Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Pflege-WG: Gemeinsam wohnen und ambulant versorgt werden
In einer ambulant betreuten Pflege-WG leben mehrere Menschen in einer gemeinsamen Wohnung. Jede Person hat üblicherweise ein eigenes Zimmer; Küche, Wohnbereich und weitere Räume werden gemeinsam genutzt. Pflege und Betreuung werden ambulant organisiert.
Die Wohnform kann mehr Gemeinschaft als eine Einzelwohnung und mehr Selbstbestimmung als ein Pflegeheim bieten. Sie funktioniert aber nur, wenn Zuständigkeiten, Finanzierung und Vertretung klar geregelt sind.
Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag
Pflegebedürftige können 2026 einen monatlichen Zuschlag von 224 Euro erhalten, wenn insbesondere:
- sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen zusammenleben
- mindestens zwei weitere Bewohner pflegebedürftig sind
- die Pflege gemeinschaftlich organisiert wird
- die Mitglieder gemeinsam eine Präsenzperson beauftragen
- die Versorgung nicht weitgehend einer vollstationären Einrichtung entspricht
Der Zuschlag finanziert allgemeine organisatorische, betreuende, gemeinschaftsfördernde oder hauswirtschaftliche Aufgaben – nicht einfach die individuelle Grundpflege.
Welche Verträge gibt es?
- Mietvertrag
- Pflegevertrag
- Betreuungs- oder Präsenzkraftvereinbarung
- Haushalts- und Gemeinschaftskostenvereinbarung
Prüfen Sie, ob Bewohner Pflegedienst und Anbieter tatsächlich wählen oder wechseln können. Sind Wohnen und Pflege untrennbar gekoppelt, kann das die Selbstbestimmung einschränken und rechtliche Folgen haben.
Monatliche Kosten erfassen
| Kostenbereich | Beispiele |
|---|---|
| Wohnen | Miete, Nebenkosten, Strom |
| Haushalt | Lebensmittel, Reinigung, Gemeinschaftskasse |
| Präsenz | gemeinsam beauftragte Organisationsperson |
| Pflege | Pflegedienst, Eigenanteile |
| Betreuung | zusätzliche Angebote |
| Persönliches | Medikamente, Kleidung, Mobilität |
Fordern Sie eine vollständige Beispielrechnung des konkreten Anbieters an und vergleichen Sie diese mit Pflegeleistungen, Einkommen und möglichen Sozialleistungen. Pauschale Preisangaben gibt es nicht.
Anschubfinanzierung
Bei Neugründung können anspruchsberechtigte Pflegebedürftige einmalig bis zu 2.613 Euro erhalten. Je Wohngruppe ist die Förderung auf 10.452 Euro begrenzt. Sie dient der altersgerechten oder barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung. Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden.
Vor dem Einzug prüfen
- Wer entscheidet über neue Mitbewohner?
- Wer vertritt die WG gegenüber Vermieter und Dienstleistern?
- Wie wird bei Konflikten entschieden?
- Ist nachts Hilfe erreichbar?
- Was passiert bei steigendem Pflegebedarf?
- Gibt es ein Notfall- und Vertretungskonzept?
- Können Pflegeanbieter gewechselt werden?
- Wie werden Gemeinschaftskosten abgerechnet?
- Welche Kündigungsfristen gelten?
Neue gemeinschaftliche Versorgungsform seit 2026
Seit 2026 gibt es daneben gemeinschaftliche Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung nach § 92c SGB XI. Dafür gelten ein anderes Leistungspaket und ein pauschaler Zuschuss von 450 Euro monatlich. Dieses Modell ist nicht automatisch dasselbe wie die klassische ambulant betreute WG mit Wohngruppenzuschlag. Vor Vertragsabschluss muss klar sein, welches Modell angeboten wird und welche anderen Leistungen dadurch entfallen.
Häufige Fragen
Weiterlesen
- Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs
- Betreutes Wohnen: Leistungen und Kosten
- Barrierefreies Wohnen planen
Quellen
Passende Themen zu Pflege WG
- Wohngruppenzuschlag für ambulante WGsMonatlicher Zuschlag für Pflege-Wohngemeinschaften.
- Betreutes Wohnen: Leistungen und KostenWas im Servicepauschale enthalten ist — und was nicht.
Häufige Fragen
Was zahlt die Pflegekasse pauschal?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.
Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.
Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?
Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflege WG“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.