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Bis der vollständige Text online ist, beantwortet unser digitaler Pflegeberater Ihre Frage zu „Selbsthilfegruppe Angehörige“ sofort – oder Sie sprechen direkt mit einer Pflegeberaterin.
Darum geht es
Vor Ort und online — was wirklich hilft. Wir ordnen das Thema in den Zusammenhang der Kategorie „Angehörige und Entlastung“ ein und zeigen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.
Passende Themen zu Selbsthilfegruppe Angehörige
- Überlastung erkennen: die WarnzeichenVom Erschöpfungszustand zur Pflegekrise.
- Psychologische Hilfe für PflegendeVon der Beratungsstelle zur Psychotherapie.
Häufige Fragen
Bin ich als pflegende Angehörige abgesichert?
Ja. Bei mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, dazu besteht Unfallversicherungsschutz.
Kann ich mir eine Auszeit nehmen?
Ja, über Verhinderungspflege für stundenweise oder mehrtägige Vertretung und über Kurzzeitpflege für vollstationäre Betreuung auf Zeit.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
Die Pflegezeit erlaubt bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung, die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Selbsthilfegruppe Angehörige“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.