die Anfahrt und lässt sich abends legen. Für den Hausbesuch kommen wir in die Stadtteile von Hamborn über Meiderich bis Rheinhausen und Homberg.
Bereit liegen sollten der Pflegegrad-Bescheid, eine Liste der Medikamente und Ihre Fragen — häufig geht es um Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag oder einen Höherstufungsantrag.