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Barrierefreies Wohnen: Standards und Förderung

DIN 18040, KfW-Zuschuss und Pflegekasse kombinieren.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Barrierefreies Wohnen beginnt am Hauseingang

Eine Wohnung ist nicht barrierefrei, nur weil das Bad eine ebene Dusche hat. Der gesamte Weg zählt: vom Grundstück über Haustür, Treppenhaus und Wohnungstür bis zu Bad, Schlafzimmer, Küche und Balkon.

Ziel ist, Hindernisse so zu reduzieren, dass Menschen mit Einschränkungen möglichst selbstständig und sicher wohnen können.

Barrierefrei ist ein definierter Standard

Im Alltag werden Begriffe wie „altersgerecht“, „schwellenarm“ und „seniorengerecht“ oft frei verwendet. Sie sagen nicht zuverlässig, ob eine Wohnung mit Rollator oder Rollstuhl nutzbar ist.

Für die fachliche Planung von Wohnungen ist DIN 18040-2 wichtig. Zusätzlich gelten Landesbauordnungen, technische Regeln und gegebenenfalls Förderbedingungen. Eine normgerechte Planung sollte eine qualifizierte Fachperson bestätigen.

Wohnung systematisch prüfen

Zugang

  • stufenlos oder mit geeigneter Rampe beziehungsweise Aufzug
  • feste, rutschhemmende Wege
  • gute Beleuchtung
  • erreichbare Klingel und Briefkasten
  • ausreichend breite Türen

Innenräume

  • schwellenarme Übergänge
  • freie Bewegungsflächen
  • sichere Bodenbeläge
  • erreichbare Fenstergriffe und Schalter
  • kontrastreiche Orientierung
  • ausreichend Platz neben Bett und Sitzmöbeln

Küche

  • häufig genutzte Dinge erreichbar
  • sichere Arbeitsabläufe
  • unterfahrbare Bereiche bei Bedarf
  • Herdsicherung
  • gute Beleuchtung

Bad

  • schwellenlose Dusche
  • geeignete Halte- und Sitzmöglichkeiten
  • sichere Toilette
  • erreichbare Armaturen
  • Platz für Hilfe und Hilfsmittel

Erst beraten, dann umbauen

Eine Wohnberatung betrachtet Fähigkeiten, Erkrankungen, Hilfsmittel, Pflegepersonen und mögliche Veränderungen. Sie verhindert teure Fehlentscheidungen, etwa eine Rampe mit ungeeigneter Steigung oder ein Bad ohne ausreichende Transferfläche.

Finanzierung kombinieren

Je nach Voraussetzungen kommen Pflegekassenzuschuss, KfW-Förderung, Landesprogramme, kommunale Hilfen und andere Rehabilitationsträger infrage. Förderstellen verlangen häufig, dass der Antrag vor Auftrag oder Baubeginn gestellt wird.

Erstellen Sie einen Finanzierungsplan:

KostenpunktBetragbeantragter TrägerEigenanteil
Planung
Bauarbeiten
technische Ausstattung
Nebenarbeiten

Kleine Veränderungen mit großer Wirkung

Nicht jeder Sicherheitsgewinn braucht einen Umbau. Häufig helfen:

  • Stolperfallen entfernen
  • Möbelwege verbreitern
  • Beleuchtung verbessern
  • kontrastreiche Markierungen
  • häufig genutzte Dinge umsortieren
  • lose Teppiche sichern oder entfernen

Häufige Fragen

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Quellen

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Häufige Fragen

Was zahlt die Pflegekasse pauschal?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.

Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.

Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?

Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „barrierefreies Wohnen Förderung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.