Zum Inhalt springen

Hilfsmittel leihen statt kaufen

Wiedereinsatz, Sanitätshaus, Rückgabepflichten.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Hilfsmittel leihen: Oft die normale Kassenversorgung

Wiederverwendbare Hilfsmittel werden von Kranken- und Pflegekassen häufig nicht übereignet, sondern leihweise zur Verfügung gestellt. Das betrifft beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle oder einzelne Gehhilfen.

Eine Leihversorgung ist nicht automatisch schlechter. Entscheidend ist, dass das Produkt hygienisch aufbereitet, technisch sicher, vollständig und für die Person geeignet ist.

Vorteile einer Leihversorgung

  • kein hoher Kaufpreis
  • Wartung und Reparatur können Teil der Versorgung sein
  • Austausch bei verändertem Bedarf ist leichter
  • nachhaltige Wiederverwendung
  • Rückgabe, wenn das Produkt nicht mehr benötigt wird

Worauf Sie bei der Übergabe achten sollten

Prüfen Sie gemeinsam mit dem Anbieter:

  • Produkt und Zubehör vollständig
  • sichtbare Schäden oder Verschleiß
  • Bremsen und elektrische Funktionen
  • Maße und Belastungsgrenze
  • hygienische Aufbereitung
  • Bedienungsanleitung
  • persönliche Anpassung
  • Einweisung für Nutzer und Pflegepersonen
  • erreichbarer Reparaturdienst

Machen Sie bei deutlichen Vorschäden Fotos und lassen Sie diese im Übergabeprotokoll vermerken.

Persönliche Anpassung bleibt Pflicht

Ein gebrauchtes Hilfsmittel muss ebenso passen wie ein neues. Bei Rollstuhl und Rollator sind etwa Sitzbreite, Sitzhöhe, Griffhöhe, Bremsen und Zubehör entscheidend. Ein Pflegebett muss sicher aufgebaut werden und zum Transfer sowie zur Pflegesituation passen.

„Gebraucht“ darf keine Begründung für eine unpassende Versorgung sein.

Wer ist bei einem Defekt zuständig?

Kontaktieren Sie zuerst den auf dem Lieferschein oder Hilfsmittel angegebenen Vertragspartner. Nehmen Sie sicherheitsrelevante Reparaturen nicht selbst vor. Bei gebrochenen Bremsen, instabilen Rahmen oder elektrischen Fehlern sollte das Hilfsmittel bis zur Prüfung nicht weiter genutzt werden.

Bei dringendem Bedarf muss eine Ersatz- oder Übergangsversorgung geklärt werden.

Private Gebrauchtkäufe

Ein privat gekauftes gebrauchtes Produkt kann sinnvoll sein, wenn keine Kassenleistung besteht. Risiken sind jedoch:

  • unpassende Maße
  • unbekannte Vorschäden
  • fehlende Wartung
  • hygienische Probleme
  • fehlende Ersatzteile
  • keine Einweisung
  • keine automatische Kostenerstattung

Bei komplexen Hilfsmitteln sollte vor dem Kauf eine Fachperson beraten.

Rückgabe richtig organisieren

Wird das Leihgerät nicht mehr benötigt, informieren Sie Anbieter oder Kasse. Geben Sie Zubehör, Ladegerät und Unterlagen vollständig zurück. Lassen Sie die Rückgabe bestätigen. Entsorgen oder verschenken Sie ein Leihgerät niemals eigenmächtig.

Weiterlesen

Quellen

Passende Themen zu Hilfsmittel leihen

Häufige Fragen

Was zahlt die Pflegekasse pauschal?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.

Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.

Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?

Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Hilfsmittel leihen“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.