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Hausnotruf: Systeme und Kostenübernahme

Klassisch, mobil oder mit Sturzsensor.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Hausnotruf: Hilfe auslösen, wenn das Telefon nicht erreichbar ist

Ein Hausnotruf verbindet einen tragbaren Funksender mit einer Basisstation oder einem mobilen System. Nach dem Auslösen wird eine Notrufzentrale oder eine vorher festgelegte Kontaktperson erreicht.

Er ist besonders sinnvoll für Menschen, die nach einem Sturz oder einer akuten Verschlechterung nicht sicher zum Telefon gelangen könnten.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die gesetzliche Pflegeversicherung kann aktuell bis zu 27 Euro monatlich übernehmen. In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • mindestens Pflegegrad 1
  • eine Notsituation ist jederzeit möglich
  • ein normaler Telefonnotruf wäre dann voraussichtlich nicht möglich
  • die Person lebt überwiegend allein oder mit Menschen, die selbst keinen Notruf auslösen können
  • der Anbieter ist von der Pflegekasse anerkannt

Der Zuschuss deckt häufig einen Basistarif. Zusatzleistungen können privat zu zahlen sein.

Basistarif und Zusatzleistungen

Zum Basissystem gehören typischerweise:

  • Basisgerät
  • tragbarer Notrufknopf
  • Verbindung zur Zentrale
  • Annahme und Weiterleitung des Notrufs

Mögliche Zusatzleistungen:

  • Schlüsselhinterlegung
  • Einsatzdienst
  • Sturzerkennung
  • Mobilfunknutzung außerhalb der Wohnung
  • Rauch- oder Bewegungsmelder
  • tägliche Kontrolltaste

Prüfen Sie nicht nur den Monatsbeitrag, sondern auch Anschluss-, Einsatz-, Schlüssel- und Kündigungskosten.

Notrufkette festlegen

Die Zentrale muss wissen, wen sie in welcher Reihenfolge informiert. Hinterlegen Sie:

  • Angehörige oder Nachbarn
  • Pflegedienst
  • Rettungsdienst für medizinische Notfälle
  • Diagnosen und wichtige Hinweise
  • Zugang zur Wohnung

Eine Schlüsselbox muss sicher montiert und datenschutzgerecht verwaltet werden.

Technik testen

  • Reichweite in allen Räumen, Keller, Balkon und Garten prüfen
  • Freisprechen testen
  • Sender konsequent tragen
  • Akku- und Stromausfallabsicherung klären
  • regelmäßigen Testalarm vereinbaren
  • Änderungen der Kontakte sofort melden
Ein Notrufknopf auf dem Nachttisch hilft nicht, wenn der Sturz im Bad passiert. Er muss am Körper getragen werden.

Häufige Fragen

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Quellen

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Häufige Fragen

Was zahlt die Pflegekasse pauschal?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.

Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.

Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?

Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Hausnotruf“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.