Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Smart Home: Technik soll entlasten, nicht überwachen
Vernetzte Geräte können Licht steuern, Türen melden, an Medikamente erinnern oder Gefahren erkennen. In der Pflege ist Technik dann sinnvoll, wenn sie ein konkretes Problem löst und von der betroffenen Person akzeptiert wird.
Ein großes System ist nicht automatisch besser. Häufig bringen wenige, zuverlässig funktionierende Komponenten den größten Nutzen.
Sinnvolle Anwendungen
Licht und Orientierung
Bewegungsgesteuertes Nachtlicht kann den Weg zur Toilette ausleuchten. Automatische Rollläden unterstützen den Tagesrhythmus.
Sicherheit
Herdabschaltung, Rauch-, Wasser- und Temperatursensoren können Risiken melden. Türsensoren dürfen bei Demenz nicht heimlich zur dauernden Kontrolle eingesetzt werden.
Bedienung
Sprachsteuerung oder große Taster können Licht, Telefon und Rollläden erreichbar machen. Das System braucht immer eine einfache manuelle Alternative.
Erinnerung und Organisation
Digitale Medikamentenspender und Erinnerungen können unterstützen. Sie ersetzen keine notwendige Kontrolle, wenn Medikamente nicht zuverlässig selbst eingenommen werden können.
Datenschutz und Einwilligung
Sensoren können Bewegungs-, Gesundheits- oder Verhaltensdaten erfassen. Vor dem Einbau ist zu klären:
- Welche Daten entstehen?
- Wo werden sie gespeichert?
- Wer kann sie sehen?
- Wie lange bleiben sie gespeichert?
- Kann die betroffene Person zustimmen?
- Was passiert bei Ausfall?
Kameras in Pflege- und Wohnräumen sind besonders eingriffsintensiv. Heimliche Überwachung kann Persönlichkeitsrechte verletzen und ist kein normales Pflegemittel.
Kostenübernahme
Einzelne anerkannte digitale Pflegehilfsmittel können bei erfüllten Voraussetzungen über die Pflegekasse beantragt werden. Fest installierte Technik kann Teil einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme sein. KfW-Programme fördern bestimmte Assistenz- und Sicherheitssysteme nach ihren technischen Bedingungen.
Eine übliche Smart-Home-Komfortausstattung wird nicht automatisch bezahlt.
System auswählen
- konkretes Pflegeproblem definieren
- einfache Bedienung testen
- Internet- und Stromausfall bedenken
- Folgekosten und Abonnement prüfen
- Wartung und Updates klären
- Angehörigenzugriffe begrenzen
- Notfallablauf schriftlich festlegen
Technik ersetzt keine Notfallversorgung
Ein Sensor erkennt möglicherweise eine Veränderung, leistet aber keine Hilfe. Für kritische Situationen braucht es eine verlässliche Alarmkette mit erreichbaren Personen oder einer Notrufzentrale.
Häufige Fragen
Weiterlesen
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Quellen
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Häufige Fragen
Was zahlt die Pflegekasse pauschal?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.
Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.
Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?
Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Smart Home Pflege“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.