Beratungseinsatz in Dortmund: Frist, Ablauf und Vorbereitung
Dortmunder Familien mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, sind zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn die Pflege im Alltag gut funktioniert — der Nachweis ist Voraussetzung für die weitere Auszahlung.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Konkret: Fand der letzte Termin im Februar statt, ist bei halbjährlichem Turnus der August der Stichmonat. Wir erinnern rechtzeitig, damit keine Kürzung droht.
Der Videotermin funktioniert ohne App und ohne Konto — Sie klicken einen Link an. Ist der Hausbesuch die bessere Wahl, kommen wir nach Dortmund, etwa nach Hörde, Aplerbeck, Eving oder Mengede.
Legen Sie den Bescheid der Pflegekasse, die Medikamentenliste und Fragen zu Hilfsmitteln oder Entlastungsbetrag bereit. So bleibt im Termin Zeit für das, was Sie wirklich weiterbringt.