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Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Apps auf Kassenkosten — Stand und Grenzen.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Digitale Pflegeanwendungen: geprüfte Unterstützung für den Pflegealltag

Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA, sind geprüfte Programme, die Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld unterstützen sollen. Das können Apps, Webanwendungen oder Programme für den Computer sein. Sie können beispielsweise Übungen anleiten, den Umgang mit Einschränkungen erleichtern oder Angehörige bei pflegerischen Aufgaben unterstützen.

Eine beliebige Gesundheits- oder Pflege-App ist noch keine DiPA. Erstattungsfähig sind nur Anwendungen, die im DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind.

Welche Kombination der Leistungen in Ihrem Fall am meisten bringt, rechnen wir in einer kostenlosen Pflegeberatung gemeinsam durch.

Wer kann eine DiPA erhalten?

Der Anspruch richtet sich an pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Die Anwendung muss für die persönliche Pflegesituation geeignet sein.

Sie kann genutzt werden:

  • von der pflegebedürftigen Person selbst,
  • gemeinsam mit Angehörigen,
  • gemeinsam mit ehrenamtlich Pflegenden,
  • in Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst.

Eine DiPA ersetzt keine notwendige persönliche Pflege und keine medizinische Behandlung.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Nach der aktuell veröffentlichten Rechtslage kann die Pflegekasse für eine bewilligte DiPA bis zu 40 Euro monatlich erstatten. Kostet die Anwendung mehr, bleibt die Differenz grundsätzlich selbst zu zahlen.

Sind für die Nutzung zusätzliche Hilfen durch einen ambulanten Pflegedienst erforderlich, können ergänzende Unterstützungsleistungen bis zu 30 Euro monatlich hinzukommen. Dafür muss die Unterstützung im Einzelfall notwendig sein.

Die beiden Beträge haben unterschiedliche Zwecke:

Leistungmonatlicher Höchstbetrag
anerkannte DiPAbis zu 40 Euro
notwendige ergänzende Unterstützungbis zu 30 Euro

Antrag Schritt für Schritt

  1. Im amtlichen DiPA-Verzeichnis nach einer passenden Anwendung suchen.
  2. Produktbeschreibung, technische Voraussetzungen und Datenschutzinformationen lesen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse oder dem privaten Pflegeversicherer stellen.
  4. Begründen, wobei die Anwendung im Pflegealltag helfen soll.
  5. Bewilligung abwarten.
  6. Anwendung einrichten und Nutzen im Alltag prüfen.

Eine Empfehlung aus der Pflegebegutachtung kann den Antrag unterstützen. Sie ist aber nicht der einzige mögliche Weg.

Vor der Entscheidung prüfen

  • Ist die Bedienung verständlich und barrierearm?
  • Funktioniert die Anwendung auf dem vorhandenen Gerät?
  • Werden Angehörige wirklich entlastet?
  • Welche persönlichen Daten werden verarbeitet?
  • Gibt es verständliche Hilfe bei technischen Problemen?
  • Entstehen Kosten oberhalb der Erstattung?
  • Lässt sich das Abonnement rechtzeitig beenden?

Eine Anwendung ist nur dann hilfreich, wenn sie regelmäßig und ohne zusätzlichen Stress genutzt werden kann.

Datenschutz ernst nehmen

Pflege- und Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Nutzen Sie nur die offizielle Anwendung, vergeben Sie ein starkes Passwort und geben Sie Zugangsdaten nicht unkontrolliert weiter. Prüfen Sie, welche Daten gespeichert und mit welchen Personen oder Diensten geteilt werden.

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Quellen

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Häufige Fragen

Ist jede Pflege-App eine DiPA?

Nein. Für die Erstattung muss die Anwendung im amtlichen DiPA-Verzeichnis stehen.

Brauche ich ein Rezept?

Der Antrag läuft über die Pflegekasse beziehungsweise den privaten Pflegeversicherer. Eine ärztliche Verordnung ist nicht der allgemeine Standardweg.

Wird ein Smartphone bezahlt?

Der Anspruch bezieht sich auf die digitale Pflegeanwendung. Ein allgemeiner Anspruch auf ein neues Smartphone entsteht dadurch nicht.

Kann die Pflegekasse eine Anwendung ablehnen?

Ja, etwa wenn sie nicht gelistet oder für die individuelle Situation nicht geeignet ist. Die Begründung sollte geprüft werden.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Digitale Pflegeanwendungen“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

Fragen zu „Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)“? Wir beraten Sie persönlich.

In einem kostenfreien Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welcher Schritt jetzt wirklich hilft. Ihr Thema nehmen wir direkt mit in die Vorbereitung.

Kostenfrei und unverbindlich. Wir übergeben nur den Titel dieses Beitrags als Gesprächsanlass – keine Gesundheitsangaben.

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