Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Barrierefreies Wohnen beginnt am Hauseingang
Eine Wohnung ist nicht barrierefrei, nur weil das Bad eine ebene Dusche hat. Der gesamte Weg zählt: vom Grundstück über Haustür, Treppenhaus und Wohnungstür bis zu Bad, Schlafzimmer, Küche und Balkon.
Ziel ist, Hindernisse so zu reduzieren, dass Menschen mit Einschränkungen möglichst selbstständig und sicher wohnen können.
Barrierefrei ist ein definierter Standard
Im Alltag werden Begriffe wie „altersgerecht“, „schwellenarm“ und „seniorengerecht“ oft frei verwendet. Sie sagen nicht zuverlässig, ob eine Wohnung mit Rollator oder Rollstuhl nutzbar ist.
Für die fachliche Planung von Wohnungen ist DIN 18040-2 wichtig. Zusätzlich gelten Landesbauordnungen, technische Regeln und gegebenenfalls Förderbedingungen. Eine normgerechte Planung sollte eine qualifizierte Fachperson bestätigen.
Wohnung systematisch prüfen
Zugang
- stufenlos oder mit geeigneter Rampe beziehungsweise Aufzug
- feste, rutschhemmende Wege
- gute Beleuchtung
- erreichbare Klingel und Briefkasten
- ausreichend breite Türen
Innenräume
- schwellenarme Übergänge
- freie Bewegungsflächen
- sichere Bodenbeläge
- erreichbare Fenstergriffe und Schalter
- kontrastreiche Orientierung
- ausreichend Platz neben Bett und Sitzmöbeln
Küche
- häufig genutzte Dinge erreichbar
- sichere Arbeitsabläufe
- unterfahrbare Bereiche bei Bedarf
- Herdsicherung
- gute Beleuchtung
Bad
- schwellenlose Dusche
- geeignete Halte- und Sitzmöglichkeiten
- sichere Toilette
- erreichbare Armaturen
- Platz für Hilfe und Hilfsmittel
Erst beraten, dann umbauen
Eine Wohnberatung betrachtet Fähigkeiten, Erkrankungen, Hilfsmittel, Pflegepersonen und mögliche Veränderungen. Sie verhindert teure Fehlentscheidungen, etwa eine Rampe mit ungeeigneter Steigung oder ein Bad ohne ausreichende Transferfläche.
Finanzierung kombinieren
Je nach Voraussetzungen kommen Pflegekassenzuschuss, KfW-Förderung, Landesprogramme, kommunale Hilfen und andere Rehabilitationsträger infrage. Förderstellen verlangen häufig, dass der Antrag vor Auftrag oder Baubeginn gestellt wird.
Erstellen Sie einen Finanzierungsplan:
| Kostenpunkt | Betrag | beantragter Träger | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Planung | |||
| Bauarbeiten | |||
| technische Ausstattung | |||
| Nebenarbeiten |
Kleine Veränderungen mit großer Wirkung
Nicht jeder Sicherheitsgewinn braucht einen Umbau. Häufig helfen:
- Stolperfallen entfernen
- Möbelwege verbreitern
- Beleuchtung verbessern
- kontrastreiche Markierungen
- häufig genutzte Dinge umsortieren
- lose Teppiche sichern oder entfernen
Häufige Fragen
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Quellen
Passende Themen zu barrierefreies Wohnen Förderung
- Treppenlift: Kosten und ZuschüssePreise, Alternativen und die 4.180-Euro-Regel.
- KfW-Förderung für altersgerechten UmbauZuschuss und Kredit neben der Pflegekasse.
Häufige Fragen
Was zahlt die Pflegekasse pauschal?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.
Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.
Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?
Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „barrierefreies Wohnen Förderung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.